Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Betriebs-Berater
Kaufmannseigenschaft eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Kaufmannsbegriff, Kommunaler Zweckverband
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sind Betriebe der öffentlichen Hand kaufmännisch geführte Unternehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Verpflichtung zur Anmeldung eines Verbandsvorstehers zum Handelsregister; Fehlende Kaufmannseigenschaft eines Verbandsvorstehers; Leistungen ausschließlich durch hoheitliche öffentlich-rechtlich bestimmte Handlungsformen
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Kaufmannseigenschaft eines Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Verfahrensgang
- AG Neuruppin, 24.02.2017 - 65 AR 57/15
- OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17
Papierfundstellen
- MDR 2020, 492
- NVwZ-RR 2020, 400
- FGPrax 2020, 69
- NZG 2020, 423
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 292/11
Fernwärmeversorgung: Begriff der gleichartigen Versorgungsverhältnisse; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17
Dies allein kennzeichnet die öffentlich-rechtlich erbrachte Staatstätigkeit nicht, denn der Anschluss- und Benutzungszwang könnte als Kontrahierungspflicht zum Abschluss privatrechtlicher Verträge ausgestaltet sein (vgl. BGH, NVwZ 1991, 606, 607): Wählt der Verwaltungsträger für das Rechtsverhältnis, das auf Grund des Anschluss- oder des Benutzungszwanges einzugehen ist, die Handlungsform des Privatrechts, so ist der Verpflichtete gezwungen, mit dem Verwaltungsträger privatrechtliche Verträge abzuschließen (BGHZ 115, 311, 313 f.; 195, 144, Rdnr. 21; BGH, NJW 2018, 46, Abs. 17;… BbgOLG, Urt. v. 17. November 2015 - 2 U 36/14 -, BeckRS 2015, 20001;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Februar 2012 - OVG 9 B 50.11 -, BeckRS 2012, 50862, Rdnr. 33;… Erman- Armbrüster, BGB, 15. Aufl. 2017, vor § 145 Rdnr. 31). - OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2012 - 9 B 50.11
Trinkwasserversorgung; Anschluss- und Benutzungszwang; privatrechtliche …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17
Dies allein kennzeichnet die öffentlich-rechtlich erbrachte Staatstätigkeit nicht, denn der Anschluss- und Benutzungszwang könnte als Kontrahierungspflicht zum Abschluss privatrechtlicher Verträge ausgestaltet sein (vgl. BGH, NVwZ 1991, 606, 607): Wählt der Verwaltungsträger für das Rechtsverhältnis, das auf Grund des Anschluss- oder des Benutzungszwanges einzugehen ist, die Handlungsform des Privatrechts, so ist der Verpflichtete gezwungen, mit dem Verwaltungsträger privatrechtliche Verträge abzuschließen (BGHZ 115, 311, 313 f.;… 195, 144, Rdnr. 21; BGH, NJW 2018, 46, Abs. 17;… BbgOLG, Urt. v. 17. November 2015 - 2 U 36/14 -, BeckRS 2015, 20001; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Februar 2012 - OVG 9 B 50.11 -, BeckRS 2012, 50862, Rdnr. 33;… Erman- Armbrüster, BGB, 15. Aufl. 2017, vor § 145 Rdnr. 31). - BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90
Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17
Dies allein kennzeichnet die öffentlich-rechtlich erbrachte Staatstätigkeit nicht, denn der Anschluss- und Benutzungszwang könnte als Kontrahierungspflicht zum Abschluss privatrechtlicher Verträge ausgestaltet sein (vgl. BGH, NVwZ 1991, 606, 607): Wählt der Verwaltungsträger für das Rechtsverhältnis, das auf Grund des Anschluss- oder des Benutzungszwanges einzugehen ist, die Handlungsform des Privatrechts, so ist der Verpflichtete gezwungen, mit dem Verwaltungsträger privatrechtliche Verträge abzuschließen (BGHZ 115, 311, 313 f.;… 195, 144, Rdnr. 21; BGH, NJW 2018, 46, Abs. 17;… BbgOLG, Urt. v. 17. November 2015 - 2 U 36/14 -, BeckRS 2015, 20001;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Februar 2012 - OVG 9 B 50.11 -, BeckRS 2012, 50862, Rdnr. 33;… Erman- Armbrüster, BGB, 15. Aufl. 2017, vor § 145 Rdnr. 31).
