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   OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 79/21   

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https://dejure.org/2022,10640
OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 79/21 (https://dejure.org/2022,10640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.03.2022 - 3 U 79/21 (https://dejure.org/2022,10640)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. März 2022 - 3 U 79/21 (https://dejure.org/2022,10640)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Miete iSd § 535 Abs. 2 BGB kann auch die Übernahme von Lasten sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 2 ; BGB §§ 987 ff.
    Anspruch auf Nutzungsentgelt für eine Wohnung; Überlassung von Wohnraum gegen Leistung einer Miete; Übernahme von Lasten; (Gemeinsame) Darlehensrückführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Miet- oder Leihvertrag?

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Mietvertrag oder Leihvertrag, und warum diese Unterscheidung wesentlich ist.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gretchenfrage: Miete oder doch Leihe? (IMR 2022, 348)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2017 - VIII ZR 279/16

    Abgrenzung eines Mietvertrages von anderen Gebrauchsüberlassungsverhältnissen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 79/21
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.2017 (VIII ZR 279/16) ist zur Abgrenzung der verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, die einer Gebrauchsüberlassung zugrunde liegen können (Mietvertrag nach § 535 BGB, Leihe nach 598 BGB, sonstige schuldrechtliche Nutzungsvereinbarung nach § 241 BGB oder reines Gefälligkeitsverhältnis) nach Anlass und Zweck der Gebrauchsüberlassung und gegebenenfalls sonstigen erkennbar zutage getretenen Interessen der Parteien zu unterscheiden.
  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 79/21
    Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann nach der ständigen Rechtsprechung des BGH dann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung auf solche Umstände bezieht, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH NJW 1998, 2222).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 79/21
    Ist eine Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht geboten, beurteilt sich die Frage, ob und inwieweit dieses zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet ist, nach denselben Grundsätzen wie aus der Zeit vor der Geltung des Zivilprozessreformgesetzes (BGH NJW 2004, 1876), so dass auf die hierzu ergangenen Entscheidungen zurückgegriffen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04

    Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 79/21
    Geht es darum, ob der Inhalt der protokollierten Aussage objektiv für die Beweisfrage ergiebig ist, kann das Berufungsgericht prinzipiell die Aussage ohne erneute Vernehmung des Zeugen anders beurteilen als die erste Instanz (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.10.2004 - 22 U 37/04 unter Hinweis auf BGH NJW-RR 1986, 285; Zöller/Heßler, ZPO, § 529, Rn 8).
  • LG Cottbus, 06.08.2021 - 2 O 133/20

    Einräumung eines kostenlosen Wohnrechts - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 79/21
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 06.08.2021, Az. 2 O 133/20, wird zurückgewiesen.
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