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   OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 4 U 58/08   

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https://dejure.org/2008,9248
OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 4 U 58/08 (https://dejure.org/2008,9248)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2008 - 4 U 58/08 (https://dejure.org/2008,9248)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2008 - 4 U 58/08 (https://dejure.org/2008,9248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage des Wirksamwerdens eines Werkvertrags zwischen zwei Parteien und einer damit verbundenen Darlegungslast und Beweislast für das Vorliegen eines Vertretergeschäftes; Voraussetzungen für eine Geltendmachung von Abschlagszahlungen i.S.v. § 632a BGB

  • Judicialis

    BGB § 164; ; BGB § 632 a; ; BGB § 641 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164; BGB § 632a; BGB § 641 Abs. 3
    Beweislast des Vertreters für das Vorliegen eines Vertretergeschäfts - Kein Zeugnis gegen sich selbst durch Rechnungsausstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Abschlagszahlungen für mangelhafte Leistung fällig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Abschlagszahlungen nur bei mangelfreier Werkleistung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    BGB-Bauvertrag: Keine Abschlagszahlung für mangelhafte Leistung! (IBR 2009, 73)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 233
  • MDR 2010, 368
  • NZBau 2009, 381
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02

    Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2008 - 4 U 58/08
    Ein Zeugnis gegen sich selbst mit der Folge einer Beweislastumkehr ist jedoch nur anzunehmen, wenn eine Leistung oder Erklärung den Zweck hat, dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft oder ein Anerkenntnis bestimmter Umstände anzuzeigen, um diesen dadurch von Maßnahmen abzuhalten oder ihm den Beweis zu erleichtern (vgl. nur etwa BGH, Urteil vom 01.12.2005 - I ZR 284/02 - Rn. 16 zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Es führt dazu, dass der Anspruch auf Abschlagszahlungen nicht fällig wird, wenn wesentliche Mängel vorliegen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. November 2008 - 4 U 58/08 - zitiert nach juris; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 5.
  • OLG Koblenz, 02.03.2017 - 2 U 296/16

    Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Fertighausvertrag

    Herrschend ist die unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut und -zusammenhang ableitbare Auffassung (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 233 Rn. 27 ff.; OLG Schleswig NJOZ 2007, 5309 BeckOGK/ Mundt [Stand: November 2016] BGB § 632a Rn. 8; Voit in Bamberger/Roth, BGB, 3. Auflage 2012, § 632a Rn. 3; Palandt/ Sprau § 632a Rn. 7; a.A. Staudinger/ Peters / Jacoby [2014] BGB § 632a Rn. 14; s. auch § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VOB/B), dass bei einer Leistung, die erhebliche Mängel aufweist, kein Recht besteht, Abschlagszahlungen zu verlangen.
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 24 U 194/20

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für die Errichtung eines Bungalows; Einrede

    Sollten sich die Beklagten dagegen wegen der zu ihren Gunsten wirkenden Unwirksamkeit der fingierten Abnahme darauf berufen können, wesentliche Mängel stünden der Abnahmereife entgegen, wäre der Anspruch auf Abschlagszahlung nicht fällig (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. November 2008 - 4 U 58/08 - zitiert nach juris), was auch für einen etwaig hier anzunehmenden VOB/B-Vertrag gelten würde (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 2019 - 24 U 14/18 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.09.2014 - 21 U 86/14

    Ansprüche eines Subunternehmers nach dem Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen

    Dabei trägt der Auftragnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Leistung keine oder nur unwesentliche Mängel aufweist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.11.2008, 4 U 58/08, NJW-RR 2009, 233; Werner/Pastor/Werner, a.a.O., Rn. 1587 m.w.N.).
  • AG Gengenbach, 20.12.2016 - 1 C 71/15

    Werkvertrag: Anspruch auf Abschlagszahlungen bei wesentlichem Mangel

    Auch daraus, dass der Anspruch auf Abschlagszahlung an einen Wertzuwachs beim Besteller geknüpft ist, folgt, dass nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift im Falle wesentlicher Mängel keine Abschlagszahlung gefordert werden kann, da dann ein möglicher Wertzuwachs des Bestellers nur schwer zu bestimmen wäre (so auch OLG Brandenburg vom 26.11.2008 - 4 U 58/08; OLG Schleswig vom 30.03.2007 - 17 U 21/07; MüKo/Busche, BGB, 6. Auflage 2012, § 632a Rn. 6; Palandt/Sprau, BGB, 76. Auflage 2017, § 632a Rn. 7; Beck'scher OK/Voit, BGB, Stand 01.02.2015, § 632a Rn. 3; a.A. Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2014, § 632a Rn. 14).
  • OLG Hamm, 11.11.2021 - 24 U 194/20

    Schlussrechnungsreife eingetreten: Abschlagsforderungen verjähren selbstständig!

    Sollten sich die Beklagten dagegen wegen der zu ihren Gunsten wirkenden Unwirksamkeit der fingierten Abnahme darauf berufen können, wesentliche Mängel stünden der Abnahmereife entgegen, wäre der Anspruch auf Abschlagszahlung nicht fällig (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. November 2008 - 4 U 58/08 -), was auch für einen etwaig hier anzunehmenden VOB/B-Vertrag gelten würde (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 2019 - 24 U 14/18 -).
  • OLG München, 01.12.2015 - 28 U 2481/15

    Kein Einbehalt wegen Mängeln an anderem Gewerk!

    Einigkeit besteht demgegenüber darin, dass bei einer Leistung, die erhebliche Mängel aufweist, kein Recht besteht, Abschlagszahlungen zu verlangen." (OLG Brandenburg, Urteil vom 26.11.2008 - 4 U 58/08 zur alten Rechtslage; ebenso z.B. Schleswig-Holsteinisches Oberlandegericht, Urteil vom 30.3.2007 - 17 U 21/07 zu § 632a BGB a.F.: Der Senat schließt sich der Auffassung an, dass ein Anspruch auf Abschlagszahlungen nicht durchgreift "jedenfalls für den Fall [...], dass die erbrachten Werkleistungen mit nicht nur unwesentlichen Mängeln behaftet, also nicht abnahmefähig im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB sind [...]".).
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