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   OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19   

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OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19 (https://dejure.org/2019,8688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19 (https://dejure.org/2019,8688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2019 - 1 Ss OWi 84/19 (https://dejure.org/2019,8688)
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  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Da nach dem Willen des Gesetzgebers durch § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Verfassungsbeschwerde vermieden und Verstöße gegen das Verfahrensrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG bereits im Bereich der Fachgerichtsbarkeit überprüft werden sollen, muss bei der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs stets ergänzend vorgetragen werden, was der Betroffene bzw. der Verteidiger des Betroffenen im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über die vom Tatrichter verwertete Einlassung hinaus vorgetragen hätte [vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; OLG Köln VRS 83, 267 ständige Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG vgl. bereits Beschlüsse vom 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 132 Z/95; vom 19.05.1998 - 1 Ss (OWi) 35 Z/98; vom 28.06.1999 - 2 Ss (OWi) 81 Z/99],.

    Die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrages, also die Ablehnung eines Beweisantrages ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Celle VRS 84, 232; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345).

  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Unzulässig ist eine Bezugnahme auf den Inhalt der Akten oder auf beigefügte weitere Unterlagen (BGHSt 2006, 1229; NStZ-RR 2006, 48; NStZ 2002, 532; OLG Brandenburg NStZ 1997, 612).
  • BGH, 18.08.1999 - 1 StR 186/99

    Totschlag; Schuldunfähigkeit; Verminderte Schuldfähigkeit; Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Die Wiedergabe muss nicht zwingend wörtlich, aber inhaltlich vollständig erfolgen (BGH NStZ 1986, 519; 1999, 632).
  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Um diesem Begründungserfordernis zu genügen, muss der Betroffene in der Rechtfertigungsschrift die den Mangel enthaltenen Tatsachen so genau und vollständig angeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht aufgrund dieser Darlegung das Vorhandensein oder Fehlen eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (vgl. BGH NStZ 1992, 29; 1994; 47; 1996, 185; StV 1998, 360, 368).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Die willkürliche Ablehnung eines Beweisantrages, also die Ablehnung eines Beweisantrages ohne eine nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Celle VRS 84, 232; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Das rechtliche Gehör ist verletzt, wenn dem Betroffenen keine Möglichkeit eingeräumt wird, sich dem Gericht gegenüber zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen oder wenn das Gericht die Ausführungen des Betroffenen, soweit sie entscheidungserheblich sind, nicht zur Kenntnis nimmt und in die Entscheidungsüberlegung nicht einbezieht (BVerfG NJW 1982, 1762; 1984, 1026; 1987, 485; BGHSt 28, 44, 46).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gebietet es, erhebliche Anträge und Beweisanträge zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 250, 252; 65, 305, 307), sofern nicht Gründe des Prozessrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen (BVerfG NJW 1996, 2785f.).
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Die Wiedergabe muss nicht zwingend wörtlich, aber inhaltlich vollständig erfolgen (BGH NStZ 1986, 519; 1999, 632).
  • BayObLG, 13.04.1992 - 1St RR 2/92

    Beschädigung der Schranke einer Tiefgarage als Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Da nach dem Willen des Gesetzgebers durch § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Verfassungsbeschwerde vermieden und Verstöße gegen das Verfahrensrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG bereits im Bereich der Fachgerichtsbarkeit überprüft werden sollen, muss bei der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs stets ergänzend vorgetragen werden, was der Betroffene bzw. der Verteidiger des Betroffenen im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über die vom Tatrichter verwertete Einlassung hinaus vorgetragen hätte [vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; OLG Köln VRS 83, 267 ständige Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG vgl. bereits Beschlüsse vom 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 132 Z/95; vom 19.05.1998 - 1 Ss (OWi) 35 Z/98; vom 28.06.1999 - 2 Ss (OWi) 81 Z/99],.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.1992 - 2 Ss OWi 234/92
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 1 Ss OWi 84/19
    Da nach dem Willen des Gesetzgebers durch § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG die Verfassungsbeschwerde vermieden und Verstöße gegen das Verfahrensrecht auf rechtliches Gehör gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG bereits im Bereich der Fachgerichtsbarkeit überprüft werden sollen, muss bei der Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs stets ergänzend vorgetragen werden, was der Betroffene bzw. der Verteidiger des Betroffenen im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über die vom Tatrichter verwertete Einlassung hinaus vorgetragen hätte [vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Düsseldorf NZV 1992, 497; OLG Köln VRS 83, 267 ständige Rechtsprechung des Brandenburgischen OLG vgl. bereits Beschlüsse vom 05.12.1995 - 2 Ss (OWi) 132 Z/95; vom 19.05.1998 - 1 Ss (OWi) 35 Z/98; vom 28.06.1999 - 2 Ss (OWi) 81 Z/99],.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • OLG Hamm, 24.01.2017 - 4 RBs 7/17

    Revision; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; Beweisantrag; Ablehnung; Vortrag;

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2018 - 2 RBs 59/18

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem

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