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   OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22   

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https://dejure.org/2022,11466
OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22 (https://dejure.org/2022,11466)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2022 - 13 WF 40/22 (https://dejure.org/2022,11466)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2022 - 13 WF 40/22 (https://dejure.org/2022,11466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für eine Vormünderin; Besondere Kenntnisse eines Vormunds; Erhöhung eines Stundensatzes; Für die Führung einer Vormundschaft nutzbare Fachkenntnisse (vorliegend verneint)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für eine Vormünderin; Besondere Kenntnisse eines Vormunds; Erhöhung eines Stundensatzes; Für die Führung einer Vormundschaft nutzbare Fachkenntnisse (vorliegend verneint)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 409/10

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22
    Fortbildungen, Lebens- und Berufserfahrungen sind nicht als Quelle für den Erwerb von vergütungserhöhenden nutzbaren Fachkenntnissen anzuerkennen (BGH BeckRS 2012, 4753; MüKoBGB/Fröschle, 8. Aufl. 2020 VBVG § 4 Rn. 20).

    Dies steht deshalb einer Gesamtbetrachtung dahingehend entgegen, mehrere für sich genommen nicht den Anforderungen an eine Ausbildung genügende Fortbildungsmaßnahmen zusammen eine einer Lehre vergleichbare Ausbildung anzuerkennen (BGH BeckRS 2012, 4753; OLG Düsseldorf, FGPrax 2016, 28).

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22
    Die durch das Fortbildungsprüfungszeugnis vom 09.10.2010 (Bl. 223 SH) nachgewiesene berufs- und arbeitspädagogische Befähigung der Antragstellerin, die eine Zusatzqualifikation nach Maßgabe von § 30 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz i.V.m. §§ 1, 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBl. I S. 88) darstellt, ist schon ihrer Art nach keine abgeschlossene Lehre (vgl. BGH BeckRS 2012, 4754).

    Als Kriterien können insbesondere der mit der Ausbildung verbundene Zeitaufwand, der Umfang und Inhalt des Lehrstoffes, sowie die Ausgestaltung der Abschlussprüfung herangezogen werden (BGH BeckRS 2012, 4754).

  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20

    Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22
    Dabei muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Tätigkeit als Vormund nutzbaren Kenntnisse ausgerichtet sein (BGH, Beschluss vom 03.03.2021, FamRZ 2021, 890; Beschluss vom 10.02.2021, FamRZ 2021, 799; OLG Jena, BeckRS 2000, 6501; BayObLG BeckRS 1999, 30079165).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22
    Dabei muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Tätigkeit als Vormund nutzbaren Kenntnisse ausgerichtet sein (BGH, Beschluss vom 03.03.2021, FamRZ 2021, 890; Beschluss vom 10.02.2021, FamRZ 2021, 799; OLG Jena, BeckRS 2000, 6501; BayObLG BeckRS 1999, 30079165).
  • BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22
    Dabei muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Tätigkeit als Vormund nutzbaren Kenntnisse ausgerichtet sein (BGH, Beschluss vom 03.03.2021, FamRZ 2021, 890; Beschluss vom 10.02.2021, FamRZ 2021, 799; OLG Jena, BeckRS 2000, 6501; BayObLG BeckRS 1999, 30079165).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 3 Wx 27/15

    Zur Vergütung des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22
    Dies steht deshalb einer Gesamtbetrachtung dahingehend entgegen, mehrere für sich genommen nicht den Anforderungen an eine Ausbildung genügende Fortbildungsmaßnahmen zusammen eine einer Lehre vergleichbare Ausbildung anzuerkennen (BGH BeckRS 2012, 4753; OLG Düsseldorf, FGPrax 2016, 28).
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