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   OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16   

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https://dejure.org/2017,60869
OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16 (https://dejure.org/2017,60869)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2017 - 12 U 138/16 (https://dejure.org/2017,60869)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2017 - 12 U 138/16 (https://dejure.org/2017,60869)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.2000 - IV ZR 157/99

    Beweislast für Fälschung der Unterschrift bei Mikroverfilmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16
    Nicht weiterführend ist demgegenüber die seitens der Klägerin angeführte Entscheidung des BGH vom 21.06.2000, Az.: IV ZR 157/99, bei der es um die Frage der Fälschung einer Unterschrift auf einem Versicherungsantrag ging.
  • OLG Köln, 05.08.2009 - 5 U 69/08

    Nachweis eines Vorliegens eines Organisationsfehlers durch Entstehung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16
    Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die seitens der Klägerin erlittenen Beeinträchtigungen auf einen Hygienemangel im OP-Saal zurückzuführen sein könnten (vgl. zur Darlegungslast insoweit auch OLG Köln, Urt. v. 05.08.2009, Az.: 5 U 69/08).
  • OLG München, 28.05.2013 - 1 U 844/13

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess bei Behauptung fehlerhafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16
    Zu Recht hat bereits das OLG München in seiner Entscheidung vom 28.05.2013, Az.: 1 U 844/13, festgestellt, dass die These, nur eine ärztliche Originaldokumentation könne beweiskräftig sein, weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung eine Stütze findet, sondern es der richterlichen Beweiswürdigung obliegt, inwieweit die vorgelegte Dokumentation als aussagekräftig erachtet wird oder nicht.
  • OLG Oldenburg, 28.02.2007 - 5 U 147/05

    Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests vor dem Einbringen von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16
    Der ärztlichen Dokumentation ist, soweit sich keine konkreten Anhaltspunkte für ihre Unrichtigkeit ergeben, zunächst einmal Glauben zu schenken (Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. D 203; OLG Oldenburg, Urt. v. 28.02.2007, Az.: 5 U 147/05).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 341/94

    Arzthaftung: Zur Pflicht des Krankenhausträgers, daß über den Verbleib von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.08.2017 - 12 U 138/16
    Entsprechendes ergibt sich auch aus der Entscheidung des BGH vom 21.11.1995, Az.: VI ZR 341/94.
  • OLG Dresden, 15.07.2021 - 4 U 284/21

    1. Dem Zahnarzt steht grundsätzlich nach der fehlerhaften Eingliederung von

    Da eine vertrauenswürdige, insbesondere handschriftliche ärztliche Dokumentation die Vermutung der inhaltlichen Richtigkeit für sich hat (statt vieler: Senatsbeschlüsse vom 26.02.2018 - 4 U 1663/17 und vom 14.09.2017 - 4 U 975/17; OLG Koblenz - B. v. 27.04.2017 - 5 U 241/17 und OLG Brandenburg, U. v. 29.08.2017 - 12 U 138/16) und die Klägerin auch nicht vorgetragen hat, dass und inwieweit diese Dokumentation unrichtig sein soll, kann sie mit ihrer weder zeitlich eingegrenzten noch durch ein Beweisangebot unterlegten Behauptung, dass für den Beklagten die Entfernung des fehlerhaften Zahnersatzes "nie eine Option" gewesen sei (S. 3 Berufungsbegründung) nicht gehört werden.
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