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   OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22   

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https://dejure.org/2022,39992
OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22 (https://dejure.org/2022,39992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.12.2022 - 13 UF 178/22 (https://dejure.org/2022,39992)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Dezember 2022 - 13 UF 178/22 (https://dejure.org/2022,39992)
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  • BGH, 24.07.2013 - XII ZB 415/12

    Abänderungsverfahren für den Versorgungsausgleich: Nachträglicher Ausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22
    Aus der Natur des Versorgungsausgleichsverfahrens als Amtsermittlungsverfahren folgt, dass Gegenstand des Versorgungsausgleichsverfahrens alle bei Ehezeitende vorhandenen und dem Versorgungsausgleich grundsätzlich unterfallenden Versorgungsanwartschaften und -anrechte der Ehegatten sind (BGH, Beschluss vom 24.07.2012, - XII ZB 415/12-, NJW-RR 2013, 1217 Rn. 16, beck-online).
  • LG Karlsruhe, 07.08.2012 - 11 S 180/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung der Verwalterbestellung wegen Übertragung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22
    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidend an, weil aus diesem Umstand noch nicht der Schluss gezogen werden kann, dass die Amtsrichterin tatsächlich beabsichtigte, einen Ausgleich auch des vergessenen Anrechts vorzunehmen, da das Rubrum aus der elektronischen Datenverarbeitung aufgerufen wird und damit Rückschlüsse auf eine bewusste Willensbildung des Gerichts nicht zulässt (OLG Celle, Beschluss vom 19.11.2013 - 17 WF 233/13, BeckRS 2013, 2204; Musielak/Borth/Frank/Borth, 7. Aufl. 2022, FamFG § 42 Rn. 6).
  • OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13

    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22
    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidend an, weil aus diesem Umstand noch nicht der Schluss gezogen werden kann, dass die Amtsrichterin tatsächlich beabsichtigte, einen Ausgleich auch des vergessenen Anrechts vorzunehmen, da das Rubrum aus der elektronischen Datenverarbeitung aufgerufen wird und damit Rückschlüsse auf eine bewusste Willensbildung des Gerichts nicht zulässt (OLG Celle, Beschluss vom 19.11.2013 - 17 WF 233/13, BeckRS 2013, 2204; Musielak/Borth/Frank/Borth, 7. Aufl. 2022, FamFG § 42 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2013 - 3 UF 52/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22
    Entscheidend ist vielmehr, dass sich weder Tenor noch Gründe der schriftlich abgefassten Entscheidung zu dem Ausgleich des nämlichen Anrechts verhalten; lediglich im Falle eines daraus resultierenden Widerspruchs hätte aber für einen Außenstehenden eine Unrichtigkeit im Sinne von § 42 FamFG evident sein können (vgl. BGHZ 20, 192; 78, 22; 106, 373; 127, 80; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 3 UF 52/13 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 176/78

    Revisionszulassung durch Berichtigungsbeschluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.12.2022 - 13 UF 178/22
    Entscheidend ist vielmehr, dass sich weder Tenor noch Gründe der schriftlich abgefassten Entscheidung zu dem Ausgleich des nämlichen Anrechts verhalten; lediglich im Falle eines daraus resultierenden Widerspruchs hätte aber für einen Außenstehenden eine Unrichtigkeit im Sinne von § 42 FamFG evident sein können (vgl. BGHZ 20, 192; 78, 22; 106, 373; 127, 80; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 3 UF 52/13 -, Rn. 11, juris).
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