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   OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 13 WF 71/19   

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https://dejure.org/2019,10127
OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 13 WF 71/19 (https://dejure.org/2019,10127)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2019 - 13 WF 71/19 (https://dejure.org/2019,10127)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2019 - 13 WF 71/19 (https://dejure.org/2019,10127)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besonderheiten für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe an die Antragsgegnerin im Scheidungsverfahren gegenüber einem erfolgversprech...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besonderheiten für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe an die Antragsgegnerin im Scheidungsverfahren gegenüber einem erfolgversprechenden Scheidungsantrag; Geltung des Gebots der Waffengleichheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1631
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2014 - XII ZB 413/12

    Beschwerde des Rentenversicherungsträgers im Versorgungsausgleichsverfahren:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 13 WF 71/19
    Dieser ist nicht nur Verfahrenskostenhilfe zu gewähren, wenn sie sich gegen den Scheidungsantrag verteidigen will, sondern auch bei Passivität, nämlich ohne Rücksicht darauf, ob sie der Scheidung widerspricht oder ihr zustimmt und zum Versorgungsausgleich keinen eigenen Antrag stellt (vgl. BGH FamRZ 2014, 551 Rn. 8; Staudinger/Rauscher (2018) BGB § 1564, Rn. 140 Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 8. Auflage 2016, Rn. 495, jew. m.w.N.).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 265/10

    Verfahrenskostenhilfeantrag in Familienstreitsache: Statthaftigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2019 - 13 WF 71/19
    Es gilt das Gebot der Waffengleichheit (vgl. BGH FamRZ 2011, 1138 Rn 22).
  • OLG Brandenburg, 10.05.2019 - 13 WF 104/19

    Umfang der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für eine Ehesache

    Für die Beurteilung der Erfolgsaussicht bestehen für unterschiedlichen Verfahren im Verbund ganz unterschiedliche Maßstäbe, mit der niedrigsten Zugangsschwelle für die Stellung als Scheidungsgegner (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 29. März 2019 - 13 WF 71/19 -, juris).
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