Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28267
OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13 (https://dejure.org/2013,28267)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2013 - 3 W 17/13 (https://dejure.org/2013,28267)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2013 - 3 W 17/13 (https://dejure.org/2013,28267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments bei gegenseitiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Wechselbezüglichkeit ist hinsichtlich derjenigen letztwilligen Verfügungen anzunehmen, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Partner eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (KG FamRZ 1977, 485; OLG Hamm FamRZ 2004, 662; BayObLG FGPrax 2005, 164; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 307).
  • OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03

    Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Wechselbezüglichkeit ist hinsichtlich derjenigen letztwilligen Verfügungen anzunehmen, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Partner eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (KG FamRZ 1977, 485; OLG Hamm FamRZ 2004, 662; BayObLG FGPrax 2005, 164; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 307).
  • BayObLG, 22.04.1996 - 1Z BR 97/95

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Es ist schlechterdings nicht erkennbar, dass die Eheleute eine Trennung ihres Nachlasses in seine ursprünglichen Bestandteile beabsichtigt hätten, zumal das verfahrensgegenständliche, den wesentlichen Hauptteil der Erbmasse bildende, Hausgrundstück in B... in ihrer beider (hälftigem Bruchteils-)Eigentum stand (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1502; …
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2002 - 11 Wx 91/01

    Gemeinschaftliches Testament: Anwendbarkeit der Auslegungsregel über Nach- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Denn auch im genannten Fall ist von Amts wegen zu prüfen, ob die testamentarischen Verfügungen der Ehegatten als wechselbezüglich gewollt waren (OLG Hamm FamRZ 2002, 201; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582), und gilt die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB auch dann, wenn die erforderliche Bestellung der eingesetzten Nacherben zu gleichzeitigen Ersatzerben des Vorversterbenden selbst nur anhand der Auslegungsregel des § 2102 BGB festgestellt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1592; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. § 2102 Rz. 3; § 2269 Rz. 2).
  • KG, 16.02.1993 - 1 W 6261/91

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Dies beruht auf der Erwägung, dass ein Ehegatte in der Verfügung zugunsten einer ihm nahestehenden Person durch den anderen Ehegatten eine Art Gegenleistung dafür zu sehen pflegt, dass er seinerseits seinem Ehegatten eine Zuwendung macht (KG OLGZ 93, 398).
  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 15 W 384/04

    Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung in einem gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Denn auch im genannten Fall ist von Amts wegen zu prüfen, ob die testamentarischen Verfügungen der Ehegatten als wechselbezüglich gewollt waren (OLG Hamm FamRZ 2002, 201; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582), und gilt die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB auch dann, wenn die erforderliche Bestellung der eingesetzten Nacherben zu gleichzeitigen Ersatzerben des Vorversterbenden selbst nur anhand der Auslegungsregel des § 2102 BGB festgestellt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1592; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. § 2102 Rz. 3; § 2269 Rz. 2).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Maßgeblich ist ihr übereinstimmender Wille zur Zeit der Testamentserrichtung (BGHZ 112, 229).
  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Wechselbezüglichkeit ist hinsichtlich derjenigen letztwilligen Verfügungen anzunehmen, die ein Ehegatte nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen hätte, bei denen also aus dem Zusammenhang des Motivs heraus eine innere Abhängigkeit zwischen den Verfügungen derart besteht, dass die Verfügung des einen Ehegatten gerade deshalb getroffen wurde, weil auch der andere Partner eine bestimmte andere Verfügung getroffen hat, wenn also nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll (KG FamRZ 1977, 485; OLG Hamm FamRZ 2004, 662; BayObLG FGPrax 2005, 164; OLG Düsseldorf FamRZ 2008, 307).
  • OLG Hamm, 12.06.2001 - 15 W 127/00

    Keine ausdrückliche Anwendung der Auslegungsregel des § 2069 BGB (hier:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 W 17/13
    Denn auch im genannten Fall ist von Amts wegen zu prüfen, ob die testamentarischen Verfügungen der Ehegatten als wechselbezüglich gewollt waren (OLG Hamm FamRZ 2002, 201; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 582), und gilt die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB auch dann, wenn die erforderliche Bestellung der eingesetzten Nacherben zu gleichzeitigen Ersatzerben des Vorversterbenden selbst nur anhand der Auslegungsregel des § 2102 BGB festgestellt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2005, 1592; Palandt/Weidlich, BGB, 72. Aufl. § 2102 Rz. 3; § 2269 Rz. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht