Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Investitionsvorrangbescheides
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Wertersatz; Erlösauskehranspruch; Surrogat; Verjährungshemmung; Ausschlussfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InVorG § 16 Abs. 1; BGB § 196
Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Investitionsvorrangbescheides - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.05.2012 - 1 O 283/11
- OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
- BGH, 12.06.2014 - V ZR 240/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04
Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
Dies bedeutet für die Rechtslage nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in seiner bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, dass der Anspruch aus § 281 BGB a. F. auf Herausgabe des Erlöses aus einem Grundstücksverkauf ebenso wie der ursprüngliche Anspruch auf Übereignung des Grundstücks der dreißigjährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. unterfällt (BGH MDR 2005, 382 ff.).Für Ansprüche nach dem VermG hat der Bundesgerichtshof weiter entschieden, dass dann, wenn es um den Ersatz für eine unmöglich gewordene Leistung nach dem VermG geht, die Verjährung des Anspruches nach § 281 BGB a. F. mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnt, aber nicht vor dem Entstehen des Anspruches (BGH MDR 2005, 391; ZIP 2004, 2345).
- BGH, 12.04.2013 - V ZR 203/11
Restitution: Verjährungsfrist für die durch Restitutionsbescheid bestandskräftig …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
cc) Die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Neufassung des § 16 Abs. 1 InVorG nimmt Bezug auf die Begründung zu § 6 Abs. 6a S. 4 VermG, der für den Fall des Unternehmensverkaufs einen parallel gelagerten Sachverhalt regelt (BT-Drucks. 234/03 vom 11. April 2003, S. 14 f. vgl. auch BGH MDR 2013, 965). - BGH, 03.11.2004 - IV ZR 250/03
Umfang des Risikoausschlusses für Schusswaffen in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
Für Ansprüche nach dem VermG hat der Bundesgerichtshof weiter entschieden, dass dann, wenn es um den Ersatz für eine unmöglich gewordene Leistung nach dem VermG geht, die Verjährung des Anspruches nach § 281 BGB a. F. mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnt, aber nicht vor dem Entstehen des Anspruches (BGH MDR 2005, 391; ZIP 2004, 2345).
- KG, 06.03.2008 - 22 W 8/08
Rückübertragung von Unternehmen: Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
Auch das Kammergericht habe in seinem Beschluss vom 6. März 2008 (22 W 8/08) die Anwendung der Verjährungsvorschriften ungeprüft vorausgesetzt. - OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 85/09
Anspruch des gemäß Vermögensgesetz Ausgleichsberechtigten auf Zahlung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
Zwar sei der 4. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Urt. v. 5. Oktober 2011 - 4 U 85/09) insoweit anderer Auffassung, belege seine Ansicht, auf die es im Streitfall nicht entscheidend angekommen sei, aber nicht. - RG, 09.05.1901 - IV 76/01
Verjährung. Ausschlussfristen.
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
Während die Verjährung nur ein - vom Schuldner geltend zu machendes - Leistungsverweigerungsrecht begründet, lässt der Ablauf der Ausschlussfrist das betroffene Recht überhaupt untergehen (RGZ 48, 157, 163; 128, 47). - BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86
Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz
Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2013 - 5 U 76/12
Er beruht nämlich auf dem ursprünglichen Schuldverhältnis und bildet nur einen Ersatzwert für das ursprünglich Erlangte; die Verjährung beginnt mit dem Entstehen des Ersatzanspruches (BGH NJW-RR 1988, 902, 904).