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   OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21   

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https://dejure.org/2021,8037
OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21 (https://dejure.org/2021,8037)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2021 - 1 W 8/21 (https://dejure.org/2021,8037)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2021 - 1 W 8/21 (https://dejure.org/2021,8037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 18.12.2007 - 2 W 101/07

    Richterablehnung bei flapsiger Bemerkung zur Erfolgsaussicht im Instanzenzug

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21
    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung begründen ein salopper Tonfall (OLGR Brandenburg 2008, 755, 756) oder flapsige Wendungen (OLGR Köln 2008, 535) in der Regel keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Formulierung inhaltlich auf Willkür oder einer unsachlichen Haltung gegenüber einer Partei beruht.
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21
    Erforderlich ist stets, dass das Verhalten des Richters geeignet ist, den Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung gegenüber der Partei oder der streitbefangenen Sache zu erwecken (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 738).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21
    Dafür ist das Vorliegen eines Sachverhalts erforderlich, aber auch ausreichend, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfG, NJW 2003, 3404, 3405; BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage, § 42 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 28.03.1995 - 9 WF 18/95

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21
    Erforderlich ist insoweit eine abfällige, höhnische, kränkende oder beleidigende Wortwahl oder eine unangebracht bissige Ironie gegenüber der Partei oder dem Anwalt (Senat, Beschluss vom 14. April 2016, Az.: 1 W 5/16; OLGR Brandenburg 1995, 225); diese Grenze wurde durch die gewählte Formulierung, die lediglich die seitens des Prozessbevollmächtigten der Beklagten verwendete Metapher aufgegriffen hat, nicht überschritten.
  • OLG Brandenburg, 30.09.1998 - 1 W 32/98

    Ablehnung einer Richterin wegen Befangenheit aufgrund der Verweigerung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, mit der er der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt (vgl. BGH, NJW 1968, 796), entspricht der Gegenstandswert für Ablehnungsgesuche dem Wert des zugrunde liegenden Rechtsstreits (vgl. nur Senat, NJW-RR 1999, 1291, 1292).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21
    Dafür ist das Vorliegen eines Sachverhalts erforderlich, aber auch ausreichend, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung und Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit des Richters gibt (BVerfG, NJW 2003, 3404, 3405; BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Auflage, § 42 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2008 - 9 WF 46/08

    Festlegung einer bestimmten Reihenfolge der zu erörternden Fragen durch ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 W 8/21
    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung begründen ein salopper Tonfall (OLGR Brandenburg 2008, 755, 756) oder flapsige Wendungen (OLGR Köln 2008, 535) in der Regel keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Formulierung inhaltlich auf Willkür oder einer unsachlichen Haltung gegenüber einer Partei beruht.
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