Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 1 Ss 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28866
OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 1 Ss 4/08 (https://dejure.org/2008,28866)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2008 - 1 Ss 4/08 (https://dejure.org/2008,28866)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 1 Ss 4/08 (https://dejure.org/2008,28866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,28866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sinn und Zweck des Vorrangs der Berufung bei verschiedenartiger Anfechtung eines Urteils durch mehrere Verfahrensbeteiligte

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 335 Abs. 3; ; StPO § 335 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 348 Abs. 1; ; StPO § 348 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 14.11.1985 - 1 Ss 266/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 1 Ss 4/08
    Eine bloße Verfahrenstrennung kann diese Folge dagegen nicht herbeiführen (allgem. Ansicht, vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1977, S. 24; OLG Zweibrücken MDR 1986, S. 778, 779; BayObLG 1952, S. 209; LR-Hanack, StPO, 25. Aufl. 1998 ff., § 335 Rdnr. 21; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, § 335 Rdnr. 15; KMR-Mutzbacher, StPO, Loseblatt 1990 ff., § 335 Rdnr. 38; KK-Kuckein, StPO, 5. Aufl. 2003, § 335 Rdnr. 10).
  • BGH, 13.05.1953 - 5 StR 640/52
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 1 Ss 4/08
    Durch die Vorschrift des § 335 Abs. 3 StPO soll einerseits verhindert werden, dass das Strafverfahren gleichzeitig in mehreren Instanzen anhängig wird, und andererseits soll sichergestellt werden, dass keine widersprüchlichen Entscheidungen ergehen (vgl. RGSt 63, S. 194, 196; BGHSt 4, S. 207, 208).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht