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   OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07   

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OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07 (https://dejure.org/2008,17938)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2008 - 5 U 103/07 (https://dejure.org/2008,17938)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 5 U 103/07 (https://dejure.org/2008,17938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufenklage im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem notariellen Grundstückskaufvertrag wegen Verstoßes gegen eine Arbeitplatzzusage; Auslegung eines notariellen Grundstückskaufvertrages im Hinblick auf eine Arbeitsplatzzusage des ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 138 Abs. 1; ; BGB § 157; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 195 n.F.; ; BGB § 196; ; BGB § 204 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 279 a.F.; ; BGB § 282 a.F.; ; BGB § 339; ; BGB § 340 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 345; ; BGB § 433 Abs. 1 Satz 1; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; AGBG § 24 Satz 1 Nr. 2; ; InVorG § 14 Abs. 2 Satz 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; ZPO § 167

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit einer strafbewehrten Beschäftigungszusage in einer Formularklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.04.1998 - V ZR 6/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Der Bundesgerichtshof hat diese Formulierung als Ausgestaltung des Verschuldenserfordernisses ausgelegt (BGH NJW 1998, 2600).

    Die Klausel setzt aber auch stillschweigend das gesetzliche Leitbild als selbstverständlich voraus (Senat VIZ 1996, 735, 736 und Urteil vom 01. Juli 1999 - 5 U 233/98 - Umdruck Seite 8; BGH NZG 1998, 607, 608; BGH NJW 1972, 1893, 1895; Ebbing, Verkaufspraxis der THA, Köln 1995, S. 366; BGH VIZ 2000, 377, 379).

    Wie oben ausgeführt, erstreckt sich dieser Ausschlusstatbestand auch auf die Vertragsstraferegelung in § 15. Bei verständiger Würdigung sind von diesem Ausschlusstatbestand aber nicht die typischen Risiken des Investors erfasst (BGH ZIP 1998, 1049, 1052).

  • BGH, 29.09.1999 - VIII ZR 256/98

    Wirksamkeit einer verschuldensunabhängigen Vertragsstrafe in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Schließlich wäre vorliegend auch ein verschuldensunabhängig ausgestaltetes Vertragsstrafeversprechen wegen wichtiger Gesichtspunkte gerechtfertigt (BGH VIZ 1999, 746, 747).

    Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsstrafe als verschuldensunabhängig ausgestaltet anzusehen ist (BGH VIZ 1999, 746, 747).

  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 184/02

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Veräußerung von Institutsvermögen durch die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof denselben Gesichtspunkt auch für einen Grundstückskaufvertrag anerkannt (BGH WM 2003, 839, 840).
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98

    Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs-

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Auf die Frage, ob ab dem 1. Januar 2002 statt der Regelfrist des § 195 BGB n. F. die zehnjährige Verjährungsfrist des § 196 BGB galt, weil neben den dort genannten Leistungsansprüchen aus § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Übereignung eines Grundstücks auch die jeweils korrespondierenden Ansprüche auf die Gegenleistung erfasst werden und hierzu die Beschäftigungsverpflichtung als Element der Hauptleistung zählt (BGH ZIP 1999, 1266, 1268), weil sie einen wesentlichen Teil der Gegenleistung für die Überlassung des Grundstücks auf der Grundlage des Investitionskonzepts der Beklagten darstellt, kommt es hiernach nicht an.
  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Eine Auslegung der Klausel gemäß § 133, 157 BGB, bei der neben ihrem Wortlaut und Sachzusammenhang auch die wirtschaftliche Zwecksetzung anerkanntes Kriterium ist (BGHZ 90, 69, 75), kann unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage nur zu dem Ergebnis gelangen, dass sich die Beklagte verpflichtet hat, zugleich mit der Investition, der Errichtung des Freizeitzentrums, in diesem Freizeitzentrum 12 sichere, also Dauerarbeitsplätze zu schaffen.
  • BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02

    Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Schon weil die Beklagte Kaufmann ist, kann sie sich auf eine Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen des bloßen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung nicht berufen (BGH NJW 2003, 2230).
  • BGH, 09.02.2000 - VIII ZR 55/99

    Vertragsstrafeversprechen in einem Unternehmenskaufvertrag der ehemaligen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Die Klausel setzt aber auch stillschweigend das gesetzliche Leitbild als selbstverständlich voraus (Senat VIZ 1996, 735, 736 und Urteil vom 01. Juli 1999 - 5 U 233/98 - Umdruck Seite 8; BGH NZG 1998, 607, 608; BGH NJW 1972, 1893, 1895; Ebbing, Verkaufspraxis der THA, Köln 1995, S. 366; BGH VIZ 2000, 377, 379).
  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 9/97

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Grundsätzlich ist die Vereinbarung einer Strafklausel auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu beanstanden (BGH ZIP 1998, 1756, 1757).
  • BGH, 23.06.1988 - VII ZR 117/87

    Unwirksamkeit eines aus Anlaß einer Ausschreibung abgegebenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Mit ihr sollte zukünftiges Verhalten der Beklagten, nämlich die Schaffung und die Sicherung von zwölf Arbeitsplätzen, beeinflusst werden und der drohende Verfall in erster Linie Druckmittel für das Verhalten der Beklagten in der Zukunft sein (vgl. BGHZ 105, 24, 27).
  • OLG Brandenburg, 15.05.1996 - 5 U 117/95

    Vertragsstrafenregelung in einem notariellen Kaufvertrag mit einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2008 - 5 U 103/07
    Die Klausel setzt aber auch stillschweigend das gesetzliche Leitbild als selbstverständlich voraus (Senat VIZ 1996, 735, 736 und Urteil vom 01. Juli 1999 - 5 U 233/98 - Umdruck Seite 8; BGH NZG 1998, 607, 608; BGH NJW 1972, 1893, 1895; Ebbing, Verkaufspraxis der THA, Köln 1995, S. 366; BGH VIZ 2000, 377, 379).
  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 101/70

    Verwirkung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Unterlassen - Gegenstand einer

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