Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3778
OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14 (https://dejure.org/2015,3778)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2015 - 11 VA 8/14 (https://dejure.org/2015,3778)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - 11 VA 8/14 (https://dejure.org/2015,3778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • erbrechtsiegen.de

    Rechtsweg bei Anspruch auf Herausgabe eines hinterlegten Sparbuches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BbgHinG § 5 Abs. 4; EGGVG § 23
    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gem. §§ 23 ff. EGGVG wegen der Ablehnung der Herausgabe eines hinterlegten Sparbuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.07.1994 - III ZR 142/93

    Prüfungsmaßstab der Begründetheit einer Herausgabeklage nach der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    Auch das Kammergericht sieht eine derartige Möglichkeit nur in Ausnahmefällen vor, wenn angesichts der Vorlage der öffentlichen Verfügung von Todes wegen weitere Zweifel an der Rechtsnachfolge als abwegig anzusehen wären (vergl. auch BGH, Beschluss vom 14. Juli 1994, Az. III ZR 142/93, zitiert nach Juris).

    Es ist nicht Aufgabe der Hinterlegungsstelle, Unsicherheiten aufzuklären oder die Berechtigung des Antragstellers zu ermitteln (vergl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1994, Az. III ZR 142/93).

  • BGH, 08.10.2013 - XI ZR 401/12

    BGH erklärt Erbnachweisklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    Sie hat sich unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12, darauf berufen, dass nicht in jedem Fall der Rechtsnachfolge die Vorlage eines Erbscheins zur Legitimation der Erben gefordert werden könne.

    Das von den Antragstellern in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08. Oktober 2013, Az. XI ZR 401/12, spricht nicht für die Argumentation der Antragsteller, denn der Bundesgerichtshof schließt darin nicht aus, dass in schwierigen Erbfällen die Vorlage eines Erbscheins erforderlich ist.

  • OLG Bremen, 15.04.2014 - 2 W 22/14

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge gegenüber dem Handelsregister

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    In keinem Fall ist auch das Registergericht verpflichtet, sich selbst ein Urteil über eine zweifelhafte Erbfolge zu bilden (vergl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2014, Az. 2 W 22/14, zitiert nach Juris).
  • KG, 22.04.2008 - 1 VA 16/06

    Herausgabe einer Hinterlegungsmasse: Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins zum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    Es kann dahinstehen, ob mit den von den Antragstellern angeführten Entscheidungen des Kammergerichts Berlin (vergl. Beschluss vom 22. April 2008, Az. 1 VA 16/06; Beschluss vom 11. Mai 1998, Az. 25 VA 14/07) im Einzelfall bereits die Vorlage eines eröffneten notariellen Testaments zum Nachweis der Erbenstellung ausreichen kann.
  • OLG Dresden, 11.10.2001 - 6 VA 5/01

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    Sofern - wie hier - kein anderer Aspekt einen Feststellungsantrag zu begründen vermag, stellt es einen nicht gerechtfertigten Umweg dar, ein weiteres Gericht zur Klärung einer rechtlichen Vorfrage im Hinblick auf einen vor einem anderen Gericht zu führenden etwaigen Amtshaftungsprozess zu befassen (vergl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 1986, Az. 1 VAs 68/86; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2001, Az. 6 VA 0005/01, 6 VA 5/01; KG Berlin, Beschluss vom 08. Mai 1990, Az. 1 VA 7/89, sämtlichst zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 21.08.1986 - 1 VAs 68/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    Sofern - wie hier - kein anderer Aspekt einen Feststellungsantrag zu begründen vermag, stellt es einen nicht gerechtfertigten Umweg dar, ein weiteres Gericht zur Klärung einer rechtlichen Vorfrage im Hinblick auf einen vor einem anderen Gericht zu führenden etwaigen Amtshaftungsprozess zu befassen (vergl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 1986, Az. 1 VAs 68/86; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2001, Az. 6 VA 0005/01, 6 VA 5/01; KG Berlin, Beschluss vom 08. Mai 1990, Az. 1 VA 7/89, sämtlichst zitiert nach Juris).
  • FG Berlin, 10.12.1980 - VI 149/80
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    O... vom 17. Oktober 1977 zur UR-Nr. 02923/1977 des Notars ..., nebst Eröffnungsprotokoll vom 08. April 1980 des AG Wunsiedel zum Az. VI 149/80.
  • KG, 14.03.1997 - 1 AR 160/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    Auch die Gefahr der Wiederholung oder ein Interesse an einer Rehabilitierung kann die Annahme eines besonderen Feststellungsinteresses rechtfertigen (vergl. KG Berlin, Beschluss vom 14. März 1997, Az. 1 AR 160/97 - 4 VAs 11/97, 1 AR 160/97, 4 VAs 11/97, zitiert nach Juris).
  • KG, 08.05.1990 - 1 VA 7/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2015 - 11 VA 8/14
    Sofern - wie hier - kein anderer Aspekt einen Feststellungsantrag zu begründen vermag, stellt es einen nicht gerechtfertigten Umweg dar, ein weiteres Gericht zur Klärung einer rechtlichen Vorfrage im Hinblick auf einen vor einem anderen Gericht zu führenden etwaigen Amtshaftungsprozess zu befassen (vergl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 1986, Az. 1 VAs 68/86; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2001, Az. 6 VA 0005/01, 6 VA 5/01; KG Berlin, Beschluss vom 08. Mai 1990, Az. 1 VA 7/89, sämtlichst zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 VA 43/20

    Zum Nachweis der Erbenstellung im Hinterlegungsverfahren

    So hat der Nachweis der Empfangsberechtigung nach der Rechtsprechung in aller Regel durch Vorlage eines Erbscheins zu erfolgen, wenn die Hinterlegung nach § 372 BGB zugunsten der unbekannten Erben angeordnet worden ist und der die Herausgabe des hinterlegten Betrags Beantragende behauptet, Erbe zu sein (zu § 21 Abs. 3 Nr. 1 BbgHintG: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30. Januar 2015, 11 VA 8/14, juris Rn. 35 ff.; zu § 13 HintO: KG, Beschluss vom 22. April 2008, 1 VA 16/06, juris Rn. 9).

    Inwieweit Normen, nach denen zum Nachweis der Erbfolge oder der Verfügungsbefugnis eines Testamentsvollstreckers das öffentliche Testament und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung genügen, wie sie insbesondere in § 35 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GBO und § 12 Abs. 1 Satz 4 HGB enthalten sind, auf Herausgabeentscheidungen der Hinterlegungsstellen entsprechend anwendbar sind, ist nicht abschließend geklärt (offengelassen: KG, NJW-RR 1999, 863 [juris Rn. 10]; als naheliegend bezeichnet, aber Nachweis der Erbenstellung durch das vorgelegte notarielle Testament im Ergebnis verneint: KG, Beschluss vom 22. April 2008, 1 VA 16/06, juris Rn. 13; befürwortend: Bülow/Schmidt, Hinterlegungsordnung, 4. Aufl. 2005, § 13 Fn. 11 und Anhang zu § 13 Fn. 13; kritisch in einem obiter dictum: Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 30. Januar 2015, 11 VA 8/14, juris Rn. 40).

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2019 - 6 VA 89/18

    Anspruch auf Rückgabe oder Vernichtung von übersandten Urteilsabschriften

    Allein die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme oder eines Eingriffs genügt danach nicht, hinzutreten muss vielmehr ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung, welches der Antragsteller schlüssig darzulegen hat (BGH, Beschluss vom 26. Juni 1990 - 5 AR (VS) 8/90, juris Rn. 19; KG, NJW-RR 1991, 1085, 1086; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 11 VA 8/14, juris Rn. 29; Böttcher in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., EGGVG § 28 Rn. 8; BeckOK-GVG/Köhnlein, Stand Sept. 2018, EGGVG § 28 Rn. 21; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., EGGVG § 28 Rn. 18; MünchKommStPO/Ellbogen, EGGVG § 28 Rn. 10).

    Es entspricht daher - soweit ersichtlich - einhelliger Auffassung, dass die Absicht, im Wege der Amtshaftungsklage Schadensersatzansprüche durchzusetzen, jedenfalls dann kein Feststellungsinteresse im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG begründet, wenn sich die Maßnahme bereits erledigt hat, bevor der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt wurde (OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 1986 - 1 VA 68/86, juris; KG, NJW-RR 1991, 1085, 1086; OLG Dresden, Beschluss vom 11. Oktober 2001 - 6 VA 0005/01, juris Rn. 11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 11 VA 8/14, juris Rn. 31; MünchKommZPO/Pabst, 5. Aufl., EGGVG § 28 Rn. 12; Zöller/Lückemann, ZPO, 32. Aufl., EGGVG § 28 Rn. 8; Mayer in Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl., EGGVG § 28 Rn. 19; Böttcher in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., EGGVG § 28 Rn. 13; BeckOK-GVG/Köhnlein, Stand Sept. 2018, EGGVG § 28 Rn. 25; MünchKommStPO/Ellbogen, EGGVG § 28 Rn. 12; nicht beanstandet bei BGH, NJW-RR 2012, 1363 Rn. 15).

    Voraussetzung dafür wäre, dass die Antragsteller konkrete Tatsachen dafür vortragen, dass die Gefahr gleicher sie betreffender Maßnahmen gegeben ist (vgl. BGH, NJW 1990, 2758, 2759; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 11 VA 8/14, juris Rn. 30 mwN).

  • KG, 30.01.2019 - 1 VA 23/18

    Nachweis der Empfangsberechtigung für die Herausgabe der Hinterlegungsmasse

    Dabei hat sie allerdings nur zu beurteilen, ob die Empfangsberechtigung des Beteiligten, der die Herausgabe begehrt, zweifelsfrei nachgewiesen ist (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1994 - III ZR 142/93 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 11 VA 8/14 - juris; Bülow/Schmidt, Hinterlegungsordnung, 4. Aufl., § 13, Rdn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht