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OLG Brandenburg, 26.08.2004 - 9 UF 101/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung der §§ 742 ff Zivilprozessordnung (ZPO) auf im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangene Titel; Beschränkung des Unterhaltsanspruchs auf die Zeit des Getrenntlebens; Wirksamkeit von einstweiligen Anordnungen über den Ehgegattenunterhalt nach rechtskräftiger ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO §§ 724 bis 793; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ZPO § 795 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; BGB § 1361
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Titel auf Ehegattentrennungsunterhalt ist auf Unterhaltsforderungen vor Rechtskraft der Ehescheidung begrenzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda - 22 F 437/03
- OLG Brandenburg, 26.08.2004 - 9 UF 101/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81
Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers
Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2004 - 9 UF 101/04
Zunächst ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass auf im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangene Titel, zu denen auch Vergleiche zählen, da diese im Zweifel die gleiche Wirkung wie eine einstweilige Anordnung entfalten (BGH FamRZ 1983, 892;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., Rn. 10 zu § 620 f m.w.N.), gemäß §§ 794 Abs. 1 Nr. 3 a, 795 Abs. 1 ZPO die Vorschriften der §§ 724 bis 793 ZPO Anwendung finden, so dass die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO grundsätzlich zulässig ist (BGH FamRZ 1983, 355).