Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10591
OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22 (https://dejure.org/2023,10591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2023 - 10 U 100/22 (https://dejure.org/2023,10591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2023 - 10 U 100/22 (https://dejure.org/2023,10591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,10591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Haftung des Wohnungseigentümers bei Verlust eines Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten seines Mieters;

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz des Wohnungseigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Verlust eines Schlüssels für die Schließanlage; Schadensersatz aufgrund Austausches von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels der Schließanlage; Schadensersatzpflicht bei Diebstahl ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter verliert Schlüssel: Eigentümer haftet!

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eigentümer haftet, wenn der Mieter einen Schlüssel verliert!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatz des Wohnungseigentümers gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Verlust eines Schlüssels für die Schließanlage; Schadensersatz aufgrund Austausches von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels der Schließanlage; Schadensersatzpflicht bei Diebstahl ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Gestohlener Kellerschlüssel im Mehrfamilienhaus und die Folgekosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dieb klaut außen an der Kellertür steckenden Schlüssel - Der Wohnungseigentümer haftet für das fahrlässige Verhalten seiner Mieterin

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungseigentümer haftet für Schlüsselverlust seines Mieters - Steckenlassen des Schlüssels in Kellertür begründet Fahrlässigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Eigentümer haftet für Mieter (IMR 2023, 414)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Dresden, 20.08.2019 - 4 U 665/19

    Schadenersatzanspruch wegen Nichtrückgabe von überlassenen Schlüsseln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Für den Zurechnungszusammenhang reicht es dementsprechend aus, dass auch bei schon fehlenden Schlüsseln die Gefahr eines Missbrauchs durch die Entwendung eines zuordenbaren Schlüssels begründet wird und das Risiko eines Schadens durch eine solche Entwendung deutlich erhöht wird (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19; Flatow, NZM 2011, 660, beck-online).

    Wird eine gebrauchte Sache durch eine neue ersetzt, kann dies zu einer Wertsteigerung führen, die die Schadensersatzpflicht mindert, soweit hierdurch eine messbare Vermögensmehrung eingetreten ist und sich diese Werterhöhung für den Geschädigten wirtschaftlich günstig auswirkt (OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19).

    Diese Sicherungsfunktion nimmt bei einer Schließanlage für eine größere Wohnanlage, bei der es aufgrund von Mieter- und Nutzeranzahl zu häufigerem Wechsel der Bewohner kommt und es damit auch zu einem Verlust von Schlüsseln kommen kann, im Laufe der Zeit ab (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19 -, Rn. 9, juris).

    Der Senat hat insoweit im Ausgangspunkt keinen Anlass, von der Auffassung anderer Gerichte abzuweichen, wonach im Grundsatz jedenfalls bei einer älteren Anlage die Abnutzung einer Schließanlage auf der einen Seite mit etwa 4-5% pro Jahr unter Einschluss der Abnutzung der Sachsubstanz bemessen werden kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19 -, Rn. 9; LG Bonn, Urteil vom 27. September 2005 - 7 O 425/03 -, Rn. 40, juris), auf der anderen Seite aber, solange die Anlage noch funktionsfähig ist und ihr eine Sicherungsfunktion zukommt die Abnutzung auch nicht 100% erreicht (vgl. AG Hamburg-Altona, Urteil vom 16. März 2021 - 316 C 263/20, BeckRS 2021, 23527 Rn. 17, beck-online).

  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Die Schutz- und Obhutspflichten des Wohnungseigentümers erstrecken sich auch auf Schließanlagen, die im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer stehen (BGH, Urteil vom 5. März 2014 - VIII ZR 205/13).

    In einem solchen Fall hat sich das Gefährdungspotential in einer Vermögenseinbuße realisiert (BGH, Urteil vom 5. März 2014 - VIII ZR 205/13).

  • AG Hamburg-Altona, 16.03.2021 - 316 C 263/20

    Schadensersatz aus einem Mietvertrag wegen des Austausches einer Schließanlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Der Senat hat insoweit im Ausgangspunkt keinen Anlass, von der Auffassung anderer Gerichte abzuweichen, wonach im Grundsatz jedenfalls bei einer älteren Anlage die Abnutzung einer Schließanlage auf der einen Seite mit etwa 4-5% pro Jahr unter Einschluss der Abnutzung der Sachsubstanz bemessen werden kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19 -, Rn. 9; LG Bonn, Urteil vom 27. September 2005 - 7 O 425/03 -, Rn. 40, juris), auf der anderen Seite aber, solange die Anlage noch funktionsfähig ist und ihr eine Sicherungsfunktion zukommt die Abnutzung auch nicht 100% erreicht (vgl. AG Hamburg-Altona, Urteil vom 16. März 2021 - 316 C 263/20, BeckRS 2021, 23527 Rn. 17, beck-online).
  • LG Berlin, 02.12.2016 - 63 S 112/16

    Wohnraummiete: Abzug "neu für alt" bei Ersatzanspruch des Vermieters für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Insoweit berücksichtigt der Senat auf der einen Seite, dass nur Teile einer Schließanlage ausgetauscht wurden und sich deswegen die Lebenszeit der gesamten Anlage durch den teilweisen Austausch nicht verlängert (vgl. hierzu: LG Berlin, Urteil vom 2. Dezember 2016 - 63 S 112/16 -, Rn. 5, juris; Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 3. Aufl. 2021, § 546 BGB, Rn. 122).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 445/19

    Darlegen der Berufungsbegründung zur Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Wenn mit der Berufung die Verletzung der Hinweispflicht gerügt wird, muss gleichzeitig dargelegt werden, was bei Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre und dass nicht auszuschließen ist, dass dieser Vortrag zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - XII ZB 445/19).
  • LG Bonn, 27.09.2005 - 7 O 425/03

    Anrechnung eines Abzuges "neu für alt" unter dem Aspekt der Vorteilsausgleichung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Der Senat hat insoweit im Ausgangspunkt keinen Anlass, von der Auffassung anderer Gerichte abzuweichen, wonach im Grundsatz jedenfalls bei einer älteren Anlage die Abnutzung einer Schließanlage auf der einen Seite mit etwa 4-5% pro Jahr unter Einschluss der Abnutzung der Sachsubstanz bemessen werden kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20. August 2019 - 4 U 665/19 -, Rn. 9; LG Bonn, Urteil vom 27. September 2005 - 7 O 425/03 -, Rn. 40, juris), auf der anderen Seite aber, solange die Anlage noch funktionsfähig ist und ihr eine Sicherungsfunktion zukommt die Abnutzung auch nicht 100% erreicht (vgl. AG Hamburg-Altona, Urteil vom 16. März 2021 - 316 C 263/20, BeckRS 2021, 23527 Rn. 17, beck-online).
  • LAG München, 24.11.2006 - 11 Sa 416/06

    Schlüsselverlust

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Soweit in der Rechtsprechung eine Missbrauchsgefahr bei langem Zeitablauf ausgeschlossen worden ist, zum Beispiel nach vier Jahren, innerhalb derer es von Anfang an zu keinem Missbrauch des verloren gegangenen Schlüssels gekommen ist (vgl. LAG München Urteil vom 24. November 2006 - 11 Sa 416/06, BeckRS 2009, 67758, beck-online), so ist der Sachverhalt allein schon wegen der hier unstreitig erfolgten Diebstähle nach Schlüssentwendung anders.
  • BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97

    Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Nach der Rechtsprechung wird zwar eine Erkundigungspflicht der Partei angenommen, wenn es sich um Vorgänge im Bereich von Personen - nicht nur der eigenen, sondern auch einer anderen Firma - handelt, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1998 - VIII ZR 100/97 -, Rn. 14, juris).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 7 U 100/19
    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Die verkehrsübliche Sorgfalt gebietet es, einen Schlüssel sorgsam zu verwahren (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 10.02.2021 - 7 U 100/19).
  • BGH, 09.06.2022 - III ZR 24/21

    Notarielle Amtspflichtverletzung: Reichweite der Rechtskraft eines die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 10 U 100/22
    Den Geschädigten trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast, soweit der Schädiger außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und dem Geschädigten nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urteil vom 9. Juni 2022 - III ZR 24/21 -, BGHZ 234, 102-125, Rn. 48).
  • AG Witten, 20.11.2002 - 15 C 417/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht