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   OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 4 U 49/20   

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https://dejure.org/2020,46389
OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 4 U 49/20 (https://dejure.org/2020,46389)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.10.2020 - 4 U 49/20 (https://dejure.org/2020,46389)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 4 U 49/20 (https://dejure.org/2020,46389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Baumfällungen; Fehlendes Verschulden; Voraussetzungen für ein fahrlässiges Verhalten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Das "Wie" ist Unternehmersache, nicht das "Wo"!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Das "Wie" ist Unternehmersache, nicht das "Wo"! (IBR 2021, 184)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98

    Werkvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 4 U 49/20
    So kann etwa der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, in den Schutzbereich des zwischen dem Eigentümer des Baugrundstücks und dem Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrages einbezogen sein mit der Folge, dass der Bauunternehmer dem Eigentümer des Nachbargrundstückes für die an diesem Grundstück infolge Baumaßnahmen verursachten Schäden haftet (OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.1999 - 8 U 1010/98, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09, juris).
  • OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09

    Schäden am Nachbargrundstück: Bauunternehmer haftet!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 4 U 49/20
    So kann etwa der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, in den Schutzbereich des zwischen dem Eigentümer des Baugrundstücks und dem Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrages einbezogen sein mit der Folge, dass der Bauunternehmer dem Eigentümer des Nachbargrundstückes für die an diesem Grundstück infolge Baumaßnahmen verursachten Schäden haftet (OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.1999 - 8 U 1010/98, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09, juris).
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