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   OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22   

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https://dejure.org/2022,13745
OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22 (https://dejure.org/2022,13745)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22 (https://dejure.org/2022,13745)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22 (https://dejure.org/2022,13745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Mängel. Tatbeschreibung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW
  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldbescheid - Beachtlichkeit von Mängeln im gerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge fehlerhafter Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Inhaltliche Anforderungen nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO an Verfahrensrüge der fehlerhaften Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Unwirksamkeit eines Bußgeldbescheids bei schwerwiegenden Mängeln; Fehlerhafte ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: (Un)Wirksamkeit des Bußgeldbescheides nur bei wesentlichen Mängel

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Befangenheitsantrag in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Km-Zahl der Tatörtlichkeit falsch: Bußgeldbescheid unwirksam?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 14.07.1998 - 2 ObOWi 325/98

    Erfüllung der Umgrenzungs- und Informationsfunktion eines Bußgeldbescheids

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Gemessen hieran ist der Bußgeldbescheid ausreichend, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Tatidentität bestehen kann, also feststeht, welchen Sachverhalt er erfasst und ahnden soll (BayObLG VRS 1978, 36; NZV 1998, 515; OLG Köln DAR 2018, 338).
  • OLG Hamburg, 15.04.1998 - II-35/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Er würde nur dann das Tatgeschehen nicht ausreichend begrenzen, wenn Zweifel über die Tatidentität möglich wären, also nicht eindeutig wäre, welcher Lebensvorgang zur Entscheidung des Gerichts gestellt ist (BGHSt 23, 336; 39, 291; OLG Hamburg wistra 1998, 278; OLG Düsseldorf DAR 1999, 275; Göhler a. a. O., zu § 66, Rz. 39).
  • BGH, 27.01.1981 - 5 StR 143/80

    Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters eine Woche nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Auch die weiteren Tatsachen, die für die Prüfung von Bedeutung sind, etwa, ob der Befangenheitsantrag rechtzeitig im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 oder 2, Abs. 2 Ziff. 2 StPO gestellt wurde, und der Inhalt der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters nach § 26 Abs. 3 StPO sind mitzuteilen (BGH NStZ 2016, 627; StV 1981, 163; StV 1993, 235; StV 1996, 2).
  • BGH, 17.11.2015 - 4 StR 276/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung der ersten Verurteilung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Auch die weiteren Tatsachen, die für die Prüfung von Bedeutung sind, etwa, ob der Befangenheitsantrag rechtzeitig im Sinne des § 25 Abs. 1 S. 1 oder 2, Abs. 2 Ziff. 2 StPO gestellt wurde, und der Inhalt der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters nach § 26 Abs. 3 StPO sind mitzuteilen (BGH NStZ 2016, 627; StV 1981, 163; StV 1993, 235; StV 1996, 2).
  • BayObLG, 07.07.1999 - 2 ObOWi 290/99

    Widersprüchliche Festsetzung im Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Ergeben die näheren Umstände zweifelsfrei, welcher Ort gemeint ist, bildet der Bußgeldbescheid eine ausreichende Verfahrensgrundlage (OLG Hamm NZV 1992, 283; OLG Düsseldorf NZV 2000, 89; Göhler a. a. O., Rz. 43).
  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Das Ablehnungsgesuch und der dieses ablehnende Gerichtsbeschluss sind wörtlich, zumindest aber ihrem gesamten Inhalt nach mitzuteilen (BGH NJW 1979, 2160; OLG Düsseldorf NJW 1992, 585).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Er würde nur dann das Tatgeschehen nicht ausreichend begrenzen, wenn Zweifel über die Tatidentität möglich wären, also nicht eindeutig wäre, welcher Lebensvorgang zur Entscheidung des Gerichts gestellt ist (BGHSt 23, 336; 39, 291; OLG Hamburg wistra 1998, 278; OLG Düsseldorf DAR 1999, 275; Göhler a. a. O., zu § 66, Rz. 39).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Er würde nur dann das Tatgeschehen nicht ausreichend begrenzen, wenn Zweifel über die Tatidentität möglich wären, also nicht eindeutig wäre, welcher Lebensvorgang zur Entscheidung des Gerichts gestellt ist (BGHSt 23, 336; 39, 291; OLG Hamburg wistra 1998, 278; OLG Düsseldorf DAR 1999, 275; Göhler a. a. O., zu § 66, Rz. 39).
  • OLG Köln, 16.03.2018 - 1 RBs 84/18

    Rechtsfolgen von Fehlern bei der Darstellung der dem Betroffenen zur Last

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Gemessen hieran ist der Bußgeldbescheid ausreichend, wenn nach seinem Inhalt kein Zweifel über die Tatidentität bestehen kann, also feststeht, welchen Sachverhalt er erfasst und ahnden soll (BayObLG VRS 1978, 36; NZV 1998, 515; OLG Köln DAR 2018, 338).
  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 2 Ss OWi 221/03

    Bußgeldbescheid; Abgrenzungsfunktion; Informationsfunktuion; Unterscheidbarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.05.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 144/22
    Ein offensichtlicher Irrtum in der Bezeichnung des Zeitpunktes oder des Ortes der Tat ist unschädlich (OLG Stuttgart Die Justiz 1978, 477; OLG Hamm GA 1972, 60; NZV 2004, 317; Göhler a. a. O., Rz. 39).
  • BGH, 08.08.1995 - 1 StR 377/95

    Fahrt nach Mannheim-Rheinau - §§ 258, 22, 26, 27 StGB, omnimodo facturus,

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