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   OLG Brandenburg, 29.12.2022 - 12 U 100/22   

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https://dejure.org/2022,44048
OLG Brandenburg, 29.12.2022 - 12 U 100/22 (https://dejure.org/2022,44048)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.12.2022 - 12 U 100/22 (https://dejure.org/2022,44048)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2022 - 12 U 100/22 (https://dejure.org/2022,44048)
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  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 U 24/20

    Anspruch auf Rückzahlung aus einer Genussrechtsbeteiligung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2022 - 12 U 100/22
    Für vor dem 17.12.2009 geschlossene Verträge gilt demgegenüber das EVÜ bzw. dessen Inkorporation durch die Art. 27 ff. EGBGB a.F. weiter (vgl. Hanseatisches OLG Bremen a.a.O. Rn. 37; KG, Urteil vom 29.03.2022 a.a.O. S. 7; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021 - 20 U 24/20, juris Rn. 51).

    Für die Frage, ob den Inhabern von Genussrechten gleichwertige Rechte gewährt worden sind, kommt es nicht auf eine etwaige "Gleichartigkeit" der gewährten Rechte, sondern vielmehr allein auf deren wirtschaftliche Gleichwertigkeit, also die Wertäquivalenz, an (vgl. Hanseatisches OLG Bremen a.a.O. Rn. 47; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021 a.a.O. Rn. 82; KG, Urteil vom 29.03.2022 a.a.O. S. 9f.).

    Zutreffend hat das Landgericht auch darauf abgestellt, dass das Recht der Gewinnbeteiligung nachteilig zulasten der Anleger geändert worden ist, indem die Ausschüttung von Dividenden selbst bei Vorliegen eines Jahresüberschusses in das Belieben der Gesellschaft gestellt wird, und anstelle des Rechts auf Kündigung und Auszahlung zum eingezahlten Nennbetrag gemäß § 6 Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen nunmehr lediglich ein Rückkauf der Anteile in Höhe des Nominalwertes festgelegt ist, sodass die Anleger, die von einem solchen Rückkauf Gebrauch machen, nur einen Bruchteil dessen erhalten, was sie bei Kündigung des Genussrechts im Falle unterbliebener Verschmelzung erhalten hätten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2021 a.a.O. Rn. 93).

  • LG Verden, 17.07.2020 - 2 O 259/19
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2022 - 12 U 100/22
    Hinzu kommt, dass die Beklagte - wie dem Senat aus Parallelverfahren bekannt ist - in einem an andere Anleger gerichteten Schreiben mitgeteilt hat, dass es aus rechtlichen und steuerlichen Gründen unvermeidlich gewesen sei, die Genussrechtsbeteiligungen zum 31.12.2017 lediglich temporär auf ein Minimum abzuwerten, der Betrag von 0, 00 EUR spiegele jedoch weder den tatsächlichen Wert noch das mögliche zukünftige Wertsteigerungspotenzial wider, womit die Beklagte die Relevanz ihrer Angaben selbst in Zweifel gezogen hat (vgl. LG Verden, Urteil vom 17.07.2020 - 2 O 259/19, vorgelegt als Anlage K 23).
  • OLG Bremen, 01.07.2021 - 3 U 39/20

    Ermittlung des Vertragsstatuts nach einer Rechtswahlklausel in allgemeinen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2022 - 12 U 100/22
    Durch die nachträglich ohne Einverständnis oder auch nur vorhergehende Anhörung der Klägerin erfolgte Verschmelzung kann eine verbraucherschützende Zuständigkeit nicht wieder entzogen werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2021 - 9 U 66/20, juris Rn. 14; Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 01.07.2021 - 3 U 39/20, juris Rn. 33; KG, Urteil vom 29.03.2022 - 14 U 87/21, Anlage BB 14).
  • OLG Celle, 29.01.2021 - 9 U 66/20

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2022 - 12 U 100/22
    Durch die nachträglich ohne Einverständnis oder auch nur vorhergehende Anhörung der Klägerin erfolgte Verschmelzung kann eine verbraucherschützende Zuständigkeit nicht wieder entzogen werden (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.01.2021 - 9 U 66/20, juris Rn. 14; Hanseatisches OLG Bremen, Urteil vom 01.07.2021 - 3 U 39/20, juris Rn. 33; KG, Urteil vom 29.03.2022 - 14 U 87/21, Anlage BB 14).
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