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   OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15   

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https://dejure.org/2017,54160
OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15 (https://dejure.org/2017,54160)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.12.2017 - 6 U 87/15 (https://dejure.org/2017,54160)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2017 - 6 U 87/15 (https://dejure.org/2017,54160)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Ersatzanspruch nach § 57 Abs. 4 GmbHG, Ersatzanspruch nach § 9a GmbHG, Ersatzanspruch nach § 9b GmbHG, Geschäftsführer Entlastung, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerhaftung bei GmbH, Geschäftsführerhaftung GmbH, Geschäftsführerhaftung Insolvenz, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rückforderung hin und her gezahlter Stammeinlagen durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei unzulässigem Hin- und Herzahlen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.10.2007 - II ZR 263/06

    Tilgung einer fortbestehenden Einlageschuld durch nachträgliche Zahlung in Fällen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    Eine Umgehung der Kapitalaufbringung durch Hin- und Herzahlen liegt auch dann vor, wenn Rückzahlungen an den Inferenten ratenweise erbracht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 15.10.2007 - II ZR 263/06, GmbHR 2008, 818) oder wenn zuerst ein Betrag von der Gesellschaft an den Inferenten gezahlt und dieser dann zurück erbracht wird (vgl. BGHZ 170, 47).

    Hin- und Herzahlungen in einem solchen Zeitraum sind nach der Rechtsprechung des BGH ein aussagekräftiges Indiz für eine Umgehung der Kapitalaufbringung (vgl. BGHZ 166, 8; BGH, Urteil v. 15.10.2007 a.a.O.).

  • BGH, 16.01.2006 - II ZR 75/04

    Grundsatzentscheidung des II. Zivilsenats zur Frage der Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    Der zeitliche Zusammenhang der Zahlungen begründet dabei bereits die Vermutung, dass die Umgehung der Sachkapitalaufbringungsregeln abgesprochen war (vgl. BGHZ 153, 107; BGH, Urteil v. 16.01.2006 - II ZR 75/04, Der Konzern 2006, 382).

    Eine solche Feststellung könnte sich darauf stützen, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Hin- und Herzahlung geeignet ist, die Vermutung einer vorherigen Absprache der Umgehung der Kapitalaufbringungsregeln zu begründen (vgl. BGHZ 153, 107; BGH, Urteil v. 16.01.2006 a.a.O.).

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    Der zeitliche Zusammenhang der Zahlungen begründet dabei bereits die Vermutung, dass die Umgehung der Sachkapitalaufbringungsregeln abgesprochen war (vgl. BGHZ 153, 107; BGH, Urteil v. 16.01.2006 - II ZR 75/04, Der Konzern 2006, 382).

    Eine solche Feststellung könnte sich darauf stützen, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Hin- und Herzahlung geeignet ist, die Vermutung einer vorherigen Absprache der Umgehung der Kapitalaufbringungsregeln zu begründen (vgl. BGHZ 153, 107; BGH, Urteil v. 16.01.2006 a.a.O.).

  • BGH, 10.07.1986 - I ZR 102/84

    "Videolizenzvertrag"; Übertragung des Vermietungsrechts und Vergabe von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    Der Umstand, dass der Senat die Aufrechnung als unzulässig ansieht, ist für die Bemessung des Streitwertes des landgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf den Grundsatz der nach Instanzen getrennten Wertfestsetzung, wie sie auch in § 45 Abs. 3 GKG zum Ausdruck kommt, ohne Bedeutung (vgl. dazu BGH, Urteil v. 10.07.1987 - I ZR 102/84, GRUR 1987, 37 zur gleichlautenden Vorschrift § 19 Abs. 3 GKG a.F.; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., § 45 GKG Rn. 46).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    Der Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gilt auch für die Prozessaufrechnung (vgl. BGHZ 149, 120).
  • OLG Bremen, 06.05.1997 - 2 U 135/96

    Unterdeckung im Zeitpunkt der Gründung einer GmbH; Vorbelastungsbilanz zum Zwecke

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    2.4) Für die Frage der Richtigkeit der Angaben kommt es nach h.M. grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung im Sinne des Inverkehrbringens der Angaben an (vgl. OLG Bremen, GmbHR 1998, 40; MünchKomm/GmbHG-Herrler a.a.O. Rn. 64; Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., § 9a Rn. 12; Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 5. Aufl., § 9a Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2016 - II ZR 303/14

    Klage des Insolvenzverwalters einer GmbH auf Einlagezahlung: Verdeckte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    aa) Eine Voreinzahlung auf eine erst später beschlossene Kapitalerhöhung tilgt die Einlagepflicht nur dann, wenn der eingezahlte Betrag im Zeitpunkt der Beschlussfassung und der mit ihr üblicherweise verbundenen Übernahmeerklärung noch als solcher im Gesellschaftsvermögen zweifelsfrei vorhanden ist, was bei Überweisung auf ein Konto regelmäßig der Fall ist, sofern dieses fortdauernd bis zur Fassung des Kapitalerhöhungsbeschlusses ein entsprechendes Guthaben ausweist (vgl. BGHZ 158, 283; BGHZ 168, 201; BGH, Urteil v. 19.01.2016 - II ZR 303/14, GWR 2016, 208).
  • BGH, 20.03.1986 - II ZR 114/85

    Verletzung von Geschäftsführerpflichten - Veräußerung von Geräten eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    90 Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist ein Verzicht der Gesellschaft auf Ersatzansprüche nach § 9a GmbHG gem. § 9b Abs. 1 Satz 1 GmbH unwirksam, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, was auch für die Verzichtswirkung der Entlastung gilt (vgl. BGH, Urteil v. 20.03.1986 - II ZR 114/85, ZIP 1987, 1050).
  • BGH, 20.11.2006 - II ZR 176/05

    Einbringung eines Warenlagers durch einen Gründungsaktionär; Aufspaltung in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    Eine Umgehung der Kapitalaufbringung durch Hin- und Herzahlen liegt auch dann vor, wenn Rückzahlungen an den Inferenten ratenweise erbracht werden (vgl. BGH, Beschl. v. 15.10.2007 - II ZR 263/06, GmbHR 2008, 818) oder wenn zuerst ein Betrag von der Gesellschaft an den Inferenten gezahlt und dieser dann zurück erbracht wird (vgl. BGHZ 170, 47).
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 87/15
    Ein Hin- und Herzahlen des Einlagebetrages tilgt die Einlageschuld nicht, weil in einem solchen Fall vermutet wird, dass die Leistung nicht zur endgültig freien Verfügung der Geschäftsführung gestanden hat (vgl. BGHZ 113, 335; BGH, Urteil v. 22.03.2004 - II ZR 7/02, GmbHR 2004, 896).
  • BGH, 16.01.2006 - II ZR 76/04

    Cash-Pool

  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 43/05

    Rechtswirkung von Voreinzahlungen auf eine künftige Kapitalerhöhung

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

  • BGH, 22.03.2004 - II ZR 7/02

    Leistung der Stammeinlage bei der Höhe nach identischer Barein- und -auszahlung

  • BGH, 15.03.2004 - II ZR 210/01

    Erfüllung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses durch Voreinzahlungen auf die

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in

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