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OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 25/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- baurechtsiegen.de
Wirksamkeit vom Bauunternehmer gestellter Vertragsklauseln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Wirksamkeit von Klauseln in einem vorformulierten Bauvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Änderungsvorbehalte sind unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit von Klauseln in einem vorformulierten Bauvertrag
- rofast.de (Kurzinformation)
Verbraucherbauvertrag: Änderungsvorbehalt
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Änderungsvorbehalte sind unwirksam! (IBR 2020, 3)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 25.01.2018 - 2 O 137/16
- OLG Brandenburg, 29.10.2019 - 7 U 25/18
- OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 25/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 16
- NZBau 2020, 169
- ZfBR 2020, 160
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06
Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 25/18
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 15.000 EUR festgesetzt (für die Klage je Klausel 2.500 EUR und mithin 12.500 EUR für die fünf Klauseln, wegen der die Beklagte das Urteil angefochten hat, vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2015 - III ZR 36/15 und 28. September 2006 - III ZR 33/06, zzgl. eines entsprechenden weiteren Betrages für die Eventualwiderklage hinsichtlich der Zahlungsplanklausel mit einem vorangestellten Hinweis auf die Sicherheitsleistung). - BGH, 18.04.2018 - XII ZR 76/17
Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes in Frankfurt am Main
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 25/18
Damit sind die aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehungen von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen gemeint (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2018 - XII ZR 76/17). - BGH, 28.10.2015 - III ZR 36/15
Verfahren nach dem UKlaG: Bemessung der Beschwer des im Unterlassungsprozess …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 25/18
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 15.000 EUR festgesetzt (für die Klage je Klausel 2.500 EUR und mithin 12.500 EUR für die fünf Klauseln, wegen der die Beklagte das Urteil angefochten hat, vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2015 - III ZR 36/15 und 28. September 2006 - III ZR 33/06, zzgl. eines entsprechenden weiteren Betrages für die Eventualwiderklage hinsichtlich der Zahlungsplanklausel mit einem vorangestellten Hinweis auf die Sicherheitsleistung). - BGH, 08.11.2012 - VII ZR 191/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmers: Wirksamkeit einer Klausel …
Auszug aus OLG Brandenburg, 30.10.2019 - 7 U 25/18
Die Klausel ist so formuliert, dass sie den Kunden von der Geltendmachung seines Rechts auf Sicherheitsleistung gemäß § 632a Abs. 3 BGB bzw. nunmehr § 650m Abs. 2 BGB abhalten kann (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2012 - VII ZR 191/12 m.w.N.).