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   OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 13 UF 144/19   

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https://dejure.org/2019,32826
OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 13 UF 144/19 (https://dejure.org/2019,32826)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2019 - 13 UF 144/19 (https://dejure.org/2019,32826)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2019 - 13 UF 144/19 (https://dejure.org/2019,32826)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 13 UF 144/19
    Die insoweit eindeutige und unstreitig protokollierte Erklärung des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist auch ohne Einhaltung des Vorlesungserfordernisses aus § 162 Abs. 1 S. 1 ZPO wirksam (vgl. BGH FamRZ 2007, 1631 BeckOK ZPO/Wendtland, 33. Ed. 1.7.2019, ZPO § 162 Rn. 6 m.w.N.) und lässt mangels irgendwelcher Einschränkungen eine Auslegung des Rechtsmittelverzichts als auf die Ehesache beschränkt nicht zu (vgl. Götsche /Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, 3. Aufl., FamFG § 228 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 410/12

    Versorgungsausgleich bei Ehescheidung: Voraussetzungen einer bewussten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2019 - 13 UF 144/19
    Wird bei einem Versorgungsausgleich eine dem Wertausgleich bei der Scheidung grundsätzlich unterfallende Versorgungsanwartschaft fehlerhaft nicht ausgeglichen, weil das Ausgangsgericht sie nicht gekannt oder übersehen hat, liegt ebenso wie nach bisheriger Rechtslage eine fehlerhafte, weil unvollständige Entscheidung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2014 - XII ZB 410/12 -, Rn. 12, juris).
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