Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 02.02.1998 - Ss 97/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB; § 1 Abs. 1 AbfG; § 1 Abs. 2 AbfG ; § 13 Abs. 2 StGB ; § 327 Abs. 2 StGB ; § 327 Abs. 3 Nr. 2 StGB ; § 16 StGB
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Strafrechtlicher Abfallbegriff; Sache als Zwangsabfall; Zum Ausschlachten taugliche Autowracks; Wirtschaftsgut mit Gebrauchswert; Gefahr des unkontrollierten Austretens von Flüssigkeiten; Strafrechtlich relevantes Unterlassen; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung; Strafrechtlicher Abfallbegriff; Sache als Zwangsabfall; Zum Ausschlachten taugliche Autowracks; Wirtschaftsgut mit Gebrauchswert; Gefahr des unkontrollierten Austretens von Flüssigkeiten; Strafrechtlich relevantes Unterlassen; ...
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Besprechungen u.ä.
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Autowrack als "Abfall"?
Verfahrensgang
- AG Braunschweig - 4 Cs 108 Js 8519/96
- LG Braunschweig, 28.05.1997 - 33 Ns 108 Js 8519/96
- OLG Braunschweig, 02.02.1998 - Ss 97/97
Papierfundstellen
- NStZ 1999, 137 (Ls.)
- NStZ-RR 1998, 175
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.10.2013 - 5 StR 505/12
Unerlaubtes Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage (Abfallbegriff; Abgrenzung …
Er hat damit grundsätzlich die Genehmigungsbedürftigkeit der Anlage zu umfassen, weil es sich bei dem Genehmigungserfordernis um ein zum objektiven Tatbestand gehörendes pflichtbegründendes Merkmal handelt (OLG Braunschweig, NStZ-RR 1998, 175, 177). - LG Stuttgart, 05.04.2005 - 18 Qs 24/05
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Schrottreifes Autowrack auf …
Nach § 3 Abs. 4 KrW / AbfG liegt Abfall im Sinne des objektiven Abfallbegriffs, also Zwangsabfall, vor, wenn bewegliche Sachen entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr verwendet werden, sie aufgrund ihres konkreten Zustands geeignet sind, gegenwärtig oder künftig das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die Umwelt, zu gefährden und ihre (alsbaldige) schadlose Verwertung oder gemeinwohlverträgliche Beseitigung ausgeschlossen werden kann (Brede, NStZ 1999, 137 ff., Urteilsanmerkung zu OLG Braunschweig NStZ-RR 1998, 175 f.).Die Ansicht, wonach ein Fahrzeugwrack unter der Voraussetzung, dass Flüssigkeitsbehältnisse und -leitungen hinreichend dicht sind, im Hinblick auf die "Beschaffenheit" dieses Abfalls nicht geeignet ist, den Boden nachhaltig zu verunreinigen (so wohl OLG Braunschweig, NStZ-RR 1998, 175 f.; OLG Schleswig, NStZ 1997, 546 f.), ist mit dem Wortlaut des § 326 Abs. 1 Nr. 4 a StGB nicht zu vereinbaren, nachdem der Tatbestand alternativ auch durch die Varianten "Art" und "Menge" des Abfalls erfüllt werden kann.
- OLG Koblenz, 29.03.2001 - 1 Ss 319/00
Absehen vom Fahrverbot, Berufungsbeschränkung, Beschränkung des Rechtsmittels, …
Eine Anwendung des § 315 b Abs. 1 Nr. 2 StGB - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch Bereiten eines Hindernisses (vgl. dazu BGHSt 21, 301, 302; 23, 4, 6; OLG Düsseldorf NZV 1988, 149; NZV 1989, 441; Senatsbeschluss vom 16. April 1997 - 1 Ss 97/97 -) - scheidet damit aus.