Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 8 Wx 148/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines Kafvertrages über ein teilweise zerstörtes Mehrfamilienhaus; Kenntnis eines Grundstückskäufersüber den Schadensumfang eines Hauses; Vereinbarung einer Schadensregulierung; Beifügung einer Erklärung einer Gebietskörperschaft bei einem Antrag auf Eintragung ...
- Judicialis
GO § 90 Abs. 3; ; GO § 90 Abs. 4; ; GO § 90 Abs. 3 lit. b.; ; GBO § 78; ; GBO § ... 80; ; GBO § 29; ; GenehmFV § 4 Satz 1; ; GenehmFV § 4; ; GenehmFV § 1; ; GenehmFV § 3; ; GenehmFV § 1 Nr. 1; ; GenehmFV § 1 Nr. 2; ; VwVfG § 35; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften einer Gebietskörperschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nomos.de , S. 45 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 90 Abs. 3 u. 4 Bbg. GO; §§ 1, 3, 4 Bbg. GenehmFV; §§ 29, 78, 80 GBO
Verkauf gemeindlicher Grundstücke/fehlende Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde/Erklärung über Genehmigungsfreistellung/Eigentumsumschreibung/Prüfungsrecht des Grundbuchamts - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Kommunalaufsichtliche Genehmigung
Besprechungen u.ä.
- nomos.de , S. 45 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)
§ 90 Abs. 3 u. 4 Bbg. GO; §§ 1, 3, 4 Bbg. GenehmFV; §§ 29, 78, 80 GBO
Verkauf gemeindlicher Grundstücke/fehlende Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde/Erklärung über Genehmigungsfreistellung/Eigentumsumschreibung/Prüfungsrecht des Grundbuchamts
Verfahrensgang
- LG Potsdam - 5 T 302/99 T 303/99
- OLG Brandenburg, 29.01.2001 - 8 Wx 148/00
Papierfundstellen
- NJ 2001, 488
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 21.12.2004 - 5 Wx 5/04
Anforderungen an die Klärung der Gemeinde gegenüber dem Grundbuchamt bei …
Handelt es sich, wie im vorliegenden Fall, um die Eintragung der Auflassung eines Gemeindegrundstücks, hat sich die Prüfung des Grundbuchamtes darauf zu erstrecken, ob die Veräußerung des Grundstücks der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde bedarf (8. Senat, Beschluß vom 29. Januar 2001, 8 Wx 148/00, Umdruck Seite 6).Dieser Feststellung kommt daher ein so erheblicher Beweiswert zu (BayObLGZ 1995, 225, 227), dass das Grundbuchamt damit die Genehmigungsfrage als geklärt ansehen darf, falls nicht, wie in dem vom 8. Senat zum Aktenzeichen 8 Wx 148/00 unter dem 29. Januar 2001 beschiedenen Fall besondere Umstände vorliegen, die den Beweiswert einer solchen Feststellung mindern (BayOblGZ 1969, 278, 283).