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   OLG Brandenburg, 27.04.2015 - 13 WF 85/15   

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https://dejure.org/2015,16362
OLG Brandenburg, 27.04.2015 - 13 WF 85/15 (https://dejure.org/2015,16362)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2015 - 13 WF 85/15 (https://dejure.org/2015,16362)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2015 - 13 WF 85/15 (https://dejure.org/2015,16362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermutung der Angewiesenheit eines auf Verfahrenskostenhilfe Angewiesenen auf anwaltliche Hilfe im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anwaltsbeiordnung im vereinfachten Unterhaltsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2741
  • MDR 2015, 836
  • FamRZ 2015, 1923
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 14.12.2010 - 13 WF 154/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Unterhaltsschuldner im vereinfachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2015 - 13 WF 85/15
    Die eingeführten Formulare verweisen den Antragsgegner zu Recht auf die dringende Notwendigkeit fachkundiger Beratung (vgl. hier Bl. 10 und OLG Oldenburg, NJW-RR 2011, 586).
  • OLG Naumburg, 28.12.2017 - 3 WF 216/17

    Verfahrenskostenhilfe im vereinfachten Unterhaltsverfahren nach neuem Recht:

    Die eingeführten Formulare verwiesen den Antragsgegner zu Recht auf die dringende Notwendigkeit fachkundiger Beratung (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. April 2015 - 13 WF 85/15 -, Rn. 4, juris).

    Die eingeführten Formulare verwiesen den Antragsgegner zu Recht auf die dringende Notwendigkeit fachkundiger Beratung (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. April 2015 - 13 WF 85/15 -, Rn. 4, juris).

  • OLG Hamburg, 11.07.2019 - 12 WF 61/19

    Verfahrenskostenhilfe für den Antragsgegner im vereinfachten Unterhaltsverfahren:

    Überwiegend wurde angenommen, dass das zu verwendende Formular so umfangreich, unübersichtlich und schwer verständlich sei, dass für den juristischen Laien zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung die Inanspruchnahme fachlicher Hilfe geboten erscheine (OLG Brandenburg, NJW 2015, 2741, juris Rn. 4; OLG Hamm, FamRZ 2011, 1745, juris Rn. 5; OLG Oldenburg, FamRZ 2011, 917, juris Rn. 16; OLG Koblenz, AGS 2010, 182, juris Rn. 2; OLG Schleswig, NJW-RR 2007, 774, juris Rn. 4; Reichling in: BeckOK ZPO, Stand 1.3.2019, § 121 Rn. 21.2).
  • LG Duisburg, 29.04.2019 - 25 O 20/15
    Der Grund hierfür liegt darin, dass die Hilfsaufrechnung eines Schuldners auch zu Gunsten des anderen wirkt, also auch zu seinen Gunsten Erfüllungswirkung hat; § 422 Abs. 1 Satz 2 BGB (Schneider, NJW-Spezial 2015, 603).
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