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   OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14   

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https://dejure.org/2014,11463
OLG Brandenburg, 31.03.2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,11463)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,11463)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2014 - 1 Ws 31/14 (https://dejure.org/2014,11463)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 46 Abs 1 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen des Pflichtverteidigers bei mehrfachen JVA-Besuchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG Nr. 7003; VV RVG Nr. 7005
    Erstattung notwendiger Auslagen des Pflichtverteidigers bei mehrfachen JVA-Besuchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Lösung: Ich habe da mal ein Frage: Wie oft darf ich meinen Mandanten eigentlich in der JVA besuchen?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einmal im Monat kommt der Verteidiger zu Besuch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger darf inhaftierten Mandanten ein Mal pro Monat besuchen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie viele Besuche des Pflichtverteidigers in der Haftanstalt sind angemessen?

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 263
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2020 - L 39 SF 219/17

    Auslagen; Dokumentenpauschale; Glaubhaftmachung; Beweislaust

    In diesem Sinne kann ein Anscheinsbeweis gegen die Erforderlichkeit die Darlegungs- und Beweislast von der Staatskasse auf den Rechtsanwalt verlagern (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2014, 1 Ws 31/14, Rn. 9; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 4. Juni 2012, 1 Ws 71/12, Rn. 3; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27. Mai 2008, 2/5 Ws 131/06, Rn. 14).

    Die Prüfung, ob die Auslagen erforderlich waren, ist dann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. März 2014, 1 Ws 31/14, Rn. 9; Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage 2019, § 46 Rn. 87-89).

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