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   OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18   

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https://dejure.org/2020,46306
OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18 (https://dejure.org/2020,46306)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.12.2020 - 13 UF 121/18 (https://dejure.org/2020,46306)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - 13 UF 121/18 (https://dejure.org/2020,46306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts nach Widerruf der Zustimmung der Antragsgegnerin im Ehescheidungsverfahren zur Scheidung der Ehe; Voraussetzungen des Anspruchs auf Unterhalt wegen Krankheit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 22.08.2017 - 3 UF 92/17

    Wer im Unterhaltsverfahren falsche Angaben macht, kann seinen Unterhaltsanspruch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18
    Macht ein unterhaltsbegehrender Ehegatte bewusst unwahre Angaben über seine Einkünfte, so kann ein Unterhaltsanspruch verwirkt sein (OLG Oldenburg, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 UF 92/17 -, juris).
  • OLG Schleswig, 09.05.2012 - 10 UF 247/11

    Ausgleich ehebedingter Nachteile bei der Bemessung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18
    Ein ehebedingter Nachteil kann sich allerdings aus der wie hier fortgesetzten Kinderbetreuung nach der Eheschließung ergeben, soweit ein Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene und fortgeführte Rollenverteilung auf eine Erwerbstätigkeit verzichtet hat (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Mai 2012 - 10 UF 247/11 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 11 UF 68/03

    Unterhaltsrecht: Zur Frage der mutwilligen Verletzung schwerwiegender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18
    Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltsgläubigers sind nämlich ungefragt, richtig und vollständig mitzuteilen, da nur dann eine zutreffende Beurteilung der materiellen Rechtslage und eine darauf aufbauende richtige Berechnung des Unterhaltsanspruchs möglich ist (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2004, 1786).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18
    Besteht Streit über die Höhe der Trinkgelder, darf zwar nicht einfach eine Schätzung nach § 287 ZPO erfolgen (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1041 Rn,. 33; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 WF 126/12 -, Rn. 32, juris; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10 Aufl. § 1 Rn. 74).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 202/08

    Befristung des nachehelichen Unterhalts: Kriterien für die Billigkeitsabwägung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18
    Der Bundesgerichtshof hat in wiederholter Rechtsprechung - von der der Senat abzuweichen keine Veranlassung sieht - festgestellt, dass eine mehrere Jahre vor Eheschließung vollzogene berufliche Veränderung keinen ehebedingten Nachteil begründet, auch wenn diese berufliche Veränderung durch das voreheliche Zusammenleben veranlasst worden war (vgl. BGH FamRZ 2010, 1971; FamRZ 2010, 1238; BGH Urteil vom 7. März 2012, Az. XII ZR 25/10, juris).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 WF 126/12

    Umfang der Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind nach Wechsel der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18
    Besteht Streit über die Höhe der Trinkgelder, darf zwar nicht einfach eine Schätzung nach § 287 ZPO erfolgen (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1041 Rn,. 33; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14. November 2012 - 3 WF 126/12 -, Rn. 32, juris; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10 Aufl. § 1 Rn. 74).
  • BGH, 26.05.2010 - XII ZR 143/08

    Nachehelicher Unterhalt: Abänderung eines Prozessvergleichs zwecks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18
    Der Bundesgerichtshof hat in wiederholter Rechtsprechung - von der der Senat abzuweichen keine Veranlassung sieht - festgestellt, dass eine mehrere Jahre vor Eheschließung vollzogene berufliche Veränderung keinen ehebedingten Nachteil begründet, auch wenn diese berufliche Veränderung durch das voreheliche Zusammenleben veranlasst worden war (vgl. BGH FamRZ 2010, 1971; FamRZ 2010, 1238; BGH Urteil vom 7. März 2012, Az. XII ZR 25/10, juris).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZR 25/10

    Unterhaltsabänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Ehebedingter Nachteil bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2020 - 13 UF 121/18
    Der Bundesgerichtshof hat in wiederholter Rechtsprechung - von der der Senat abzuweichen keine Veranlassung sieht - festgestellt, dass eine mehrere Jahre vor Eheschließung vollzogene berufliche Veränderung keinen ehebedingten Nachteil begründet, auch wenn diese berufliche Veränderung durch das voreheliche Zusammenleben veranlasst worden war (vgl. BGH FamRZ 2010, 1971; FamRZ 2010, 1238; BGH Urteil vom 7. März 2012, Az. XII ZR 25/10, juris).
  • OLG Brandenburg, 06.05.2021 - 13 UF 108/20

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Zahlung von nachehelichem

    Der Unterhaltsberechtigte hat zu geplanten oder bereits erfolglos verlaufenen Therapiemaßnahmen Stellung zu nehmen (Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2020 - 13 UF 121/18 -, Rn. 24, juris; BeckOGK/Lettmaier, 1.11.2020, BGB § 1572 Rn. 97).
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