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   OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09   

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https://dejure.org/2010,14412
OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09 (https://dejure.org/2010,14412)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2010 - 7 U 132/09 (https://dejure.org/2010,14412)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 7 U 132/09 (https://dejure.org/2010,14412)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • unalex.eu

    Art. 4 Rom I-VO
    Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht - Dienstleistungsverträge - Auftragsverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1675 Abs. 1; BGB § 667
    Ansprüche des Auftraggebers auf Auskehr von Zahlungen für den Erwerb von Ferienwohnungen am Gardasee

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Denn die Zustellung der Klageschrift am 13.1.2009 (Bl. 25 d.A.) wirkt nach § 167 ZPO auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung am 25.11.2008 (Bl. 1 d.A.) zurück, da vom frühestmöglichen Zeitpunkt des Verjährungseintritts mit dem Ablauf des 31.12.2008 an bis zur Klagezustellung weniger als 14 Tage vergangen sind (vgl. BGH NJW 2004, 3775, 3776; NJW 1995, 2230, 2231; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 167, Rn. 11).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht über eine längere Zeit nicht geltend macht und der Verpflichtete darauf vertrauen darf und sich darauf eingerichtet hat, dass seine Inanspruchnahme auch zukünftig unterbleibt (BGH NJW 2008, 2254, 2255; 2007, 147, 148; 2006, 219 f.; 2003, 824; 1989, 836, 838; 1982, 1999; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Letzteres kann - auch für die Schreiben vom 18.4.2008 und 13.5.2008 - indes dahinstehen, da in den Bestätigungen der gegenüber der Klägerin bestehenden Verbindlichkeit jedenfalls ein Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst liegt, das dazu führt, dass nun die Beklagte darzulegen und zu beweisen hat, dass die Verbindlichkeit nicht oder teilweise nicht besteht; derjenige, der - wie hier die Beklagte - eine Forderung bestätigt hat, muss nämlich regelmäßig den Gegenbeweis führen, dass dem anderen Teil keine oder nur geringere Ansprüche zustehen (BGHZ 66, 250, 254 f.; WM 1974, 410, 411; Palandt/Sprau, a.a.O., § 781, Rn. 6).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht über eine längere Zeit nicht geltend macht und der Verpflichtete darauf vertrauen darf und sich darauf eingerichtet hat, dass seine Inanspruchnahme auch zukünftig unterbleibt (BGH NJW 2008, 2254, 2255; 2007, 147, 148; 2006, 219 f.; 2003, 824; 1989, 836, 838; 1982, 1999; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Letzteres kann - auch für die Schreiben vom 18.4.2008 und 13.5.2008 - indes dahinstehen, da in den Bestätigungen der gegenüber der Klägerin bestehenden Verbindlichkeit jedenfalls ein Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst liegt, das dazu führt, dass nun die Beklagte darzulegen und zu beweisen hat, dass die Verbindlichkeit nicht oder teilweise nicht besteht; derjenige, der - wie hier die Beklagte - eine Forderung bestätigt hat, muss nämlich regelmäßig den Gegenbeweis führen, dass dem anderen Teil keine oder nur geringere Ansprüche zustehen (BGHZ 66, 250, 254 f.; WM 1974, 410, 411; Palandt/Sprau, a.a.O., § 781, Rn. 6).
  • BGH, 30.04.2003 - III ZR 237/02

    Bestimmung des internationalen (Wahl-)Gerichtsstandes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Danach gilt für Geschäftsbesorgungsverträge regelmäßig das Recht am Sitz des zur Geschäftsbesorgung Verpflichteten, da er die vertragscharakteristische Leistung zu erbringen hat (BGH NJW-RR 2003, 1582, 1583; ZIP 1996, 158).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht über eine längere Zeit nicht geltend macht und der Verpflichtete darauf vertrauen darf und sich darauf eingerichtet hat, dass seine Inanspruchnahme auch zukünftig unterbleibt (BGH NJW 2008, 2254, 2255; 2007, 147, 148; 2006, 219 f.; 2003, 824; 1989, 836, 838; 1982, 1999; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Denn die Zustellung der Klageschrift am 13.1.2009 (Bl. 25 d.A.) wirkt nach § 167 ZPO auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung am 25.11.2008 (Bl. 1 d.A.) zurück, da vom frühestmöglichen Zeitpunkt des Verjährungseintritts mit dem Ablauf des 31.12.2008 an bis zur Klagezustellung weniger als 14 Tage vergangen sind (vgl. BGH NJW 2004, 3775, 3776; NJW 1995, 2230, 2231; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 167, Rn. 11).
  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht über eine längere Zeit nicht geltend macht und der Verpflichtete darauf vertrauen darf und sich darauf eingerichtet hat, dass seine Inanspruchnahme auch zukünftig unterbleibt (BGH NJW 2008, 2254, 2255; 2007, 147, 148; 2006, 219 f.; 2003, 824; 1989, 836, 838; 1982, 1999; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2010 - 7 U 132/09
    Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte sein Recht über eine längere Zeit nicht geltend macht und der Verpflichtete darauf vertrauen darf und sich darauf eingerichtet hat, dass seine Inanspruchnahme auch zukünftig unterbleibt (BGH NJW 2008, 2254, 2255; 2007, 147, 148; 2006, 219 f.; 2003, 824; 1989, 836, 838; 1982, 1999; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 242, Rn. 87).
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZR 33/04

    Ausschluss des Kündigungsrechts bei vorbehaltloser Zahlung der Miete trotz

  • BGH, 25.10.1995 - IV ZR 83/95

    Rückabwicklung eines Treuhandvertrages zur Umgehung der Devisenbestimmungen der

  • BGH, 29.04.2004 - III ZR 279/03

    Rechtsnatur eines mit der Ausgabe von sog. "Service-Coupons" verbundenen

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