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   OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12   

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https://dejure.org/2012,12833
OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12 (https://dejure.org/2012,12833)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2012 - Verg W 2/12 (https://dejure.org/2012,12833)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2012 - Verg W 2/12 (https://dejure.org/2012,12833)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 99 Abs 3 GWB, § 1 VOB/A, § 1a VOB/A, § 2 Nr 3 VgV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch einen Auftraggeber i.R.e. Vergabeverfahrens für die Lieferung und den Einbau neuer Projektionstechnik des Planetariums; Zulässigkeit der Bildung einer Bietergemeinschaft; Umfang des Akteneinsichtsrechtes im ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die Vergabe des Neueinbaus von technischen Anlagen in ein bestehendes Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbau von technischen Anlagen in ein Bestandsgebäude: Bauleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einbau technischer Anlagen in Bestandsgebäude: Bauauftrag! (IBR 2012, 660)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 727 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 23.07.2002 - Verg 17/02

    Schwellenwerte für Bauaufträge im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12
    Jedoch fallen auch die Ergänzung und der Neueinbau von Anlagen nach Ausbau von alten Anlagen in ein bestehendes Gebäude unter den Begriff der Bauleistung, wenn sie für den bestimmungsgemäßen Bestand der baulichen Anlage bzw. für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (BayObLG, Beschluss vom 23.7.2002, Verg 17/02, VergabeR 2002, 662, zitiert nach Juris Rn 7).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2010 - Verg W 15/09

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines Bauauftrags von einem Lieferauftrag;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12
    Für die Beantwortung der Frage, ob der Einbau von Anlagen für den bestimmungsgemäßen Bestand der baulichen Anlage bzw. für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung ist, ist auf die jeweilige Zweckbestimmung des Bauwerkes abzustellen (Senat, Beschluss vom 25.5.2010, Verg W 15/09, NJW-Spezial 2010, 397, zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 02.11.2004 - WVerg 11/04

    Bauvertrag; Ausstattung eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12
    Es ist vielmehr ausschlaggebend, ob die zu beschaffenden Gegenstände mit dem damit auszustattenden Gebäude insoweit eine Einheit bilden, als sie zur Herbeiführung der Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderlich sind (so auch ausdrücklich OLG Dresden, Beschluss vom 2.11.2004, WVerg 11/04, VergabeR 2005, 258, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12
    Die Antragstellerin kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.4.2010 (Verg 60/09, BauR 2011, 307, zitiert nach Juris) berufen.
  • OLG Jena, 31.07.2002 - 6 Verg 5/01

    Lieferung als Bauauftrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12
    Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Neuerrichtung eines Planetariums und die Beschaffung aller seiner Bestandteile einschließlich der Projektortechnik als Bauauftrag zu betrachten wären (so auch OLG Jena, Beschluss vom 31.7.2002, 6 Verg 5/01, VergabeR 2003, 97, zitiert nach Juris Rn 22, betreffend die Lieferung und Montage von Autoklaven und eines Wasserstoff-peroxidgenerators für ein Infektionstierhaus).
  • VK Brandenburg, 10.02.2012 - VK 1/12

    Einbau von technischen Anlagen in ein Bestandsgebäude: Bauleistung?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12
    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vom 24.2.2012 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 10. Februar 2012 - VK 1/12 - bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
  • VK Bund, 13.10.2009 - VK 1-173/09

    Einbau einer Waschportalanlage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12
    Vielmehr ist eine Jahre später erfolgende ergänzende Maßnahme ein isoliert zu betrachtender neuer Beschaffungsvorgang (1. VK Bund, Beschluss vom 13.10.2009, VK 1-173/09).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Voraussetzung hierfür ist, dass die gelieferten Gegenstände in einem Funktionszusammenhang mit einer Bauleistung stehen, etwa weil die zur Erfüllung des Bauauftrags notwendigen Bauteile geliefert werden, oder der Beschaffungsgegenstand für die Herstellung eines funktionsfähigen Gebäudes mit seinem spezifischen Nutzungszweck erforderlich ist (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 86; OLG München, Beschluss vom 28. September 2005, Verg 19/05; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März, 12 Verg W 2/12; OLG Jena, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 35/13

    Abgrenzung von Bau- und Lieferauftrag

    Daran gemessen haben die Oberlandesgerichte Brandenburg (Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12, VergabeR 2013, 49) und Dresden (Beschluss vom 2. November 2004 - WVerg 11/04, VergabeR 2005, 258; ähnlich OLG Jena, VergabeR 2003, 97) anders entschieden, weil sie den Fall einer zweiten Variante des Bauauftrags trotz nicht gegebener Tief- oder Hochbauarbeiten angenommen haben.
  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    (2) Beispiele sind der Einbau von Gebäudetechnik (BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02, wobei nach Leistungsverzeichnis unter anderem die Verlegung von Kabeln, das Ausheben und anschließende Wiederabdichtung von Kabelgräben, Wanddurchbrüche in Beton und ähnliche bauwerksbezogene Leistungen erforderlich waren), eine Lieferung und Montage zweier Autoklaven und eines Wasserstoffperoxidgenerators für Klinikneubau (OLG Jena, Beschluss vom 31.07.02 - 6 Verg 5/01), ein Planetenprojektor im Neubau eines Planetariums (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12) und die Lieferung einer kompletten Lehrwerkstatt für die berufliche Ausbildung als Erstausstattung eines neu gebauten Berufsschulzentrums (OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.04 - WVerg 11/04) sowie die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.18 - VgK-07/2018 -, betreffend der Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten, Modularen Raumsystemen, OP-Leuchten, Beatmungsgeräten, Anästhesie-Arbeitsplätzen für Operationssäle).

