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   OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30069
OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2008,30069)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.08.2008 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2008,30069)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. August 2008 - 5 U 111/06 (https://dejure.org/2008,30069)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Schulgebäude" als wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks gem. §§ 93, 94 Abs. 1 S. 1 BGB; Beweiswert einer Abmarkung; Folgen eines Abschlusses eines Grenzfeststellungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1097
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1998 - V ZR 34/97

    Ungleichbehandlung von West- und Osteigentümern nach dem Allgemeinen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06
    Soweit das streitgegenständliche Gebäude auf dem Grund und Boden der Rechtsvorgänger der Kläger errichtet worden sein sollte, sind die Voraussetzungen der gemäß Art. 8 i.V.m. Anlage I Kapitel IV Sachgebiet A Abschnitt I Nr. 12 des Einigungsvertrages allein anwendbaren §§ 1 und 2 AKG (s. dazu etwa BGH NJW 1999, S. 489 ff.; BVerfG VIZ 1999, S. 722) nicht erfüllt.
  • BGH, 09.02.1979 - V ZR 120/77

    Anwendung der Grundsätze über das Fehlen der Geschäftsgrundlage auf einen so

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06
    Die Geschäftsgrundlage des Grenzfeststellungsvertrages gerät allgemein in Wegfall, wenn dem Vermesser ein grober Vermessungsfehler unterlaufen ist (vgl. BGH MDR 1979, S. 743 f.; Palandt/Bassenge, aaO., § 920 Rdn. 4; Staudinger/Roth, aaO., § 920 Rdn. 21; Soergel/Baur, aaO., § 920 Rdn. 9).
  • BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1624/98

    Keine Herausgabe eines vom Deutschen Reich in Besitz genommenen, in den neuen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 111/06
    Soweit das streitgegenständliche Gebäude auf dem Grund und Boden der Rechtsvorgänger der Kläger errichtet worden sein sollte, sind die Voraussetzungen der gemäß Art. 8 i.V.m. Anlage I Kapitel IV Sachgebiet A Abschnitt I Nr. 12 des Einigungsvertrages allein anwendbaren §§ 1 und 2 AKG (s. dazu etwa BGH NJW 1999, S. 489 ff.; BVerfG VIZ 1999, S. 722) nicht erfüllt.
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

    Eine konkludente Rücktrittserklärung kann in einer Kündigungserklärung (BAG 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - zu III 2 b der Gründe) oder der Erklärung liegen, aufgrund bestimmter Umstände nicht mehr an den Vertrag gebunden zu sein (Brandenburgisches OLG 28. August 2008 - 5 U 111/06 - zu II 2 b bb (1) (c) der Gründe) .
  • LG Koblenz, 28.06.2012 - 1 O 447/10

    Erheblicher Mangel bei "Phantomanzeigen" des Bordcomputers eines Gebrauchtwagens

    Dies ist bei der vom Kläger vorliegend an die Beklagte ergangenen Aufforderung zur Rückabwicklung des Kaufvertrags der Fall (vgl. OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 1097 [1099]).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2019 - 5 U 15/18

    Anspruch auf Herausgabe von Land- und Wasserflächen bei streitigen

    Auf die behaupteten Fehler im Vermessungsverfahren kommt es nicht an, weil die Vermessung keine eigentumsbegründende Wirkung hat (Senat, NJW-RR 2009, 1097 ff. - Rn. 34 f.).
  • LG Neuruppin, 29.12.2017 - 31 O 49/17

    Eigentumsherausgabeanspruch der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich eines

    Sie hat keine konstitutive Wirkung (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 1097, 1098; Herold BlGBW 1964, 26).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2011 - 9 U 183/10

    Vermessung von benachbarten Grundstücken bei Vorliegen eines Grenzsteins

    Nach überwiegender Auffassung, der der Senat sich anschließt, kann in der Unterzeichnung eines Abmarkungsprotokolls oder eines entsprechenden Schriftstücks - in Nordrhein-Westfalen der Grenzniederschrift gemäß § 21 Abs. 4 VermKatG NRW - durch zwei Nachbarn zugleich ein privatrechtlicher Grenzfeststellungsvertrag liegen, wenn ein dahingehender Rechtsbindungswille ausdrücklich oder konkludent zutage tritt, wobei Letzteres von den Umständen des Einzelfalls abhängt und nicht ohne Weiteres regelmäßig angenommen werden kann (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 1097, 1099; OLG Brandenburg Urteil vom 15.12.2004 - 4 U 207/00 -, Seite 7 f.; OLG Nürnberg DNotZ 1966, 33 f.; Staudinger/Roth, Neubearbeitung 2009, § 920 BGB Rdnr. 22; Soergel/Baur, 13. Aufl., § 920 BGB Rdnr. 9).
  • LG Düsseldorf, 25.06.2010 - 9 O 396/07

    Bedeutung der Bestimmung der Grundstücksgrenzen in einem

    Allerdings stellt eine Abmarkung ein starkes Beweismittel im Rahmen des § 286 ZPO dar (Brandenb. OLG NJW-RR 2009, 1097 m.w.N.).
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