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   OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07   

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https://dejure.org/2008,35042
OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2008,35042)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.04.2008 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2008,35042)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. April 2008 - 3 W 58/07 (https://dejure.org/2008,35042)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95

    Rücknahme der auf Grund eines Kreditvertrages gelieferten Sache durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07
    Maßgeblich ist dabei der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis, nicht etwa der Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 = NJW-RR 1996, 563; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1988 m.w.N.).

    Maßgeblich ist dabei der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis, nicht etwa der Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 = NJW-RR 1996, 563; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1988 m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 207).

  • OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08

    Mietkaufvertrag: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages über einen

    35 Eine Parallelität zum Leasingvertrag besteht auch insoweit, als grundsätzlich nach dem Händlerverkaufswert abzurechnen ist abzüglich bis zu 10 %; der Verkauf zum Händlereinkaufswert ist nur dann pflichtwidrig, wenn er weniger als 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (vgl. dazu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rz 1988; Beckmann, Rz 236 f.; Reinking/Eggert, der Autokauf 9. Aufl. Rz 993 OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.4.2008, 3 W 58/07 sowie OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2006, 17 U 84/05; a.A. OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 = OLGR Stuttgart 2007, 969 ff. allerdings zum Leasingvertrag).
  • LG Itzehoe, 24.05.2012 - 7 O 301/11

    Verbundener Darlehensvertrag: Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung über

    Eine Vereinbarung, wonach der Darlehensgeber eines verbundenen Darlehensgeschäfts dem Darlehensnehmer im Falle der Rücknahme des Fahrzeugs zur Verwertung den Händlereinkaufspreis ohne Mwst vergütet, ist nicht geeignet, die Rücktrittsfiktion des § 503 Abs. 2 (jetzt $508 Abs. 2 BGB auszuschließen. Denn damit ist nicht die Vergütung des gewöhnlichen Verkaufswerts vereinbart. Der gewöhnliche Verkaufswert im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB wird nach § 813 Abs. 1 ZPO ermittelt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.04.2008, 3 W 58/07, BeckRS 08584).
  • LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09

    Zur Rücktrittskiktion beim Verbraucherdarlehen, verbunden mit Pkw-Kauf

    Der gewöhnliche Verkaufswert im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB wird nach § 813 Abs. 1 ZPO ermittelt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.04.2008, 3 W 58/07, BeckRS 08584).
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