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   OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16   

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https://dejure.org/2017,4162
OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16 (https://dejure.org/2017,4162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16 (https://dejure.org/2017,4162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16 (https://dejure.org/2017,4162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Fortzahlung des Arbeitsentgelts eines Strafgefangenen während der Zeit der Freistellung

  • rechtsportal.de

    Umfang der Fortzahlung des Arbeitsentgelts eines Strafgefangenen während der Zeit der Freistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 07.07.1986 - 1 Vollz (Ws) 69/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16
    Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen ergibt sich jedoch zweifelsfrei, dass dies allein eine Erläuterung der beabsichtigten Regelung ist und ihr nicht entnommen werden kann, dass auch ohne ausdrückliche Regelung eine Übernahme weiterer Vorschriften des BUrlG erfolgen sollte, wofür augenfällig spricht, dass durchaus differenziert auch weitere Regelungen im StVollzG teils dem BUrlG entsprechen und teils von ihm abweichen (vgl. im Einzelnen: BGH, NStZ 1998, 149 bis 150; OLG Hamm, NStZ 1986, 527; AK-Gallis, S. 238, Rdnr. 4 m. w. N.; Arloth, StVollzG, § 42 Rdnr. 3; Pfister, NStZ 1988, 117).

    Gerade in Anbetracht der Anlehnung der Regelung in § 42 StVollzG an § 11 Abs. 1 S. 1 BUrlG lag letztere Vorschrift erkennbar im Blickfeld des Gesetzgebers, so dass er, wenn er gewollt hätte, eine dem § 11 Abs. 1 S. 2 BurlG gleichlautende Regelung im Strafvollzug hätte treffen können (vgl. OLG Hamm, NStZ 1986, 527).

  • OLG Celle, 07.04.2016 - 1 Ws 183/16

    Berechnung des Freistellungsentgelts für einen Sicherungsverwahrten;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16
    Der Wortlaut dieser Vorschriften spricht somit eindeutig dafür, dass zu Beginn des Freistellungszeitraums noch nicht abgerechnete Arbeitsvergütungen nicht in die Ermittlung einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 56; OLG Celle, Rpfleger 2016, 674 - 676).
  • OLG Hamm, 26.07.1994 - 1 Vollz (Ws) 106/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.01.2017 - 2 Ws (Vollz) 39/16
    Der Wortlaut dieser Vorschriften spricht somit eindeutig dafür, dass zu Beginn des Freistellungszeitraums noch nicht abgerechnete Arbeitsvergütungen nicht in die Ermittlung einzubeziehen sind (vgl. OLG Hamm, NStZ 1995, 56; OLG Celle, Rpfleger 2016, 674 - 676).
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