Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26219
OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12 (https://dejure.org/2013,26219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2013 - 12 U 183/12 (https://dejure.org/2013,26219)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2013 - 12 U 183/12 (https://dejure.org/2013,26219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,26219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Ersatzvornahmeanspruchs gem. § 13 Abs. 5 VOB/B

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 637 Abs. 3; VOB/B § 13 Abs. 5
    Umfang des Ersatzvornahmeanspruchs gem. § 13 Abs. 5 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    DIN-Normen beachtet: Leistung trotzdem mangelhaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zu großer Spalt an Türzarge - Leistung kann trotz Einhaltung der DIN-Norm mangelhaft sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vergilbte Türen im neuen Haus - "Der Gilb" ist kein Baumangel, sondern eine normale Abnutzungserscheinung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bauauftraggeber kann Vorschuss zur Mängelbeseitigung für komplette Neuverfliesung seines Badezimmers verlangen

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Mangelhaftigkeit trotz Einhaltung der DIN-Norm?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bauauftraggeber kann Vorschuss zur Mängelbeseitigung für komplette Neuverfliesung seines Badezimmers verlangen

Besprechungen u.ä. (4)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Zu großer Spalt an Türzarge - Leistung kann trotz Einhaltung der DIN-Norm mangelhaft sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann stellen Schönheitsfehler einen Mangel dar? (IBR 2013, 735)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Leistung kann trotz Beachtung der DIN-Normen mangelhaft sein! (IBR 2013, 732)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenvorschuss auch im VOB-Bauvertrag! (IBR 2014, 19)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 150
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Bonn, 28.07.2014 - 14 OH 2/10

    Nicht beigetretener Streitverkündeter hat keinen Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Hier haben die Kläger sämtliche streitgegenständlichen Mängel in dem vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) geführten selbständigen Beweisverfahren (14 OH 2/10) geltend gemacht.
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Der Auftragnehmer darf dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung erreicht wird, keine Besserstellung erfahren (vgl. BGH, BauR 1984, S. 510, 513).
  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09

    BGH ändert Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Dies folgt nicht zuletzt auch aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2010 (VII ZR 176/09, zitiert nach Juris), in der der BGH ausdrücklich in Abgrenzung zum Schadensersatzanspruch eine Einbeziehung der Mehrwertsteuer bei einem Vorschussanspruch nach § 637 Abs. 3 BGB, bei dem ohnehin über die durchgeführten Maßnahmen abgerechnet werden muss (vgl. auch OLG München, BauR 2013, S. 642), bejaht hat.
  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 90/09

    Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag: Recht des Bestellers zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Nicht erforderlich ist es, dass die Besteller den Unternehmer mit der Fristsetzung auf die Möglichkeit des Selbstvornahmerechts hinweisen (vgl. Münchener Kommentar/Busche, a.a.O., § 637 Rn. 3; OLG Naumburg, NZBau 2010, S. 757; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., 2013, § 637 Rn. 2).
  • OLG Schleswig, 03.06.1997 - 6 U 3/97

    Mängelbeseitigung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist: neue Verjährungsfrist!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Dies jedenfalls, wenn der Kostenvorschussanspruch - wie hier - auf Gutachterbasis abgerechnet wird (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn. 2114 m.w.N.; OLG Schleswig, OLGR 1997, S. 254).
  • OLG Karlsruhe, 17.06.1998 - 14 W 83/97

    Vorschußanspruch: Kürzung um Ohnehin-Kosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Diese Grundsätze sind auch auf Nacherfüllungsansprüche entsprechend anzuwenden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, S. 1694 zu den sog. Sowieso-Kosten bei einem Kostenvorschussanspruch).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80

    Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Schönheitsfehler können zwar grundsätzlich einen Mangel darstellen, wenn sie die Wertschätzung des Bauwerks berühren (vgl. BGH, NJW 1981, S. 2801).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.1988 - 23 U 189/87

    Gewährleistung: Umfang des Kostenerstattungs- bzw. Schadensersatzanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Die Erforderlichkeit wird allerdings nicht schon mit der bloßen Behauptung des Auftragnehmers in Zweifel gezogen, ein anderer als der hinzugezogene Unternehmer würde die Arbeiten billiger oder sachgerechter ausführen (vgl. Ingenstau/Korbion/Wirth, a.a.O., Rn. 179; OLG Düsseldorf, BauR 1989, S. 329, 331).
  • OLG München, 21.04.2011 - 9 U 1712/09

    Zulässigkeit des Wechsels der unterstützten Partei durch den Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 12 U 183/12
    Dies folgt nicht zuletzt auch aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2010 (VII ZR 176/09, zitiert nach Juris), in der der BGH ausdrücklich in Abgrenzung zum Schadensersatzanspruch eine Einbeziehung der Mehrwertsteuer bei einem Vorschussanspruch nach § 637 Abs. 3 BGB, bei dem ohnehin über die durchgeführten Maßnahmen abgerechnet werden muss (vgl. auch OLG München, BauR 2013, S. 642), bejaht hat.
  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 13 U 230/18

    Bauvertrag: Schweigen auf eine Auftragsbestätigung; Geltendmachung von

    Eine mangels Vorsteuerabzugsberechtigung anfallende Mehrwertsteuer kann sowohl nach dem BGB-Werkvertragsrecht als auch nach VOB/B geltend gemacht werden (vgl. OLG Brandenburg IBR 2014, S. 19; Preussner/Kandel/Jansen/Koenen, BeckOK, VOB/B, 34. Edition, Stand 31.01.2019, § 13 Abs. 5 Rdn. 149).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2020 - 22 U 548/19

    Kondensatbildung spricht für Einbaufehler!

    Anders als bei Schadensersatz umfasst der Kostenvorschussanspruch auch weiterhin die Mehrwertsteuer (OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2013, 12 U 183/12; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2114).
  • OLG Celle, 31.08.2017 - 13 U 154/15

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Bestellers auf Vorschuss zur

    Der Kostenvorschuss umfasst - was zwischen den Parteien in erster Instanz streitig war - auch die Mehrwertsteuer (Pastor, a. a. O., OLG Brandenburg, IBR 2014, 19 [OLG Brandenburg 29.08.2013 - 12 U 183/12] ).
  • OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13

    Bauträger muss Baugrundgutachten einholen!

    Entscheidend ist dabei die nachhaltige Beseitigung des Mangels, auch wenn für diese notgedrungen eine aufwendige Leistung erforderlich ist (OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.-, 12 U 183/12, Tz. 14, ibr-online.de).
  • OLG Hamm, 08.11.2016 - 21 U 161/13

    Vorgewerke müssen sich nur innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegen!

    Der Auftraggeber verletzt seine Pflicht, den erforderlichen Nachbesserungsaufwand möglichst gering zu halten, nämlich erst dann, wenn er die Grenze zu einem unangemessen hohen Kostenaufwand überschreitet und dies für ihn erkennbar war (allg. M. BGH, Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 63/90; Urteil vom 27.03.2003 - VII ZR 443/01; OLG Brandenburg, Urteil vom 29.08.2013 - 12 U 183/12 = NJOZ 2013, 2011, 2012; Busche in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 637 BGB Rn. 9; Krause-Allenstein, aaO, § 637 BGB Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht