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   OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06   

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https://dejure.org/2006,13278
OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06 (https://dejure.org/2006,13278)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2006 - 2 Ws 23/06 (https://dejure.org/2006,13278)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2006 - 2 Ws 23/06 (https://dejure.org/2006,13278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsnatur der Änderung einer Anklageschrift; Zuständigkeit einer Strafkammer; Zuständigkeit des Präsidiums für die Entscheidung von Streitigkeiten

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StPO § 200 Abs. 2; ; StPO § 243 Abs. 3 S. 1; ; StPO § 209a; ; GVG § 21e Abs. 1 S. 1; ; GVG § 74b; ; GVG § 74 Abs. 2; ; GVG § 74c; ; GVG § 74a; ; GVG § 74e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21e Abs. 1
    Gerichtsverfassungsrecht: Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Strafkammern eines Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 09.03.1982 - 1 Ws 840/81
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06
    Die Fälle, in denen die Rechtsprechung bisher die Entscheidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten durch Rechtsmittelgerichte zugelassen hat, betrafen Zuständigkeiten aus der Reihe der vorgenannten Spruchkörper (BGHSt 26, S. 191 f.: Zuständigkeitsstreit zwischen Schwurgericht und Jugendkammer auf Grundlage des § 103 Abs. 2 JGG alter Fassung, der eine Aufgabenabgrenzung zwischen allgemeinem Gericht und Jugendgericht entsprechend dem Schwerpunkt des Verfahrens vorsah; OLG Hamm, NJW 1972, S. 1909: Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Strafkammer und Jugendkammer; OLG Düsseldorf, MDR 1982, S. 689: Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Strafkammer und Wirtschaftsstrafkammer; entsprechend Kammergericht Berlin, NJW 1964, S. 2437: Zuständigkeitsstreit zwischen Einzelrichter und Jugendrichter).
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75

    Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06
    Aus dieser Kompetenz, über die Verteilung der Geschäfte selbst zu entscheiden, folgt die Zuständigkeit des Präsidiums für die Entscheidung von Streitigkeiten darüber, welche von mehreren Kammern derselben Art eine Sache nach dem Geschäftsverteilungsplan zu bearbeiten hat (BGHSt 25, S. 242 f., 244; 26, S. 191 f., 200; NJW 1975, S. 1424, 1425).
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06
    Aus dieser Kompetenz, über die Verteilung der Geschäfte selbst zu entscheiden, folgt die Zuständigkeit des Präsidiums für die Entscheidung von Streitigkeiten darüber, welche von mehreren Kammern derselben Art eine Sache nach dem Geschäftsverteilungsplan zu bearbeiten hat (BGHSt 25, S. 242 f., 244; 26, S. 191 f., 200; NJW 1975, S. 1424, 1425).
  • BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75

    Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06
    Die Fälle, in denen die Rechtsprechung bisher die Entscheidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten durch Rechtsmittelgerichte zugelassen hat, betrafen Zuständigkeiten aus der Reihe der vorgenannten Spruchkörper (BGHSt 26, S. 191 f.: Zuständigkeitsstreit zwischen Schwurgericht und Jugendkammer auf Grundlage des § 103 Abs. 2 JGG alter Fassung, der eine Aufgabenabgrenzung zwischen allgemeinem Gericht und Jugendgericht entsprechend dem Schwerpunkt des Verfahrens vorsah; OLG Hamm, NJW 1972, S. 1909: Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Strafkammer und Jugendkammer; OLG Düsseldorf, MDR 1982, S. 689: Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Strafkammer und Wirtschaftsstrafkammer; entsprechend Kammergericht Berlin, NJW 1964, S. 2437: Zuständigkeitsstreit zwischen Einzelrichter und Jugendrichter).
  • OLG Hamm, 19.07.1972 - 3 (s) Sbd 14/72
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2006 - 2 Ws 23/06
    Die Fälle, in denen die Rechtsprechung bisher die Entscheidung von Zuständigkeitsstreitigkeiten durch Rechtsmittelgerichte zugelassen hat, betrafen Zuständigkeiten aus der Reihe der vorgenannten Spruchkörper (BGHSt 26, S. 191 f.: Zuständigkeitsstreit zwischen Schwurgericht und Jugendkammer auf Grundlage des § 103 Abs. 2 JGG alter Fassung, der eine Aufgabenabgrenzung zwischen allgemeinem Gericht und Jugendgericht entsprechend dem Schwerpunkt des Verfahrens vorsah; OLG Hamm, NJW 1972, S. 1909: Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Strafkammer und Jugendkammer; OLG Düsseldorf, MDR 1982, S. 689: Zuständigkeitsstreit zwischen allgemeiner Strafkammer und Wirtschaftsstrafkammer; entsprechend Kammergericht Berlin, NJW 1964, S. 2437: Zuständigkeitsstreit zwischen Einzelrichter und Jugendrichter).
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