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OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 31.07.2007 - 8 O 197/07
- OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95
Rücknahme der auf Grund eines Kreditvertrages gelieferten Sache durch den …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07
Maßgeblich ist dabei der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis, nicht etwa der Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 = NJW-RR 1996, 563;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1988 m.w.N.).Maßgeblich ist dabei der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis, nicht etwa der Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 = NJW-RR 1996, 563;… Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1988 m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 207).
- OLG Frankfurt, 17.08.2010 - 17 U 95/08
Mietkaufvertrag: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Vertrages über einen …
35 Eine Parallelität zum Leasingvertrag besteht auch insoweit, als grundsätzlich nach dem Händlerverkaufswert abzurechnen ist abzüglich bis zu 10 %; der Verkauf zum Händlereinkaufswert ist nur dann pflichtwidrig, wenn er weniger als 10 % unter dem Händlerverkaufspreis liegt (…vgl. dazu Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet- Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rz 1988; Beckmann, Rz 236 f.;… Reinking/Eggert, der Autokauf 9. Aufl. Rz 993 OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.4.2008, 3 W 58/07 sowie OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2006, 17 U 84/05; a.A. OLG Stuttgart ZMR 2007, 694 = OLGR Stuttgart 2007, 969 ff. allerdings zum Leasingvertrag). - LG Itzehoe, 24.05.2012 - 7 O 301/11
Verbundener Darlehensvertrag: Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung über …
Eine Vereinbarung, wonach der Darlehensgeber eines verbundenen Darlehensgeschäfts dem Darlehensnehmer im Falle der Rücknahme des Fahrzeugs zur Verwertung den Händlereinkaufspreis ohne Mwst vergütet, ist nicht geeignet, die Rücktrittsfiktion des § 503 Abs. 2 (jetzt $508 Abs. 2 BGB auszuschließen. Denn damit ist nicht die Vergütung des gewöhnlichen Verkaufswerts vereinbart. Der gewöhnliche Verkaufswert im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB wird nach § 813 Abs. 1 ZPO ermittelt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.04.2008, 3 W 58/07, BeckRS 08584). - LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09
Zur Rücktrittskiktion beim Verbraucherdarlehen, verbunden mit Pkw-Kauf
Der gewöhnliche Verkaufswert im Fall des § 503 Abs. 2 S. 4 BGB wird nach § 813 Abs. 1 ZPO ermittelt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 30.04.2008, 3 W 58/07, BeckRS 08584).