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   OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22   

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https://dejure.org/2022,7964
OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22 (https://dejure.org/2022,7964)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22 (https://dejure.org/2022,7964)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22 (https://dejure.org/2022,7964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    GG Art. 103 Abs. 1 ; OWiG § 71 Abs. 1 ; StPO § 267
    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der Fahrlässigkeit bei Verstoß gegen Überholverbot; Begründungspflichten des Gerichts bei fahrlässiger Begehungsweise

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Das Urteil muss deshalb auch erkennen lassen, auf welche Tatsachen das Gericht seine Überzeugung gestützt hat, wie sich der Betroffene eingelassen hat und warum das Gericht dieser Einlassung folgt oder es seine Einlassung für widerlegt ansieht (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; OLG Karlsruhe ZfS 1993, 105; OLG Oldenburg StV 1984, 374; Göhler, OWiG, 18. Auflage, zu § 71, Rz. 43).

    Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung des Betroffenen und eine Auseinandersetzung mit ihr ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1983 - 5 Ss OWi 261/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Um die Beweiswürdigung entsprechend den Anforderungen des § 261 StPO nachvollziehbar zu machen, muss dargelegt werden, warum der Zeuge und nicht der Betroffene glaubwürdig ist (OLG Düsseldorf VRS 66, 36).
  • BGH, 27.09.2012 - 2 StR 349/12

    Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung auch hinsichtlich der Würdigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Sie müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (BGH NStZ 1993, 501; NStZ-RR 2013, 51; 14, 152).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Gemessen hieran, zwingt das Fehlen jeglicher Beweiswürdigung zur Aufhebung des angefochtenen Urteils auf die Sachrüge (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 35/10

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Beweiswürdigung; Gesamtdarstellung);

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Das bedeutet zwar nicht, dass in den Urteilsgründen stets in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; NStZ-RR 2010, 247) oder dass alle nur irgendwie denkbaren Gesichtspunkte abgehandelt werden müssten (BGH StraFo 2010, 426).
  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Hieraus folgt, dass die Einlassung des Betroffenen nicht nur mitzuteilen, sondern unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise gewürdigt werden muss (BGH NStZ-RR 2013, 135; OLG Köln StraFo 2003, 313).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.1983 - 5 Ss OWi 108/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Räumt der Betroffene die Tat nicht in vollem Umfang glaubhaft ein, so sind die tragenden Beweismittel und deren Würdigung anzugeben (OLG Düsseldorf VRS 65, 381; OLG Karlsruhe Die Justiz 1977, 244; OLG Köln VRS 87, 205; OLG Oldenburg StV 1984, 374).
  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93

    Einhaltung der Mindestanforderungen an Urteilsgründe, welche einen bestimmten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Sie müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (BGH NStZ 1993, 501; NStZ-RR 2013, 51; 14, 152).
  • BGH, 27.04.2017 - 2 StR 592/16

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Grenzen rechtlich zulässiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht und sich nicht als bloße Vermutung erweist (BGH NStZ 2017, 486 m. w. N.).
  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 490/08

    Urteilsgründe (Trennung von Feststellungen und Beweiswürdigung; keine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22
    Das bedeutet zwar nicht, dass in den Urteilsgründen stets in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist (BGH NStZ 2009, 403; NStZ-RR 2010, 247) oder dass alle nur irgendwie denkbaren Gesichtspunkte abgehandelt werden müssten (BGH StraFo 2010, 426).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.1992 - 1 Ss 165/92

    Meßgerät; Messung; Lichtschranke; Geschwindigkeit

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 28/10

    Unzulässige Revision (isolierte Verfahrensrüge); Ausschöpfung des Inbegriffs der

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