Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- RA Kotz
Lebensversicherung: Zweifel an Bezugsberechtigung Begünstigter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 17.04.2020 - 31 O 110/19
- OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.06.2020 - V ZR 106/19
Wirksames Einlegen der Berufung durch den Streithelfer für die Hauptpartei i.R.d. …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
Insoweit ist das Rechtsmittel eines einfachen Streithelfers stets ein Rechtsmittel für die Hauptpartei, ohne dass er dabei selbst in eine Parteirolle gelangt (BGH, Urt. v. 26.06.2020 - V ZR 106/19). - OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15
Zur Hinterlegungsberechtigung des Lebensversicherers nach Wideruf der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
In diesem Zusammenhang kann von einer Versicherungsgesellschaft, die über ausreichenden juristischen Sachverstand zur Prüfung rechtlicher Fragen verfügt, zwar grundsätzlich erwartet werden, dass sie erst hinterlegt, wenn nach pflichtgemäßer Prüfung der Sach- und Rechtslage noch objektive Zweifel an der Person des Gläubigers verbleiben (vgl. OLG Nürnberg, Urt. v. 21.12.2015 - 8 U 1255/15, VersR 2016, S. 383 f.). - OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
Auch das OLG Hamm hat in der von der Berufung angeführten Entscheidung (vgl. Beschl. v. 24.04.2019 - I-20 U 135/18, BeckRS 2019, 10993) entschieden, daß bei offenkundigen Mängeln im Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Bezugsberechtigten nach Treuund Glauben ausnahmsweise eine unzulässige Rechtsausübung anzunehmen ist, wenn die Leistung zwar nicht an den Schuldner zurückzugewähren wäre, aber an einen Dritten, dem gegenüber der Schuldner aufgrund eines Vertrages Treue- und Rücksichtnahmepflichten obliegen.
- BGH, 03.12.2003 - XII ZR 238/01
Voraussetzungen der Erfüllung durch Hinterlegung
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
Das ist dann der Fall, wenn eine mit verkehrsüblicher Sorgfalt vorgenommene Prüfung zu begründeten Zweifeln über die Person des Gläubigers führt, deren Behebung auf eigene Gefahr dem Schuldner nicht zugemutet werden kann (BGH, Urt. v. 03.12.2003 - XII ZR 238/01, NJW-RR 2004, 656). - BGH, 23.08.2016 - VIII ZB 96/15
Rechtsstellung des Nebenintervenienten; Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
Eigene Interessen verfolgt sie nur durch die prozessuale Unterstützung des Rechtsschutzinteresses der Partei, der er beitritt (vgl. hierzu eingehend BGH, Beschl. v. 23.08.2016 - VIII ZB 96/15, NJOZ 2017, 568 Rn. 14, 15). - OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16
Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
Insoweit hat sich die Beklagte (vgl. hierzu eingehend S. 5 ff. der Klageerwiderung v. 02.07.2019) erstinstanzlich zurecht auf eine Entscheidung des Saarländischen Oberlandesgerichts berufen, wonach eine solche Durchbrechung angenommen worden war (vgl. Urt. v. 17.05.2017 - 5 U 35/16, NJW 2018). - BGH, 14.02.1985 - IX ZR 76/84
Rechtsgeschäftliche Vereinbarung einer Hinterlegung; Rechtsfolgen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
Da hier die Hinterlegungsanordnung zugunsten zweier Berechtigter, der Klägerin und der Streithelferin, ergangen ist, weist sie auf eine Hinterlegung nach §§ 372 ff. BGB hin (vgl. BGH, Urt. v. 14.02.1985 - IX ZR 76/84, NJW 1986, 1038). - OLG Stuttgart, 11.10.2018 - 7 U 109/18
Private Lebensversicherung: Auslegung einer Bezugsrechtsbestimmung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2021 - 11 U 128/20
Angesichts des Risikos, im Fall einer Fehleinschätzung erhebliche Beträge gegebenenfalls mehrfach auskehren zu müssen, dürfen die Anforderungen andererseits nicht überspannt werden (vgl. OLG Stuttgart Urt. v. 11.10.2018 - 7 U 109/18, BeckRS 2018, 33553 Rn. 31 OLG Nürnberg, a.a.O.,).