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   OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 3 W 126/19   

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OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 3 W 126/19 (https://dejure.org/2019,50565)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2019 - 3 W 126/19 (https://dejure.org/2019,50565)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2019 - 3 W 126/19 (https://dejure.org/2019,50565)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 08.12.2011 - 10 UF 283/11

    Entscheidung über das Akteneinsichtsgesuch eines nicht an dem Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 3 W 126/19
    Während teilweise vertreten wird, es handele sich bei der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten - auch im laufenden Verfahren - um einen Justizverwaltungsakt i. S. der §§ 23 ff EGGVG, weshalb der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eröffnet sei (Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 58 Rdnr. 33 sowie Anh. zu § 58 Rdnr. 31.; Schulte-Bunert/Weinreich/Schöpflin, FamFG, 2. Aufl., § 13 Rdnr. 23; Pabst, in: MünchKomm-ZPO, 32. Aufl., § 13 FamFG Rdnr. 11; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 3. Aufl., § 13 FamFG Rdnr. 12), sieht die Gegenmeinung die Entscheidung über das Einsichtsgesuch als einen Akt der Rechtsprechung und als eine dieses abschließend bescheidende Endentscheidung i. S. des § 58 Abs. 1 FamFG an (KG, NJW-RR 2011, 1025 = FGPrax 2011, 157 ff = FamRZ 2011, 1415 f; OLG Celle NJOZ 2012, 1416 f; OLG Hamm MDR 2013, 742; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 13 Rdnr. 72; Bumiller/Harders, FamFG, 12. Aufl., § 13 Rdnr. 18; Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 2. Aufl., § 13 Rdnr. 50; Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl., § 13 Rdnr. 7; Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 2009, § 13 Rdnr. 13; Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 13 Rz. 12; BeckOGK FamFG/Burschel, § 13 Rz. 41).
  • BayObLG, 28.10.1996 - 1Z BR 214/96

    Voraussetzungen der Einsicht in Nachlassakten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 3 W 126/19
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der o.a. Norm liegt jedoch bereits dann vor, wenn der Antragsteller (wie hier) ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher, Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BayObLG NJW-RR 1997, 771 ff; vgl. BGH NJW-RR 1994, 381 f).
  • BGH, 21.09.1993 - X ZB 31/92

    Einsicht in Patentakten - Akteneinsicht XIII

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 3 W 126/19
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der o.a. Norm liegt jedoch bereits dann vor, wenn der Antragsteller (wie hier) ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher, Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BayObLG NJW-RR 1997, 771 ff; vgl. BGH NJW-RR 1994, 381 f).
  • OLG Köln, 25.04.1983 - 2 W 55/83

    Beschränkung des Akteneinsichtsrechts der Beteiligten in Konkurssachen,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 3 W 126/19
    Das Akteneinsichtsrecht muss sich vorliegend vielmehr darauf beschränken, die Akte in den Geschäftsräumen des Amtsgerichts einsehen, von deren Inhalt Notizen anfertigen zu können und ggf. von Einzelschriftstücken gegen Kostenerstattung Fotokopien anfertigen zu lassen (vgl. auch OLG Düsseldorf MDR 1987, 768 f; OLG Hamm FGPrax 2013, 105 f; OLG Köln Rpfleger 1983, 325).
  • KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10

    Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 3 W 126/19
    Während teilweise vertreten wird, es handele sich bei der Ablehnung eines Akteneinsichtsgesuchs eines Dritten - auch im laufenden Verfahren - um einen Justizverwaltungsakt i. S. der §§ 23 ff EGGVG, weshalb der Rechtsbehelf des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eröffnet sei (Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 17. Aufl., § 58 Rdnr. 33 sowie Anh. zu § 58 Rdnr. 31.; Schulte-Bunert/Weinreich/Schöpflin, FamFG, 2. Aufl., § 13 Rdnr. 23; Pabst, in: MünchKomm-ZPO, 32. Aufl., § 13 FamFG Rdnr. 11; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 3. Aufl., § 13 FamFG Rdnr. 12), sieht die Gegenmeinung die Entscheidung über das Einsichtsgesuch als einen Akt der Rechtsprechung und als eine dieses abschließend bescheidende Endentscheidung i. S. des § 58 Abs. 1 FamFG an (KG, NJW-RR 2011, 1025 = FGPrax 2011, 157 ff = FamRZ 2011, 1415 f; OLG Celle NJOZ 2012, 1416 f; OLG Hamm MDR 2013, 742; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 13 Rdnr. 72; Bumiller/Harders, FamFG, 12. Aufl., § 13 Rdnr. 18; Prütting/Helms/Jennissen, FamFG, 2. Aufl., § 13 Rdnr. 50; Musielak/Borth, FamFG, 6. Aufl., § 13 Rdnr. 7; Bork/Jacoby/Schwab, FamFG, 2009, § 13 Rdnr. 13; Haußleiter, FamFG, 2. Aufl., § 13 Rz. 12; BeckOGK FamFG/Burschel, § 13 Rz. 41).
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