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   OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05   

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https://dejure.org/2006,16177
OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05 (https://dejure.org/2006,16177)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 5 U 163/05 (https://dejure.org/2006,16177)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 5 U 163/05 (https://dejure.org/2006,16177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendungsbereich des Mauergrundstücksgesetzes (MauerG) und "Mauergrundstück" beziehungsweise "Grenzgrundstück" i. S. von§ 1 MauerG; Voraussetzungen der Fristwahrung nach § 7 Abs. 2 MauerG; Sinn und Zweck des MauerG

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AufbauG § 14; ; MauerG § 1; ; MauerG § 1 Abs. 1; ; MauerG § ... 1 Abs. 3 Nr. 2; ; MauerG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; MauerG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; MauerG § 3 Abs. 1 Satz 3; ; MauerG § 3 Abs. 2 Nr. 1; ; MauerG § 3 Abs. 2 Satz 1; ; MauerG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; MauerG § 7; ; MauerG § 7 Abs. 2; ; MauerG § 7 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 264 Nr. 3; ; BGB § 209 a. F.; ; BGB § 209 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 477 Abs. 3; ; BGB § 639 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufbauG § 14; MauerG § 1; BGB § 209 (a.F.)
    Reichweite der verjährungsunterbrechenden Wirkung des § 209 Abs. 1 BGB a. F. - Anwendungsbereich des Mauergrundstücksgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.02.2006 - V ZR 236/03

    Pflichten des Erben nach Veräußerung eines Grundstücks aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05
    Dies rechtfertigt es, die Unterbrechung der Verjährung durch die Erhebung einer Klage auf Erfüllung des Primäranspruchs auf den Anspruch auszudehnen, der an die Stelle des Primäranspruchs getreten ist (vgl. BGH NJW-RR 2006, 736, 739).
  • BGH, 15.06.1967 - VII ZR 46/66

    Hemmung der Verjährung des Nachbesserungsanspruchs während

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05
    Schon das Reichsgericht hat §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB a. F. auf vergleichbare Ansprüche erstreckt, ebenso der BGH (BGHZ 39, 287, 292; 48, 108, 112 f.; 58, 30, 35 ff.) und entschieden, dass die auf Ersatz des vollen Schadens gerichtete Klage die Verjährung des Schadensersatzanspruchs auch insoweit unterbricht, als der Schaden sich nach Klageerhebung erweitert und der Anspruch auch nach Eintritt der Verjährung umgestellt werden kann (BGH NJW 1985, 1152, 1154).
  • BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 49/62

    Verjährung des Wandlungsanspruchs bei Nachbesserungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05
    Schon das Reichsgericht hat §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB a. F. auf vergleichbare Ansprüche erstreckt, ebenso der BGH (BGHZ 39, 287, 292; 48, 108, 112 f.; 58, 30, 35 ff.) und entschieden, dass die auf Ersatz des vollen Schadens gerichtete Klage die Verjährung des Schadensersatzanspruchs auch insoweit unterbricht, als der Schaden sich nach Klageerhebung erweitert und der Anspruch auch nach Eintritt der Verjährung umgestellt werden kann (BGH NJW 1985, 1152, 1154).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 163/72

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05
    Verhält es sich so, muss der Schuldner damit rechnen, dass der Gläubiger die gesetzlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des mit der Klage verfolgten Interesses ausschöpft (BGH NJW 1974, 1327 f.).
  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 38/83

    Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05
    Schon das Reichsgericht hat §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB a. F. auf vergleichbare Ansprüche erstreckt, ebenso der BGH (BGHZ 39, 287, 292; 48, 108, 112 f.; 58, 30, 35 ff.) und entschieden, dass die auf Ersatz des vollen Schadens gerichtete Klage die Verjährung des Schadensersatzanspruchs auch insoweit unterbricht, als der Schaden sich nach Klageerhebung erweitert und der Anspruch auch nach Eintritt der Verjährung umgestellt werden kann (BGH NJW 1985, 1152, 1154).
  • BGH, 10.01.1972 - VII ZR 132/70

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05
    Schon das Reichsgericht hat §§ 477 Abs. 3, 639 Abs. 1 BGB a. F. auf vergleichbare Ansprüche erstreckt, ebenso der BGH (BGHZ 39, 287, 292; 48, 108, 112 f.; 58, 30, 35 ff.) und entschieden, dass die auf Ersatz des vollen Schadens gerichtete Klage die Verjährung des Schadensersatzanspruchs auch insoweit unterbricht, als der Schaden sich nach Klageerhebung erweitert und der Anspruch auch nach Eintritt der Verjährung umgestellt werden kann (BGH NJW 1985, 1152, 1154).
  • BGH, 05.05.1988 - VII ZR 119/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05
    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die verjährungsunterbrechende Wirkung der Klage gemäß § 209 Abs. 1 BGB a. F. die mit dem Klageanspruch materiell wesensgleichen Ansprüche erfasst (BGHZ 104, 268, 274 f.; 132, 240, 243).
  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2006 - 5 U 163/05
    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die verjährungsunterbrechende Wirkung der Klage gemäß § 209 Abs. 1 BGB a. F. die mit dem Klageanspruch materiell wesensgleichen Ansprüche erfasst (BGHZ 104, 268, 274 f.; 132, 240, 243).
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