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   OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 9 UF 151/08   

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https://dejure.org/2009,9898
OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 9 UF 151/08 (https://dejure.org/2009,9898)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2009 - 9 UF 151/08 (https://dejure.org/2009,9898)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 9 UF 151/08 (https://dejure.org/2009,9898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründetheit einer Restitutionsklage gegen eine 1959 erfolgte gerichtliche Feststellung einer Vaterschaft nach Vorlage eines DNA-Gutachtens

  • Judicialis

    BGB § 1717; ; ZPO § 286; ; ZPO § 641 i; ; ZPO § 641 i Abs. 1; ; ZPO § 641 i Abs. 4; ; ZPO § 704 Abs. 2; ; EGBGB Art. 234 § 7 Abs. 1

  • fr-blog.com

    Vaterschaftanfechtung nach 50 Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 641i
    Begründetheit einer Restitutionsklage gegen eine 1959 erfolgte gerichtliche Feststellung einer Vaterschaft nach Vorlage eines DNA-Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1931
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.2003 - XII ZR 62/01

    Prüfungsumfang im Wiederaufnahmeverfahren; Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 9 UF 151/08
    Die gleichzeitig mit der Feststellung der Vaterschaft erfolgte Festlegung der Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt steht einer Restitutionsklage nach der genannten Norm nicht entgegen (so BGHZ 156, 153; BGH FamRZ 1993, 493; Zöller-Philippi, a.a.O., § 641 i, Rn. 2; Baumbach/ Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 641 i, Rn. 2).

    Insoweit gilt, dass sich die sachverständige Beurteilung als Blutgruppen- oder anthropologisch-erbbiologisches Gutachten, als Gutachten über die Tragezeit oder über die Zeugungsfähigkeit auf die Frage der Abstammung der einen Prozesspartei von der anderen und damit konkret auf den im Vorprozess zur Entscheidung gestellten Sachverhalt beziehen, dort jedoch nicht Verwendung gefunden haben muss (BGH FamRZ 1989, 1067; BGHZ 156, 153).

  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 60/74

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kinds - Versäumung der Anfechtungsfrist -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 9 UF 151/08
    Auch die weitere Zulässigkeitsvoraussetzung der Vorlage eines neuen Vaterschaftsgutachtens, für die ein Privatgutachten ausreicht (BGH NJW 1975, 1465), ist im hier zu beurteilenden Fall gegeben.
  • BVerwG, 26.06.1992 - 5 B 105.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Anrechnung von Einkommen - Ehegatteneinkommen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 9 UF 151/08
    Die gleichzeitig mit der Feststellung der Vaterschaft erfolgte Festlegung der Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt steht einer Restitutionsklage nach der genannten Norm nicht entgegen (so BGHZ 156, 153; BGH FamRZ 1993, 493; Zöller-Philippi, a.a.O., § 641 i, Rn. 2; Baumbach/ Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 641 i, Rn. 2).
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