Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellung eines Nachlasspflegers; Grundstücksverkauf durch den Nachlasspfleger; Versagung der Genehmigung über einen Grundstücksverkauf durch das Nachlassgericht; Aufgaben des Nachlasspflegers
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestellung eines Nachlasspflegers; Grundstücksverkauf durch den Nachlasspfleger; Versagung der Genehmigung über einen Grundstücksverkauf durch das Nachlassgericht; Aufgaben des Nachlasspflegers
- anwalt.de (Kurzinformation)
Grenzen der Genehmigungsfähigkeit des Immobilienverkaufs durch Nachlasspfleger
Verfahrensgang
- AG Schwedt, 30.01.2023 - 8 VI 182/17
- OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
Papierfundstellen
- FGPrax 2023, 123
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 3 Wx 8/19
Ermächtigung des Nachlasspflegers zur Auflösung nicht mündelsicherer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
FGPrax 2019, 133; OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2017 - 15 W 135/17, BeckRS 2017, 156986;. - OLG Hamm, 07.04.2017 - 15 W 135/17
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
FGPrax 2019, 133; OLG Hamm Beschl. v. 7.4.2017 - 15 W 135/17, BeckRS 2017, 156986;. - OLG Frankfurt, 06.12.2019 - 21 W 142/19
Verweigerung nachlassgerichtlicher Genehmigung für Grundstücksgeschäft
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
Es bedarf daher besonderer sachlicher Gründe, um bei der erforderlichen Gesamtabwägung zu dem Ergebnis zu gelangen, dass das Rechtsgeschäft trotz des mit ihm verbundenen Verlustes von Grundvermögen im Interesse der Betroffenen liegt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.12.2019, 21 W 142/19). - BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81
Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
Wie der Regelungszusammenhang der Absätze 1 und 2 des § 1960 BGB allerdings zeigt, ist es Kernaufgabe eines Nachlasspflegers mit den im gegebenen Fall angeordneten Wirkungskreisen, die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben dadurch wahrzunehmen, dass er den Nachlass erhält; denn das Nachlassgericht hat im Anwendungsbereich des § 1960 BGB "für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen", und zur Erfüllung dieser staatlichen Fürsorgepflicht bedient es sich des Pflegers (vgl. BGH NJW 1983, 226). - OLG München, 10.04.2014 - 31 Wx 18/14
Nachlasspflegschaft: Gerichtliche Genehmigungsfähigkeit des Verkaufs eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2023 - 3 W 17/23
Ist der Nachlasspfleger - wie hier - mit der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses betraut, so gehört es insbesondere zu seinen Pflichten, den Nachlass zu erhalten und zu verwalten sowie die Vermögensinteressen der künftig festzustellenden Erben wahrzunehmen (vgl. OLG München FamRZ 2014, 1813).