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   OLG Brandenburg, 28.03.2022 - 1 Ws 33/22 (S)   

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https://dejure.org/2022,7968
OLG Brandenburg, 28.03.2022 - 1 Ws 33/22 (S) (https://dejure.org/2022,7968)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2022 - 1 Ws 33/22 (S) (https://dejure.org/2022,7968)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2022 - 1 Ws 33/22 (S) (https://dejure.org/2022,7968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    U-Haft, Wiederholungsgefahr, Schweregrad der Anlasstaten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zweitausend Euro Wertgrenze bei schwerwiegender Störung der Rechtsordnung nach § 112a StPO ; Kein Haftbefehl trotz wiederholter Begehung von Diebstahl in besonders schwerem Fall

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haft: Schwere der Taten für Wiederholungsgefahr - Reichen Fahrraddiebstähle aus?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2022 - 1 Ws 33/22
    Insoweit ist insbesondere zu beachten, dass der Beschuldigte zwar ein Messer bei sich führte, es sich hierbei indessen nur um ein gewöhnliches Taschenmesser handelte, dessen Eignung zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen nach Art seiner Verwendung im konkreten Fall noch aufzuklären sein wird (vgl. hierzu BGH StV 2002, 191; NStZ-RR 2003, 12; 2005, 340; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735).
  • OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 1 Ws 206/18
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2022 - 1 Ws 33/22
    Ob dies der Fall ist, richtet sich insbesondere nach dem Unrechtsgehalt der Tat sowie nach Art und Umfang des angerichteten Schadens (Saarländisches OLG, Beschluss vom 16. Oktober 2018, 1 Ws 206/18, Rz. 17, Juris; OLG Hamm a. a. O.; OLG Karlsruhe StV 2017, 456 f.; OLG Frankfurt a. a. O.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., zu § 112a, Rz. 9).
  • OLG Braunschweig, 07.11.2011 - Ws 316/11

    Ausscheiden einer Katalogtat als Anlasstat für die Annahme des Haftgrundes der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2022 - 1 Ws 33/22
    Da die in den Katalog des § 112a Abs. 1 S. 1 Ziff. 2 StPO aufgenommenen Straftaten schon generell schwerwiegender Natur sind, der Kreis der Delikte indessen durch das Merkmal der schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtsordnung noch weiter eingeschränkt werden soll, können nur Taten überdurchschnittlichen Schweregrads als Anlasstaten eingestuft werden (OLG Hamm NStZ-RR 2015, 115, 116; OLG Frankfurt StV 2016, 816 f.; Graf in: Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, zu § 112a, Rz. 14a), also solche, die mindestens in der oberen Hälfte der mittelschweren Kriminalität liegen (OLG Braunschweig StV 2012, 352 f.; OLG Frankfurt a. a. O.).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2022 - 1 Ws 33/22
    Insoweit ist insbesondere zu beachten, dass der Beschuldigte zwar ein Messer bei sich führte, es sich hierbei indessen nur um ein gewöhnliches Taschenmesser handelte, dessen Eignung zur Herbeiführung erheblicher Verletzungen nach Art seiner Verwendung im konkreten Fall noch aufzuklären sein wird (vgl. hierzu BGH StV 2002, 191; NStZ-RR 2003, 12; 2005, 340; OLG Braunschweig NJW 2002, 1735).
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