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   OLG Brandenburg, 27.03.2018 - 2 U 2/16   

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https://dejure.org/2018,8577
OLG Brandenburg, 27.03.2018 - 2 U 2/16 (https://dejure.org/2018,8577)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2018 - 2 U 2/16 (https://dejure.org/2018,8577)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2018 - 2 U 2/16 (https://dejure.org/2018,8577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Amtshaftungsansprüche wegen der rechtswidrigen Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 189/68

    Bewertung von Grundeigentum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2018 - 2 U 2/16
    (BGH, Urteil vom 13. Juli 1970 - VII ZR 189/68 -, Rn. 26, juris).

    Vielmehr lässt sich der Verkehrswert nur entweder nach dem Ertragswert oder nach dem Sachwert bestimmen, zumindest muss eine dieser Größen den Vorrang haben, während die andere nur zur Wertkorrektur in beschränktem Rahmen herangezogen werden darf (BGH, Urteil vom 13. Juli 1970 a.a.O.).

  • BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05

    Zu ergreifende Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2018 - 2 U 2/16
    Eine vorgelagerte Nachforschungspflicht bestand nicht (BGH, Urteil vom 09. November 2006 - III ZR 111/05 -, juris).

    Die Kläger durften daher die Entscheidung über ihren Restitutionsantrag abwarten (BGH, Urteil vom 09. November 2006 - III ZR 111/05 -, Rn. 25, juris).

  • LG Cottbus, 01.12.2015 - 3 O 19/11
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2018 - 2 U 2/16
    Auf die Berufung der Kläger wird das am 1.12.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Cottbus (Az. 3 O 19/11) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert.

    den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 01.12.2015 zum Az. 3 O 19/11 zu verurteilen, an die Kläger 114.995,44 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hierauf seit Rechtshängigkeit der Klage zu zahlen.

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 507/16

    Betreuungssache: Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2018 - 2 U 2/16
    Es ist demnach weder gesetzlich vorgeschrieben noch aus übergeordneten Erwägungen der Wahrung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG geboten, dass der Sachverständige von sich aus den Prozessbevollmächtigten der Kläger von einem Ortstermin benachrichtigt oder ihn zu einer Teilnahme einlädt (vgl. zum Anhörungstermin im Betreuungsverfahren BGH, Beschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 507/16 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 301/06

    Drittwirkung von Amtspflichten des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2018 - 2 U 2/16
    Dies folgt schon aus ihrer Rechtsstellung nach § 7 GVO (vgl. BGH Urteil vom 11. Oktober 2007 - III ZR 301/06 -, juris).
  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2018 - 2 U 2/16
    Das Ertragswertverfahren ist demgegenüber bei der Bewertung von bebauten Grundstücken, die auf laufende Erträge ausgerichtet sind, angebracht (BGH, Urteil vom 12. Januar 2001 - V ZR 420/99 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 2 U 1/22

    Schadensersatz im Wege der Amtshaftungsklage wegen der Erteilung einer

    Denn diese sind, was Voraussetzung für eine Haftung ist (Senat, Urteil vom 27. März 2018 - 2 U 2/16 -, Rdnr. 21 bei juris; BGH, Urteil vom 20. November 2014 - III ZR 494/13 -, NJW-RR 2015, 269, Rdnr. 18 f; Staudinger/Wöstmann (2020) § 839 BGB Rdnr. 746), als materiell Berechtigte "Dritte" im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB.

    Der den Klägern durch die amtspflichtwidrig erteilte Grundstücksverkehrsgenehmigung entstandene Schaden besteht in dem Verlust der Restitutionsmöglichkeit unter Verweis auf die Erlösauskehr, das heißt wirtschaftlich in der Differenz zwischen dem Verkehrswert des Grundstücks zum Zeitpunkt des Erlasses der Grundstücksverkehrsgenehmigung und dem Anspruch auf Erlösauskehr aus § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG, soweit er zu realisieren war bzw. ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2018 - 2 U 2/16 -, Rdnr. 30 und 33).

  • OLG Brandenburg, 09.10.2020 - 2 U 73/20

    Amtshaftungsansprüche wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Sie verstießen damit gegen § 1 Abs. 2 GVO in der hier maßgeblichen Fassung vom 17. Juli 1997 und die ihnen damit auch den Klägern gegenüber obliegenden Amtspflicht, die Genehmigung nicht zu erteilen, solange nicht über den Antrag der Kläger rechtskräftig entschieden wurde (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2018 - 2 U 2/16 -, Rdnr. 21 bei juris; BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 29/98 -, VIZ 1999, 346).

    Der den Klägern hierdurch entstandene Schaden besteht in dem Verlust der Restitutionsmöglichkeit unter Verweis auf die Erlösauskehr, das heißt wirtschaftlich in der Differenz zwischen dem Verkehrswert des Grundstücksteils zum Zeitpunkt des Erlasses der Grundstücksverkehrsgenehmigung und dem möglichen Erlösanspruch aus § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG (vgl. Senat, Urteil vom 27. März 2018 - 2 U 2/16 -, Rdnr. 30 und 33), gerichtet hier gegen den gesondert in Anspruch genommenen Herrn K... als Veräußerer des Grundstücks, auch als Erbe seiner Ehefrau.

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