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   OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 WF 101/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28266
OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 WF 101/13 (https://dejure.org/2013,28266)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2013 - 3 WF 101/13 (https://dejure.org/2013,28266)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2013 - 3 WF 101/13 (https://dejure.org/2013,28266)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines Unterhaltstitels gegenüber minderjährigen Kindern wegen des Bezugs von Elterngeld nach der Geburt eines Kindes aus einer neuen Beziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung eines Unterhaltstitels gegenüber minderjährigen Kindern wegen Bezugs von Elterngeld nach Geburt eines Kindes in einer neuen Beziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterhaltspflichtige Kindesmutter kann sich bei Bezug von Elterngeld nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhaltspflichtige Kindesmutter kann sich bei Bezug von Elterngeld nicht auf Leistungsunfähigkeit berufen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erwerbsobliegenheiten beim Kindesunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 308/98

    Zur Anwendung der Hausmann-Rechtsprechung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 WF 101/13
    Diese Rechtsprechung findet entsprechende Anwendung, wenn der Unterhaltspflichtige in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit einem anderen Partner zusammenlebt und ein aus dieser Beziehung stammendes Kind betreut (BGH, FamRZ 2001, 614 ff.; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2 Rn. 297).

    Entschließt sich der Unterhaltspflichtige in der neuen Verbindung, das hieraus hervorgegangene betreuungsbedürftige Kind zu pflegen und zu erziehen, während der Partner einer Erwerbstätigkeit nachgeht, so ist diese Rollenwahl - unter Abwägung der beiderseitigen Interessen im Einzelfall - dann zu akzeptieren, wenn sich der Familienunterhalt in der neuen Ehe dadurch, dass der andere Partner voll erwerbstätig ist, wesentlich günstiger gestaltet, als es der Fall wäre, wenn dieser die Kindesbetreuung übernehmen würde und der unterhaltspflichtige Elternteil voll erwerbstätig wäre (BGH, FamRZ 2001, 614, 615).

    Hinsichtlich der Frage, ob die Rollenwahl gerechtfertigt ist, muss ein strenger, auf enge Ausnahmefälle begrenzter Maßstab gelten, der einen wesentlichen, den Verzicht auf die Aufgabenverteilung unzumutbar machenden Vorteil für die neue Familie voraussetzt (BGH, FamRZ 2001, 614, 616).

    Da somit die gewählte Rollenwahl unterhaltsrechtlich nicht zu akzeptieren ist, bedarf es keiner Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Lebensgefährte, wenn seine alleinige Erwerbstätigkeit unterhaltsrechtlich zu akzeptieren wäre, es der Antragstellerin ermöglichen müsste, ihre häusliche Tätigkeit auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken und grundsätzlich wenigstens eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um auch zum Unterhalt der ersten Familie beitragen zu können (vgl. BGH, FamRZ 2001, 614, 616 f.).

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZR 37/09

    Unterhaltsrecht: Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage und anwendbares

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2013 - 3 WF 101/13
    Die von der Antragstellerin insoweit angeführte Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2011, 97, 99 Rn. 29) ist vorliegend nicht einschlägig.
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