Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufnahme eines Hinweises auf die Folgen einer Zuwiderhandlung in einen gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Perleberg, 07.11.2013 - 16.1 F 34/12
- OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 1397
- FamRZ 2015, 693
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.03.2011 - 1 BvR 752/10
Unterlassen einer Belehrung gem § 89 Abs 2 FamFG in Umgangsvereinbarung verletzt …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13
Fehlt der Warnhinweis, können Ordnungsmittel nicht festgesetzt werden, weil der Hinweis Voraussetzung der Vollstreckung ist (BVerfG NJW 2011, 2347 [BVerfG 09.03.2011 - 1 BvR 752/10] ). - BGH, 17.08.2011 - XII ZB 621/10
Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung einer Umgangsentscheidung: Anwendbarkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.07.2014 - 13 WF 259/13
Mit der in den Vollstreckungstitel aufzunehmenden Belehrung soll dem Verpflichteten deutlich gemacht werden, dass der Verstoß gegen den Titel die Festsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen nach sich ziehen kann (BT-Drucks. 16/6308 S. 218; BGH FamRZ 2011, 1729 ).
- OLG Hamm, 23.12.2015 - 2 WF 207/15
Anforderungen an die Androhung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer …
Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Festsetzungen des Beschlusses (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2015, AZ: 10 WF 144/15, bei juris Langtext Rn 24; OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693, bei juris Langtext Rn 3; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).Denn der Laie kann regelmäßig nicht zwischen Ordnungs- und Zwangsmitteln, Geldbuße und Geldstrafe unterscheiden (vgl. zum Vorstehenden: OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693, bei juris Langtext Rn 3).
Der Hinweis muss, um seiner Warnfunktion gerecht zu werden, auch die Möglichkeit der nachträglichen Sanktionierung nennen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693, bei juris Langtext Rn 3 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 21.09.2015 - 10 WF 144/15
Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung
Der bloße Hinweis auf die Vorschrift des § 89 Abs. 2 FamFG genügt nicht (Anschluss OLG Brandenburg FamRZ 2015, 693).Der Hinweis muss so formuliert sein, dass er auch für einen Laien verständlich ist; notwendig ist ein ausdrücklicher und verständlicher Hinweis, auf die möglichen vom Gesetz vorgeschriebenen Folgen einer Zuwiderhandlung gegen die Vereinbarung (OLG Brandenburg, FamRZ 2015, 693; OLG Naumburg, NZFam 2015, 182).
- OLG Frankfurt, 26.02.2018 - 8 WF 22/18
Warnhinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG bei Umgangsvergleich
Um der Warnfunktion gerecht zu werden, müssen die Folgen der Zuwiderhandlung schriftlich niedergelegt werden; ein mündlicher Hinweis und die Aufnahme im Protokoll, dass ausführlich nach § 89 Abs. 2 FamFG belehrt worden sei, genügt nicht (OLG Brandenburg FamRZ 2015, 693;… vgl. zur Warnfunktion und dem Formbedürfnis Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Auflage 2018, § 89 Rn. 28 f.).