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   OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 9/00   

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https://dejure.org/2000,41839
OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 9/00 (https://dejure.org/2000,41839)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2000 - 9 AR 9/00 (https://dejure.org/2000,41839)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2000 - 9 AR 9/00 (https://dejure.org/2000,41839)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 9/00
    Jedoch muss dem Gutachten in jedem Fall die Qualität eines medizinischen Sachverständigengutachtens zukommen, so dass der Sachverständige darzulegen hat, von welchen Tatsachen er ausgegangen ist, welche Befragungen und Untersuchungen er vorgenommen hat und welche Tests und Forschungsergebnisse er angewandt und welchen Befund er erhoben hat ( KG FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/ Winkler-Kaiser, a.a.O., § 68b Rn. 5).

    Der Verstoß gegen § 68b FGG führt zwar nicht zur Unwirksamkeit des Bestellungsbeschlusses (allerdings regelmäßig zur Anfechtbarkeit und daraus folgender Aufhebbarkeit der Entscheidung, vgl. KG, FamRZ 1995, 1379 sowie Keidel/Kuntze/Winkler-Kaiser, a.a.O., Rn. 7); gleichwohl ist aber eine entsprechende Nachholung der unterbliebenen Maßnahme erforderlich.

  • OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2000 - 9 AR 9/00
    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz, RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 449, 450).
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