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   OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19   

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https://dejure.org/2020,41394
OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19 (https://dejure.org/2020,41394)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2020 - 2 U 106/19 (https://dejure.org/2020,41394)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 2 U 106/19 (https://dejure.org/2020,41394)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12

    Verkehrssicherungspflicht: Anforderung an die Kausalität der Pflichtverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
    Tut er dies nicht, trifft den Sicherungspflichtigen keine Haftung (Senatsurteil vom 20.08.2013 - 2 U 34/12 -, Rn. 18, juris).

    Denn dieser bringt eine erhebliche Sturzgefahr für Zweiradfahrer wie Motorradfahrer mit sich (vgl. nur Senat, Urteil vom 20. August 2013 - 2 U 34/12 -, BauR 2014, 566).

  • BGH, 14.03.1985 - III ZR 206/83

    Schadenersatzklage aus Anlass eines Verkehrsunfalls gegen den Betreiber eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
    Ein Warnzeichen muss in so ausreichendem Abstand zur Gefahrenstelle angebracht werden, dass die den gefährlichen Bereich befahrenden Kraftfahrer hinreichend vor der Gefahr gewarnt werden und ihnen die Möglichkeit bleibt, sich darauf einzurichten (BGH, Urteil vom 14. März 1985 - III ZR 206/83 -, DAR 1985, 377, Rdnr. 22 bei juris).
  • OLG Celle, 15.12.1999 - 9 U 113/99

    Zu frühes Entfernen von vor Rollsplitt warnenden Hinweisschildern L

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
    Dem wird prinzipiell mit der Aufstellung des Zeichens 101-52 (bis 2017: Zeichen 116), "Splitt, Schotter" (OLG Celle, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 9 U 113/99 -, OLGR Celle 2000, 101 = MDR 2000, 769) hinreichend Genüge getan.
  • OLG München, 22.11.2019 - 10 U 4224/18

    Sorgfaltsanforderungen an einen Verkehrssicherungspflichtigen, hier: Hinweis auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
    Der Abstand zur Gefahrenstelle genügt, wenn ein sofort und angemessen auf das Gefahrzeichen reagierender Kraftfahrer nicht in eine schwierige Lage geraten kann; wesentliche Bedeutung kommt dabei den erlaubterweise gefahrenen Geschwindigkeiten zu (OLG München, Urteil vom 22. November 2019 - 10 U 4224/18, NJW-RR 2020, 153, Rdnr. 36 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 13.02.2007 - 2 U 12/06

    Amtshaftung: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Straßenbaubehörde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 1979, 1055; Senatsurteil vom 13.02.2007, - 2 U 12/06 -, juris).
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 1979, 1055; Senatsurteil vom 13.02.2007, - 2 U 12/06 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Sicherungspflicht des Straßenbaulastträgers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert, verkehrsgefährdende Fahrbahnverschmutzungen zu beseitigen, die für einen die erforderliche Sorgfalt beachtenden Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar sind, jedenfalls aber solche deutlich zu machen (Senat, Urteil vom 3. Juni 2008 - 2 U 18/05, NZV 2008, 56).
  • BGH, 04.07.1968 - III ZR 35/66

    Besondere Gefahrenstelle für den Fahrzeugverkehr durch ein neu ausgebautes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 2 U 106/19
    Sie müssen für einen mit den Verkehrsvorschriften vertrauten, aufmerksamen Verkehrsteilnehmer auch bei (zulässig) schneller Fahrt durch einen raschen oder beiläufigen Blick deutlich erkennbar sein (BGH, Urteil vom 4. Juli 1968 - III ZR 35/66 -, Rdnr. 19 bei juris; Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage mit Stand: 11. Mai 2018, § 40 StVO Rdnr. 29).
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