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90
Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17
Dies allein kennzeichnet die öffentlich-rechtlich erbrachte Staatstätigkeit nicht, denn der Anschluss- und Benutzungszwang könnte als Kontrahierungspflicht zum Abschluss privatrechtlicher Verträge ausgestaltet sein (vgl. BGH, NVwZ 1991, 606, 607): Wählt der Verwaltungsträger für das Rechtsverhältnis, das auf Grund des Anschluss- oder des Benutzungszwanges einzugehen ist, die Handlungsform des Privatrechts, so ist der Verpflichtete gezwungen, mit dem Verwaltungsträger privatrechtliche Verträge abzuschließen (BGHZ 115, 311, 313 f.;… 195, 144, Rdnr. 21; BGH, NJW 2018, 46, Abs. 17;… BbgOLG, Urt. v. 17. November 2015 - 2 U 36/14 -, BeckRS 2015, 20001;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Februar 2012 - OVG 9 B 50.11 -, BeckRS 2012, 50862, Rdnr. 33;… Erman- Armbrüster, BGB, 15. Aufl. 2017, vor § 145 Rdnr. 31). - OLG Brandenburg, 17.11.2015 - 2 U 36/14
Wasserlieferungsvertrag: Billigkeitskontrolle der Tarifgestaltung des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17
Dies allein kennzeichnet die öffentlich-rechtlich erbrachte Staatstätigkeit nicht, denn der Anschluss- und Benutzungszwang könnte als Kontrahierungspflicht zum Abschluss privatrechtlicher Verträge ausgestaltet sein (vgl. BGH, NVwZ 1991, 606, 607): Wählt der Verwaltungsträger für das Rechtsverhältnis, das auf Grund des Anschluss- oder des Benutzungszwanges einzugehen ist, die Handlungsform des Privatrechts, so ist der Verpflichtete gezwungen, mit dem Verwaltungsträger privatrechtliche Verträge abzuschließen (BGHZ 115, 311, 313 f.;… 195, 144, Rdnr. 21; BGH, NJW 2018, 46, Abs. 17; BbgOLG, Urt. v. 17. November 2015 - 2 U 36/14 -, BeckRS 2015, 20001;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Februar 2012 - OVG 9 B 50.11 -, BeckRS 2012, 50862, Rdnr. 33;… Erman- Armbrüster, BGB, 15. Aufl. 2017, vor § 145 Rdnr. 31). - BGH, 17.05.2017 - VIII ZR 245/15
Tarifgestaltung durch Wasserversorgungsunternehmen: Verbrauchsunabhängige …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2020 - 7 W 51/17
Dies allein kennzeichnet die öffentlich-rechtlich erbrachte Staatstätigkeit nicht, denn der Anschluss- und Benutzungszwang könnte als Kontrahierungspflicht zum Abschluss privatrechtlicher Verträge ausgestaltet sein (vgl. BGH, NVwZ 1991, 606, 607): Wählt der Verwaltungsträger für das Rechtsverhältnis, das auf Grund des Anschluss- oder des Benutzungszwanges einzugehen ist, die Handlungsform des Privatrechts, so ist der Verpflichtete gezwungen, mit dem Verwaltungsträger privatrechtliche Verträge abzuschließen (BGHZ 115, 311, 313 f.;… 195, 144, Rdnr. 21; BGH, NJW 2018, 46, Abs. 17;… BbgOLG, Urt. v. 17. November 2015 - 2 U 36/14 -, BeckRS 2015, 20001;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Februar 2012 - OVG 9 B 50.11 -, BeckRS 2012, 50862, Rdnr. 33;… Erman- Armbrüster, BGB, 15. Aufl. 2017, vor § 145 Rdnr. 31).
- LG Bonn, 17.03.2021 - 1 O 244/20
Öffentlicher Auftraggeber ist kein Kaufmann!
Gerade die letztgenannte und erkennbare Zielsetzung der Beschaffung der Beklagten, nämlich dadurch originär dem Bundesministerium der Gesundheit obliegende öffentliche Aufgaben zu erfüllen, steht der Anwendung des HGB als Sonderrecht der Kaufleute auch nach der nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht abstellenden neueren Auffassung (etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2020 - 7 W 51/17 = MDR 2020, 492 - indes dort für einen Wasser- und Abwasserzweckverband verneinend;… Baumbach/Hopt, aaO., § 1 Rd.16 m.w.N.) entgegen. - LG Bonn, 04.10.2023 - 1 O 348/20
Schutzmaskenkauf; Open-House-Vertrag; Rücktritt; relatives Fixgeschäft; absolutes …
Gerade die letztgenannte und erkennbare Zielsetzung der Beschaffung der Beklagten, nämlich dadurch originär dem Bundesministerium der Gesundheit obliegende öffentliche Aufgaben zu erfüllen, steht der Anwendung des HGB als Sonderrecht der Kaufleute auch nach der nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht abstellenden neueren Auffassung (etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2020 - 7 W 51/17 = MDR 2020, 492 - indes dort für einen Wasser- und Abwasserzweckverband verneinend;… Baumbach/Hopt, aaO., § 1 Rd.16 m.w.N.) entgegen. - LG Bonn, 09.02.2022 - 1 O 268/20 Gerade die letztgenannte und erkennbare Zielsetzung der Beschaffung der Beklagten, nämlich dadurch originär dem Bundesministerium der Gesundheit obliegende öffentliche Aufgaben zu erfüllen, steht der Anwendung des HGB als Sonderrecht der Kaufleute auch nach der nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht abstellenden neueren Auffassung (etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2020 - 7 W 51/17 = MDR 2020, 492 - indes dort für einen Wasser- und Abwasserzweckverband verneinend;… Baumbach/Hopt, a.a.O., § 1 Rn. 16 m.w.N.) entgegen.
- LG Bonn, 25.09.2020 - 1 O 150/20 Gerade die letztgenannte und erkennbare Zielsetzung der Beschaffung der Beklagten, nämlich dadurch originär dem Bundesministerium der Gesundheit obliegende öffentliche Aufgaben zu erfüllen, steht der Anwendung des HGB als Sonderrecht der Kaufleute auch nach der nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht abstellenden neueren Auffassung (etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2020 - 7 W 51/17 = MDR 2020, 492 - indes dort für einen Wasser- und Abwasserzweckverband verneinend;… Baumbach/Hopt, aaO., § 1 Rd.16 m.w.N.) entgegen.