Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,65330
OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17 (https://dejure.org/2017,65330)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.10.2017 - 5 W 107/17 (https://dejure.org/2017,65330)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 5 W 107/17 (https://dejure.org/2017,65330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,65330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Verstorbenen als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99

    Eintragung des Erwerbs in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    Sind diese Nachweise erbracht, darf das Grundbuchamt die Eintragung nur ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 107; BayObLG Rpfleger 2005, 247; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 450; Demharter, aaO, Rn. 38 aE).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2005 - 20 W 151/05

    Grundbuchverfahren: Verweigerung der Eintragung einer Grundstücksumschreibung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    Sind diese Nachweise erbracht, darf das Grundbuchamt die Eintragung nur ablehnen, wenn es aufgrund feststehender Tatsachen zu der Überzeugung gelangt, dass das Grundbuch durch die Eintragung unrichtig würde (OLG Düsseldorf Rpfleger 2000, 107; BayObLG Rpfleger 2005, 247; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 450; Demharter, aaO, Rn. 38 aE).
  • BGH, 30.05.2008 - V ZR 184/07

    Pflicht zur Beseitigung eines Überbaus bei hohem Aufwand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    Auf dingliche Rechtsverhältnisse findet § 275 BGB aber allenfalls dann Anwendung, wenn es um die Erfüllung eines dinglichen Anspruchs in Natur geht (so für die Begrenzung eines Beseitigungsanspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB durch § 275 Abs. 2 BGB nF BGH NJW 2008, 3122, 3123; für Leistungspflichten aus einer Reallast oder die Unterhaltungspflichten aus einer Grunddienstbarkeit Staudinger/Löwisch § 275 BGB Rn. 10 sowie Ermann/Westermann § 275 BGB Rn. 2 und MüKo/Ernst § 275 BGB Rn. 15).
  • BayObLG, 09.06.1994 - 2Z BR 52/94

    Ausnahmsweise Eintragung unbekannter Erben in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    Es trifft zwar zu, dass ein Verstorbener nicht in das Grundbuch einzutragen ist, weil das Grundbuch den derzeitigen Rechtszustand wiederzugeben hat (BayObLG Rpfleger 1995, 103; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 19 Rn. 98) und ein Verstorbener am Grundbuchverfahren nicht beteiligt werden kann (Hügel/Holzer, GBO, 2. Aufl., § 1 Rn. 48).
  • BGH, 25.03.1994 - V ZR 171/92

    Fortbestehen der Eigentumsverschaffungspflicht des Grundstücksverkäufers nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    Eine solche Genehmigung war aber nach den zwingenden Versagungsgründen des § 5 Abs. 2 Buchstaben c) und f) nicht zu erlangen (BGH DtZ 1994, 247 f.).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    a) Eine Leistung, die behördlicher Genehmigung bedarf, wird nachträglich unmöglich, wenn die Genehmigung entweder endgültig versagt wird (BGHZ 37, 233, 240; BGH NJW 1969, 837;NJW 1993, 648, 651) oder wenn sie nicht mehr zu erlangen ist, bzw. ihre Erteilung völlig unwahrscheinlich geworden ist.
  • BGH, 20.06.1962 - V ZR 219/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    a) Eine Leistung, die behördlicher Genehmigung bedarf, wird nachträglich unmöglich, wenn die Genehmigung entweder endgültig versagt wird (BGHZ 37, 233, 240; BGH NJW 1969, 837;NJW 1993, 648, 651) oder wenn sie nicht mehr zu erlangen ist, bzw. ihre Erteilung völlig unwahrscheinlich geworden ist.
  • BGH, 07.02.1969 - V ZR 112/65

    Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung - Versagung der behördlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    a) Eine Leistung, die behördlicher Genehmigung bedarf, wird nachträglich unmöglich, wenn die Genehmigung entweder endgültig versagt wird (BGHZ 37, 233, 240; BGH NJW 1969, 837;NJW 1993, 648, 651) oder wenn sie nicht mehr zu erlangen ist, bzw. ihre Erteilung völlig unwahrscheinlich geworden ist.
  • BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78

    Rechtswirkungen einer zu Unrecht ausgestellten Negativbescheinigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.10.2017 - 5 W 107/17
    Denn der durch die Genehmigungsbedürftigkeit eingetretene Schwebezustand ist jedenfalls dann beendet, wenn den Parteien nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden kann, die Genehmigung nachzusuchen (BGHZ 76, 242, 248).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht