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   OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 2 Ws (Reha) 26/08   

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https://dejure.org/2008,30452
OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 (https://dejure.org/2008,30452)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 (https://dejure.org/2008,30452)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 (https://dejure.org/2008,30452)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbüßung von mindestens sechs Monaten Haft als Voraussetzung für die Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer; Maßgebliche Vorschriften zur Berechnung der 6-Monats-Frist des § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung der Haftzeit für Opferpension

  • stasiopfer-rente.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 02.04.2008 - 12 C 08.608

    Strafrechtliche Rehabilitierung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 2 Ws (Reha) 26/08
    Die mit eingeschränkten Leistungsvoraussetzungen notwendigerweise einhergehenden Härten im Einzelfall machen die Regelung nicht verfassungswidrig (BayVGH, Beschuldigte vom 2. April 2008, 12 C 08.608, Rn 6, bei [...]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2009 - 7 D 10888/08

    Analogie; analoge Anwendung; Beitrittsgebiet; Dauer; Freiheitsentziehung; Härte;

    Schließlich begegnet es auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Leistungsvoraussetzungen für die neu eingeführte Opferpension nach § 17a StrRehaG enger gefasst sind als bei der (einmaligen) Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG (im Ergebnis ebenso: BayVGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 12 C 08.608 -, juris, Rn. 6; OLG Naumburg, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 1 Ws Reh 179/08 -, juris, Rn. 11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 -, juris, Rn. 8).
  • OLG Jena, 22.09.2009 - 1 Ws Reha 21/09

    Leistungsvoraussetzungen für die Opferpension nach § 17a StrRehaG; Entschädigung

    Schließlich begegnet es auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Leistungsvoraussetzungen für die neu eingeführte Opferpension nach § 17a StrRehaG enger gefasst sind, als bei der (einmaligen) Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG (BayVGH, Beschluss vom 02.04.2008 - 12 C 08.608 - OLG Naumburg, Beschluss vom 04.06.2008 - 1 Ws Reh 179/08 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.05.2009 - 4 La 240/08 - sämtlich bei juris; Senatsbeschluss, aaO.).
  • OLG Jena, 16.09.2009 - 1 Ws Reha 18/09

    Voraussetzungen für die Entschädigung rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung

    d) Schließlich begegnet es auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass die Leistungsvoraussetzungen für die neu eingeführte Opferpension nach § 17a StrRehaG enger gefasst sind, als bei der (einmaligen) Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG (BayVGH, Beschluss vom 02.04.2008 - 12 C 08.608 - OLG Naumburg, Beschluss vom 04.06.2008 - 1 Ws Reh 179/08 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2008 - 2 Ws (Reha) 26/08 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.05.2009 - 4 LA 240/08 - sämtlich zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2009 - 2 Ws (Reha) 14/09
    Soweit der Senat in einer vorangegangenen Entscheidung mit einem entsprechend gelagerten Sachverhalt über § 25 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 15 StrRehaG die Regelung des § 43 StPO für anwendbar erachtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 - 2 Ws (Reha) 26/08) , hält er daran nicht fest, da diese Vorschrift - wenngleich unter Anlegung analoger Maßstäbe und damit im Ergebnis letztlich deckungsgleich - nicht die Bestimmung eines Zeitraumes, sondern die Fristenberechnung regelt.
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