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   OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 18/07   

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https://dejure.org/2007,13218
OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 18/07 (https://dejure.org/2007,13218)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2007 - 4 U 18/07 (https://dejure.org/2007,13218)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2007 - 4 U 18/07 (https://dejure.org/2007,13218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verrechnung von Auszahlungsbeträgen aus zwei Lebensversicherungen auf eine Verpflichtung zur Ratenzahlung im Hinblick auf Darlehensverbindlichkeiten; Reichweite der Rechtskraftwirkung eines Urteils; Rechtskraft einer Entscheidung über eine Aufrechnung oder den zur ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 10.10.2006 - 9 U 209/05

    Anspruch eines Versicherungsmaklers mit dem Spezialgebiet Sportversicherung auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2007 - 4 U 18/07
    Gegenstand der Entscheidungen des Landgerichts Hamburg vom 07.10.2005 und nachfolgend des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Beschlüsse vom 12.06.2006 und 16.08.2006 jeweils zum Az. 9 U 209/05) war eine Vollstreckungsgegenklage des Klägers, mit der dieser einem zu Gunsten der Beklagten ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss die Einwendung der Aufrechnung mit eben den auch hier streitgegenständlichen Forderungen gegen die Beklagte auf die Abrechnungsbeträge aus den Kapitallebensversicherungsverträgen entgegen hielt.
  • OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/12

    Berücksichtigung eines Vollstreckungsverzichts im Rahmen einer

    Die Akten zum Rechtsstreit Landgericht Frankfurt (Oder), Az. 12 O 266/06 (= Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 4 U 18/07) waren beigezogen.

    Soweit der Kläger erstinstanzlich geltend gemacht hat, auf den Sollstand aus der Vereinbarung vom 16./22. März 2005 seien Guthaben aus Lebensversicherungsverträgen zu verrechnen, ist er dem Vortrag der Beklagten nicht entgegengetreten, dass es sich bei diesen Leistungen um die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen handelte, die bereits Gegenstand des Urteils des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. September 2007 (4 U 18/07) gewesen sind.

  • OLG Brandenburg, 14.06.2012 - 5 U 59/11

    Darlehensvertrag: Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf die Tilgung bei Streit über

    Aufgrund einer Entscheidung des 4. Zivilsenates des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. September 2007 (Az. 4 U 18/07) stehe fest, dass die Verpfändung von Lebensversicherungsverträgen rechtswirksam sei; die entsprechenden Rückkaufwerte seien dem Kläger schon zum 1. April 2005 und 31. Dezember 2007 als Sondertilgung gutgebracht worden.

    Darüber hinaus ist er dem Vortrag der Beklagten nicht entgegengetreten, dass es sich bei den von ihm angesprochenen Leistungen um die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen handelte, die Gegenstand des Urteils des 4. Zivilsenats vom 26. September 2007 (4 U 18/07) gewesen sind und bereits mit Wirkung zum 1. April 2005 und 31. Dezember 2007 zu seinen Gunsten als Sondertilgung berücksichtigt wurden.

  • OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 5 U 45/13

    Vollstreckungsabwehrklage: Einwand eines Vollstreckungsverzichts; Holschuld bei

    Die Akten zum Rechtsstreit Landgericht Frankfurt (Oder), Az. 12 O 266/06 (= Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az. 4 U 18/07) waren beigezogen.

    Soweit der Kläger erstinstanzlich geltend gemacht hat, auf den Sollstand aus der Vereinbarung vom 16./22. März 2005 seien Guthaben aus Lebensversicherungsverträgen zu verrechnen, ist er dem Vortrag der Beklagten nicht entgegengetreten, dass es sich bei diesen Leistungen um die Rückkaufwerte von Lebensversicherungen handelte, die bereits Gegenstand des Urteils des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26. September 2007 (4 U 18/07) gewesen sind.

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 4 ZB 08.2455

    Gewerbesteuerhaftung; Abtretungsanzeige; Verrechnungsvereinbarung; Pflicht zur

    Die Frage, ob hier eine Verrechnungsvereinbarung auch ohne Annahmeerklärung hätte zustande kommen können (im Grundsatz bejahend BFH vom 12.11.1985 BFH/NV 1986, 642 sowie Brandenburgisches OLG vom 26.9.2007 Az. 4 U 18/07, juris), kann deshalb offenbleiben.
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