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   OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18   

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https://dejure.org/2020,40638
OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18 (https://dejure.org/2020,40638)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.09.2020 - 2 U 100/18 (https://dejure.org/2020,40638)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. September 2020 - 2 U 100/18 (https://dejure.org/2020,40638)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 302/15

    Nicht rechtzeitige Bereitstellung eines Kinderbetreuungsplatzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    c) Der Landkreis hat als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gewährleistungsverantwortung (§ 79 Abs. 2 SGB VIII i.V.m. § 27 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 SGB I) sicherzustellen, dass für jedes Kind, das einen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII besitzt und für das ein entsprechender Bedarf rechtzeitig geltend gemacht wird, auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15, BeckRS 2016, 19371, Rn. 17).

    Gleichwohl muss er die Gelegenheit haben, auf einen gestellten Antrag reagieren zu können, sei es durch Umorganisation, Aufstockung von Platzzahlen, unter Umständen unter Inkaufnahme eines höheren Betreuungsschlüssels, ggf. auch durch kurzfristige Anmietung weiterer Räumlichkeiten und ggf. Einstellung von Personal (vgl. Senat, Beschluss v. 03.04.2019 - 2 W 33/18; BGH, Urteil v. 20.10.2016 - III ZR 302/15 - Rn. 17, juris).

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15

    Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Für die Amtshaftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 278/15- NJW 2017, 397) bereits entschieden, dass in den Schutzbereich der verletzten Amtspflicht aus § 24 SGB VIII bzw. KitaG auch der Verdienstausfallschaden der Eltern einzubeziehen ist, weil es der Regelungsabsicht des Gesetzgebers entspreche, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Erwerbsleben zu verbessern und Anreize für die Erfüllung von Kinderwünschen zu schaffen.
  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 190/94

    Begriff des anderweitigen Ersatzpflichtigen bei Amtspflichtverletzung; Konkurrenz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Danach geht die Staatshaftung, soweit ihr Anwendungsbereich reicht, als spezialgesetzliche Konkretisierung den allgemeinen, auf Richterrecht beruhenden Grundsätzen über den enteignungsgleichen Eingriff vor (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - III ZR 190/94 Rn. 12, juris).
  • OLG Brandenburg, 03.04.2019 - 2 W 33/18

    Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen nicht rechtzeitiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Gleichwohl muss er die Gelegenheit haben, auf einen gestellten Antrag reagieren zu können, sei es durch Umorganisation, Aufstockung von Platzzahlen, unter Umständen unter Inkaufnahme eines höheren Betreuungsschlüssels, ggf. auch durch kurzfristige Anmietung weiterer Räumlichkeiten und ggf. Einstellung von Personal (vgl. Senat, Beschluss v. 03.04.2019 - 2 W 33/18; BGH, Urteil v. 20.10.2016 - III ZR 302/15 - Rn. 17, juris).
  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Diese Amtspflicht besteht nicht nur im Rahmen der vorhandenen Kapazität, vielmehr trifft den gesamtverantwortlichen Jugendhilfeträger die unbedingte Pflicht, eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen selbst zu schaffen oder durch geeignete Dritte bereit zu stellen (vgl. BVerfGE 140, 65, 84; BVerwG, Urteil v. ....10.2017 - 5 C 19/16, BVerwGE 160, 212-237, Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2018 - 6 S 15.18

    Zuweisung eines Betreuungsplatzes zur frühkindlichen Förderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Kapazitätsverschaffung bedeutet, dass der zuständige Träger - und das ist der Landkreis - alle notwendigen Maßnahmen treffen muss, um sicherzustellen, dass genügend Plätze vorhanden sind (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. April 2018 - OVG 6 S 15.18 -, Rn. 7-8, juris).
  • OVG Sachsen, 14.03.2017 - 4 A 280/16

    Kindergartenplatz, Selbstbeschaffung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Der Antrag auf Beschaffung eines Kinderbetreuungsplatzes nach § 24 SGB VIII zählt hingegen zu den Anträgen auf Sozialleistung, für die eine Weiterleitung geregelt ist (vgl. Sächs. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14.03.2017 - 4 A 280/16, BeckRS 2017, 113055; VG München, Urteil vom 4. Juli 2018 - M 18 K 17.324 -, juris Rn. 37; VG Mainz, Beschluss vom 09. März 2020 - 1 L 76/20.MZ -, juris).
  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 354/02

    Keine Haftung des Landes für Verletzungen eines Untersuchungshäftlings durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Der Schutzbereich nach dem Staatshaftungsgesetz entspricht dem der Haftung nach § 839 BGB, Art. 34 GG und wird nach denselben Grundsätzen behandelt (vgl. hierzu BeckOGK, Stand 15.04.2020, Rn. 930 zu § 839 BGB; BGH, Urteil vom 07.02.2008 - III ZR 76/07; Urteil vom 23.10.2003 - III ZR 354/02, jeweils zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719

    Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat hierfür entweder einen Platz in einer eigenen Kindertageseinrichtung zu verschaffen oder in einer Einrichtung eines anderen Trägers bzw. einer kreisangehörigen Gemeinde oder in der Kindertagespflege nachzuweisen (vgl. VGH München, Urteil vom 22.07.2016 - 12 BV 15.719, juris, Rn. 23).
  • VG München, 04.07.2018 - M 18 K 17.324

    Kein Anspruch auf Kostenübernahme für selbstbeschafften Betreuungsplatz in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 2 U 100/18
    Der Antrag auf Beschaffung eines Kinderbetreuungsplatzes nach § 24 SGB VIII zählt hingegen zu den Anträgen auf Sozialleistung, für die eine Weiterleitung geregelt ist (vgl. Sächs. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 14.03.2017 - 4 A 280/16, BeckRS 2017, 113055; VG München, Urteil vom 4. Juli 2018 - M 18 K 17.324 -, juris Rn. 37; VG Mainz, Beschluss vom 09. März 2020 - 1 L 76/20.MZ -, juris).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - L 20 SO 411/12

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für eine stationäre

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

  • BGH, 07.02.2008 - III ZR 76/07

    Gesamtschuldnerausgleich unter den Anspruchsgegnern eines Amtshaftungsanspruchs;

  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 2 U 24/06

    Staats- und Amtshaftung: Schadensersatz wegen eines Überschwemmungsschadens bei

  • VG Mainz, 09.03.2020 - 1 L 76/20

    Bei summarischer Prüfung besteht ein Anspruch auf Verschaffung eines

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