    Es ist vielmehr erforderlich, dass ein funktioneller Zusammenhang mit dem Bauvorhaben dergestalt besteht, dass es sich um eine so wesentliche Beschaffung handelt, ohne die das Gebäude seine Funktion nicht erfüllen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Voraussetzung hierfür ist, dass die gelieferten Gegenstände in einem Funktionszusammenhang mit einer Bauleistung stehen, etwa weil die zur Erfüllung des Bauauftrags notwendigen Bauteile geliefert werden, oder der Beschaffungsgegenstand für die Herstellung eines funktionsfähigen Gebäudes mit seinem spezifischen Nutzungszweck erforderlich ist (OLG München, Beschlüsse vom 19. März 2019, Verg 3/19 - juris, Rn. 86; OLG München, Beschluss vom 28. September 2005, Verg 19/05; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März, 12 Verg W 2/12; OLG Jena, Beschluss vom 31. Juli 2002, 6 Verg 5/01).
  • VK Brandenburg, 03.09.2014 - VK 14/14

    Technische und rechtliche Beratungsleistungen sind in Losen zu vergeben!

    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung der Beteiligten bestimmend sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12 m.w.N.).".
  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/09

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    (2) Beispiele sind der Einbau von Gebäudetechnik (BayObLG, Beschluss vom 23.07.2002 - Verg 17/02, wobei nach Leistungsverzeichnis unter anderem die Verlegung von Kabeln, das Ausheben und anschließende Wiederabdichtung von Kabelgräben, Wanddurchbrüche in Beton und ähnliche bauwerksbezogene Leistungen erforderlich waren), eine Lieferung und Montage zweier Autoklaven und eines Wasserstoffperoxidgenerators für Klinikneubau (OLG Jena, Beschluss vom 31.07.02 - 6 Verg 5/01), ein Planetenprojektor im Neubau eines Planetariums (OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12) und die Lieferung einer kompletten Lehrwerkstatt für die berufliche Ausbildung als Erstausstattung eines neu gebauten Berufsschulzentrums (OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.04 - WVerg 11/04) sowie die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung der Vergabekammer Niedersachsen, Beschluss vom 25.04.18 - VgK-07/2018 -, betreffend der Beschaffung von Deckenversorgungseinheiten, Modularen Raumsystemen, OP-Leuchten, Beatmungsgeräten, Anästhesie-Arbeitsplätzen für Operationssäle).

    Es ist vielmehr erforderlich, dass ein funktioneller Zusammenhang mit dem Bauvorhaben dergestalt besteht, dass es sich um eine so wesentliche Beschaffung handelt, ohne die das Gebäude seine Funktion nicht erfüllen kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.03.12 - Verg W 2/12).

  • BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines

    Als Bauauftrag qualifizierte das Oberlandesgericht Dresden die Erneuerung der in einem Planetarium befindlichen Projektortechnik, da diese für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes unabdingbar sei (OLG Dresden, Beschluss vom 29. März 2012, Verg W 2/12 - Planetarium, juris Rn. 31 ff.).
  • VK Saarland, 03.03.2016 - 2 VK 01/15
    Die verfahrensrechtliche Ausgangssituation unterscheidet sich daher schon wegen ihrer kontradiktorischen Ausgestaltung von einem "normalen" verwaltungsrechtlichen Verfahren. Infolge dessen ist die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten jeweils nach den individuellen Umständen des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen (Brandenburgisches OLG, B. v. 29.03.2012 - Az.: Verg W 2/12; OLG Celle, B. v. 12.01.2012 - Az.: 13 Verg 9/11; B. v. 08.09.2011 - Az.: 13 Verg 4/11; OLG Dresden,  B. v. 30.09.2011 - Az.: Verg 0007/11;  OLG Düsseldorf, B. v. 13.01.2014 - Az.: VII-Verg 11/13; OLG Karlsruhe, B. v. 11.07.2011 - Az.: 15 Verg 5/11; OLG München.
  • VK Saarland, 15.04.2016 - 3 VK 02/16
    Infolge dessen ist die Notwendigkeit der Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten jeweils nach den individuellen Umständen des einzelnen Nachprüfungsverfahrens zu beurteilen (Brandenburgisches OLG, B. v. 29.03.2012 - Az.: Verg W 2/12; OLG Celle, B. v. 12.01.2012 - Az.: 13 Verg 9/11; B. v. 08.09.2011 - Az.: 13 Verg 4/11; OLG Dresden, B. v. 30.09.2011 - Az.: Verg 0007/11; OLG Düsseldorf, B. v. 13.01.2014 - Az.: VII-Verg 11/13; OLG Karlsruhe, B. v. 11.07.2011 - Az.: 15 Verg 5/11; OLG München.
  • VK Brandenburg, 19.12.2013 - VK 25/13

    Wirkungsgrad von > 90% gefordert, 90% angeboten: Angebotsausschluss!

    Hierfür können neben Gesichtspunkten wie der Einfachheit oder Komplexität des Sachverhalts, der Überschaubarkeit oder Schwierigkeit der zu beurteilenden Rechtsfragen auch rein persönliche Umstände wie etwa die sachliche und personelle Ausstattung der Beteiligten bestimmend sein (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2012 - Verg W 2/12 m.w.N.).
  • VK Brandenburg, 27.09.2012 - VK 30/12

    Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien unverzüglich rügen!

  • VK Brandenburg, 01.10.2014 - VK 15/14
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